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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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683
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Juli l666. L83

^ lli ^ solchen von Bünden und Wallis beisammenstehen, die Befehlshaber der Xlllörtischen»n.dd denjenigen der Zugewandten gleichen Ranges, abgesehen von der Anciennität, vorangehenführen; daß de» Obersten und Hauptlcutcn der Zugewandten aber nur dann das Com-wenn der Befehlshaber der beigeordneten Xlllörtischen Truppen mindern Ranges sei;btt «5 ^^l'sten und Hauptleuten der Garde mitzuthcilcn, denselben übcrdicß genaue Beobachtung. üulation, aber auch Abweisung aller eapitulationöwidrigcn Neuerungen, besonders auch des den^geforderten Eingangszolls für Wein u. s. w. zu empfehlen und daß sie über eintretende Ver-und des Herkommens nach Hause berichten. Endlich wurde der die Frcicompagniccn bc-nochmals ratifieirt und verordnet, daß die, welche demselben zuwider gehandelt haben,^ Landes verwiesen, ferner, daß die nicht ansäßigcn neuen Bürger für Ucbcrnahme des Com-""lähig erachtet, von Basel über den Hauptmann Stuppa, von Frcibnrg über den HauptmannBeschlüsse zuwiderlaufendes Verhalten nähere Nachrichten an Zürich eingesandt, auchVom ^ Präeminenz im Commando betreffende Beschluß mitgcthcilt weiden solle, k. Gegenöeires/""'^ irischen Landcshofmcistcr Fidel von Thurn angemeldeten Beschwerde,

">»r / ^ Herrschaft Elgg versicherte Geldschuld, protestirt Zürich, weil darüber zu urthcilen

^»ren Tribunal, keiner Syndieatur der Stände zukomme. Die evangelischen Stände cr-

°ie U Ansicht Zürichs und treten mit diesem aus der Session, worauf der Landcshofmcistcr

S. ^ Allheit fath^>ljschc,l Stände bringt, welche allseitig zu gütlicher Verständigung rathcn.

bti» « schreiben von Frankfurt eingegangene Versicherung, daß dort die Contagion abnehme, wird!». > Zugestellt, um sich derselben gegen das tiibunnlo lloll-r saintn von Mahland zu bedienen,

^cß ^ ^ ^ verordnet, keinen „ungcnäßtcn und ungeschorenen Nördlingcr" verkaufen zu lassen, weillT ^ " ücnieincil Bauersmann nachthcilig sei. l i. (S. u. Baden), s H». (S. u. Frciämter). x" Frc ^ Vogtcien überh.). «K. (S. u. Thurgau). I»N—z»z» (S.

» ^.^^ttücr). (S. u. Sargans). n. u. (S. u. Rhcinthal). (S. u. Thurgau).

* (S. u. Baden). HVH». (S. u. Abtei St. Gallen).

Besondere Verhandlungen der katholischen Orte.

Vorort soll jewcilcn am Abend vorher die Tractanden des folgenden Tages anzeigen.Zürich ex nkrnM) und ohne vorhergehende Anzeige vorgebracht würden, sollen ver-irr Weil im abgelanfencil März durch das Projcctircn der Herren Ausschüsse wegenl>^i ^^üativc in fremden Kriegsdiensten etwas übersehen wurde, so soll sürdcrhin das Projcctircn mög-werde», der Landschreibcr zu Baden aber beständig bei dem Protokoll verbleiben und die!>ubc wichtigsten Sachen so viel möglich anfsezcn und ablesen. Andere außerhalb der RathS-^llf," ^ Commissioncn sind dem Landvogt und Untcrvogt anbefohlen. Da der Abt von St.derla ' für seine Abgeordneten aus Tagsaznngcn nur bei Verhandlungen, die ihn angehen,^»er ^ Behandlung des MünzwcscnS, ErbcinungSgcld, Bündnisse mit Frankreich und Spanien,so Teftlezung sxj„cs Beitrags bei KriegSlänfcn und bei dergleichen allgemeinen Dingen mehr,sich dioßfallö auf einer Confcrenz zu Luccrn rcsolvircn und den Abt davon bcnach-