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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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697
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Februar <667. <!!»7

^ die Sache fallen lassen müssen, wobei jedoch den Gesandten von Schaffhausen vorbehalten bleibe," er bei ihrer Obrigkeit Bericht einzuholen, e. Hinsichtlich der französischen Satiöfaction wurde einej» N ^^rbcrathnng als nnnöthig betrachtet. «I. (S. n. deutsche Vogteicn übcrh.). e. Mahnungder »och rükständigcn Steucrbciträge an Maricnkirch, und Erinnerung von Seite Berns,tun,ijsch^ Gesandtschaftokosten und andere ähnliche gegenseitige RechnungSvcrhältnissc einmal zu bc->»e^ Gesandtschaft von Appenzell A.-Rh. berichtet, daß eine wegen des Klöstcrlcins Grim-an > Jnner-Rhoden abgehaltene Confercnz sich an den 24 Punkten des entworfenen Vergleichs und

»>in ^^krsprnchc Jnncr-Rhodcnö gegen die Territorialgerechtigkeit Außer-RhodcnS zerschlagen habe undort? ^ Angelegenheit an den Bischof gezogen werden möchte, so daß man des Raths der BundcS-Dix / "^tig skj. Die Angelegenheit wird bis auf den folgenden Tag in Ueberlcgung genommen. K.

"trage der außcrrhodenschcn Gesandtschaft, ob wohl gestattet werde, daß zwei Abgeordnete ihrersa>. ^ in der allgemeinen Session erscheinen, wird bejaht, indem ja auch andere Stände mehrfache Gc-T'Uhip senden gewohnt seien. I». Auf den Fall, daß der französische Resident bei Eröffnung der

>'ch einfindet, verständigt man sich, jedoch gegen den Willen Zürichs, ihm eine Audienz, sofern^>ttn verlange, zwar nicht zu verweigern, aber denselben auch nur durch drei Gesandte und einen Bc-i»»d/ lassen, der Mahlzeit auch nicht beizuwohnen; doch möge in dieser Beziehung jeder Gc-

W» Convcnicnz handeln. I. Auch darüber war mau einig, bei der Forderung auf völlige Bc-""ile,^ ^ französischen Gelder zu beharren, doch die Bezahlung einer oder mehrerer Pensionen einst-Ate, ."^""chmcn, ohne von den die Frcicompagnieen und die Bestrafung der Hauptlcutc Grafcnricd,Stuppa bczwckcndcn Beschlüssen abzugehen. It. An Kurpsalz wird berichtet, daß jedesbei» Darleihen von 6«),l)l1l) *) Rcichothalcr innert drei Wochen in Schaffhauscn"nh b don dorther der Tag angezeigt werden möge, an welchem die Summe zu übernehmen

j„ Obligation sammt den Pfandkleinodicn auszuhändigen gefällig sei. Die Kleinodien wird Zürichdvw "^""3 nehmen und wird jedem Ort ein Verzeichnis; derselben zugestellt werden. I. lieber die amvon dem französischen Residenten Mouslier gehaltene Proposition überläßt manselz seiner Jnstruetion in der allgemeinen Sizung zu deliberircu. Auf die Bemerkung Ba-

"ichi '^^"btmann Stuppa habe nicht selbst die Eompagnie geworben, sondern sein Bruder, und zwarsi»c ^Gebiete, sondern hinler Mümpelgard, stehe auch bei Hofe im Kredite, indem seine Frauichch? . Ulberts sei, werde von deil Hanptlcutcn und Obersten empfohlen, und wenn ihm etwas gc-llc», ; ^ fkiutl' Religionsänderung angesehen werden, auch Nachthcilc für die auf

"'chls Gebiete liegenden Güter Basels nach sich ziehen, daher es räthlich wäre, gegen denselbenih„ ^^"bebcn, wurde von Bern erwidert: wenn Stuppa kein Eidgcnoß sei, so werde man sich gegenlnz^^'balten wissen; sei er aber ein Eidgcnoß, so werde er sich wie andere den eidgenössischen Gc-»>ird Rechten unterziehen müssen. «». Bezüglich Bräckcrs und der andern toggcnburgischcn Händel

^idc„ ^"""ann Schmid von Glarus zuerst mit seinem Mitgcsandten der andern Confcssion, dann dieseGesandten von Schwyz und hierauf diese alle mit dem Gesandten des Abtes, Fidel von^eist Remcdirnng dringen. ». Beim nachmittägigen Zusammentritte am lt. Februar

^ Vcrweisschrcibcn des savohischcn Gesandten von Grcißh mit, daß man in der Genfer Sache

dein Schasjhauser ljxcinplar; ii» Zürcher steht >vohl nur als Schreibfehler Rcichsthaler j vgl. Absch. i-t6, ».

Lö