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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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686 Juli 1666.

schreiben und dabei den Rath zu ertheilen, daß solche den Bertrag von 1597 nicht verlezendc

ändcrung nicht verwehrt und somit dem Landammann Fäßlcr erspart werden möchte, beschwerend i>

die gemeinsame Tagsazung zu wende», e. Zürich thcilt mit, wie einige Tage vor Beginn der

der Barbier Jakob Bräcker und seine Frau Elsbcth Bürgin eine Klageschrift eingegeben habe, ^

wie er vor drei Jahren in dem Handel des Pfarrers Brann von Lichtcnstcig in'ö Elend ,

nebst des Vermögend zweier Söhnchen beraubt worden sei; zugleich erinnert er an die neue Unbill, ^

seines jüngst verstorbenen Schwiegervaters Hinterlassenschaft unter dem Borwandc Hinterhalten

seine Frau selbst im Toggenburg sich stellen müsse, um dieselbe in Empfang zu nehmen, während !>" ^

mit Zulassung des Landvogts selbst und mit dem Zeugniß, nichts verfehlt zu haben, aus dem La" ^

wichen sei; daher denn die evangelischen Orte dringlichst angerufen werden, den verfolgten l§he^>^

den ihnen geraubten, in'S „Papstthum" gestoßenen Kindern und zu ihrem rechtmäßigen Erbe zu d"')

ES wird von der Gesandtschaft beigefügt, daß die nach St. Gallen gesandten Abordnungen den

burgischcn Beschwerden nicht nur nicht abzuhelfen vermochten, sondern seither nur noch schärfer,

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Evangelischen verfahren und jedes Mittel angewandt werde, namentlich den Bräcker und sc»'" ^zum Abfall zu bringen. Als neue toggeuburgischc Beschwerden wurden namentlich bezeichnet! l) ^

die über den Braun schcn Handel, betreffend die Kindcrlehre und den vierten Grad in Ehesache"' ^erlaufenen Kosten von drei weltlichen und vier geistlichen Herren auf die evangelischen Gemeinde»-^zwar auf die vornehmste Gemeinde nur 3t) Gulden, auf die geringste 6 Gulden, verlegtder Landvogt die, welche diese Abtheilung gemacht hatten, gebüßt, jeden Weltliche» um 1t)t), std"»' ^lichen um 25 Reichsthalcr, während doch die auf 12,0l)l) Gulden sich belaufenden Kosten des Taufste»'^" ^und andere mehr auf ähnliche Weise auf die Gemeinden verlegt worden waren, ohne daß ,t

Eintrag geschehen sei. 2) Bei der lczten Synode seien die drei weltlichen Bcisizcr von deinausgeschlossen und dabei erkannt worden, daß solche auch in'S Künftige nicht mehr bcisizcn sollen, ^doch früher bei Mannsgedenken aus jeder Gemeinde ein Weltlicher dem SynoduS beigewohnt u» ^Pius die Zahl aus drei gesezt und erkannt habe, daß solches fürohin dergestalt gebraucht werde" ^Es wurde hierauf gut erachtet, diese Klageschrift und Beschwerden auch dem katholischenGlarus, den Gesandten von Schwyz, dem ebeu anwesenden (Stifts-) Dekan und dem Landesholl'Fidel von Thurn mitzutheilen, um mit ihnen eine zu treffende Rcmcdur und die Absendung einer ^lichen Gegenvorstellung zu besprechen, in der Meinung, daß wenn solches den erwünschtenhabe, von Zürich, allein um dieser toggeuburgischc» Sache willen, eine evangelische Consercnz »achausgeschrieben werden solle. «I. Im Hinblik auf den zwischen England und Holland fortdauernde" ^ ^und das jüngsthin stattgehabte Sectreffen wird Zürich überlassen, im Namen der evangelischenbeiden glaubenSvcrwaudtcu Mächte zum Frieden zu mahne». < . Der Gesandte von St. Gallen ^wie zu abgewichener Pfingsten Josua Schlatter von Bischofözcll aus Ehrgeiz den Abfall gcthau habe, ' ^seine Frau Barbara Gchuf sammt zwei Töchterchcn von 11 und 14 Jahren zu ihren zwei Stieftöelflc" ^St. Gallen geflohen, der Knabe dagegen in das Schloß Bischofözcll genommen worden und dort ci>»!)"nachher dem Bruder des Josua mit der Klage entgegen gelaufen sei, er bleibe nicht mehr da, weilanders beten lehre, als seine Mutter ihn gelehrt habe; kurz nachher seien aber zwei bischöfliche ^

zu näherer Erkundigung über den Vorgang nach Bischofözcll gekommen, Obcrvogt von Bcroldinü"''