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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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684
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684 Juli 1666.

richtigen. »»»». (Die mit Spanien verbündeten Orte). Oberst Beroldingen wird bevollmächtig!^'ms22g, unnatu zu verkaufen und den Erlös für Vergangenes zu verwenden, wo möglich zur 'zweier Pensionen. Complimentschrciben vom Gubernator von Mahlaud und Grafen Casati werden ge ^erwidert. I»I»I». (Die mit Wallis verbündeten Orte). Die Beantwortung eines von LandeShauPt'"^und Rath der Republik Wallis vom 29. Mai und eines andern von Bischof und Capitcl zu Sitten4. Juli datirten Schreibens wird auf eine Confcrenz nach Lucern verschoben, ree—eve. (S- u- ^gau). rrr. Damit der unerörtcrt gebliebene Streit zwischen der Stift St. Leodegar zu Luecrn und 'Pfarrei Ottenbach wegen des vom Prädicantcn auf den Stiftszchntcn daselbst vor sechs Iah«» " .benen und in Zürich anhängig gemachten Angriffs erledigt werden könne, wird Brcmgarten cinge^die widersprochene Landmarche des Kcllcramtö, auf welcher die Zchntsache beruht, mit Zürich zu ber""^ '

erforderlichen Falls soll Bremgarten von Lucern assistirt werden. ßxKK'. Der französische Reiide»! ^lier wird ersucht, der Stadt Rapperswhl die Pension verabfolgen zu lassen. I»I»I». Frciburg

macht'

theilung über die wegen der Herrschaft Schwarzenburg mit Bern obschwebcnden Streitigkeiten u»d ^ ^daß die Mitstände in den darauf bezüglichen Schriften, die es ihnen abschriftlich zustellen wild,nächster Tagsazung sich umsehen und Rath und Hilfe erweisen. Iii. (S. u. Baden),vor, daß der Bischof von Constanz auf die Pfründen in der Eidgenossenschaft eine gewisse Pension )wolle und dieses zu Frauenfeld mit 299 Gulden wirklich solle geschehen sein. Es wird daher an de» ^das Ansuchen gestellt, solches zu unterlassen, indem sonst bei der Theilung der Pfründen zwsichc"beiden Religionen keine tüchtigen Subjekte für solche Pfründen zu finden wären. III. Das Bo.cuLandeshofmeisters von Thurn über die Actiou zu Elgg wird dem Abschied beigelegt. Es besagt-Ulrich Sulzer von Wintcrthur, Besizer der Herrschaft Elgg, habe schon von 1657 an verschiedene 6"'Geld der Stikt St. Gallen geschuldet; 1669 sei die Schuld aus 25,999 Gulden gesteigert »»d a> ^Herrschaft Elgg, wozu Sulzer laut Zeugnis) der Stadt Wintcrthur berechtigt war, versichert, seien da>n ^Bürgschaft abermals 6999 Gl. beigefügt, sei endlich im Jahr 1665 von dem unterdessen in'S ThurganSchuldner das Pfand den Creditoren anhcimgeschlageu worden; nun habe die Stift St. Gallen be> ^die Aushändigung der Herrschaft verlangt, Zürich aber sie verweigert und zwar angeblich, weildesordnuug einem Landsaßen den Verkauf seiner Herrschaft in todtc Hand verbiete, jene Gelder ^die Herrschaft und derselben Verbesserung verwendet worden seien, die Creditoren ihre Ansprüche ^ ^in gutem Vermögen stehenden Schuldner erheben sollen; unter diesen AbwcisungSgründcn sei

der erste einer unbekannten, zweifelhaften Landesordnung entnommen; das Verfahren Zürich 0 l

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Widerspruch mit der gegenüber den zürcherischen Creditoren selbst in den katholischen OrtenUebung; alle billigen Anerbieten des Abtes seien ausgeschlagen, endlich sei das Urtheil -3'"^ ,t„von Kleinen und Großen Räthen bestätigt, somit alle Hoffnung auf Erfolg weiterer Unterband ^der Srift abgeschnitten worden. «»»»»»..Landammann Fäßlcr klagt, daß er mit seiner Beschw^die Verhinderung der in den Klöstern Wunncnstcin und Grimmenstein veranstalteten Baurcpa>atndem Bororte kein Gehör gefunden habe, Außer-Rhoden in seiner Weigerung beharre u. s> w- ^durch Schreiben der katholischen Orte Außer-Rhoden abzumahnen.

»»»» aus dem Zürcher Exemplar.