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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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682 Juli 1666.

Bündniß die früher geschlossene Erbeinuug betränke; wenn hierüber genauere Bestimmungen zu ^den Eidgenossen belieben würde, so könnte man auch für die Zollanständc leicht Abhilfe finden,sprünglich vorgeschriebene, alle zehn Jahre wiederkehrende Erneuerung dcö Erbcinungövertrags 'ebenfalls beiden Theilcn erwünscht sein. Da jedoch die Gesandten über solche Antrage nicht ^waren, wurden diese in den Abschied genommen und dabei nur noch erinnert, daß der Graf von ^Hause Lcuggcrn die ihm in der Kricgsnoth gemachten Vorschüsse nicht zurükzahle und zum Nacht,' ^Zurzachcr Marktes jenseits des Rheins mit kaiserlichem Privilegium einen Pfcrdemarkt kiugerich^..^

Der burgundischc Agent Bourreh übergibt im Auftrag des Parlaments zu Dole für dieBurgund das RccognitionSgcld. e. Der französische Resident Mouslicr läßt durch seineneine Antwort auf sein im März eingegebenes Memorial verlangen, erhält aber durch den danul ^ ^tragtcn Laudvogt und Untervogt zu Baden die mündliche Antwort, daß cö bei der im März >u ^auf die Freicompagnicen gegebenen Erklärung sein Verbleiben habe; wenn er aber etwas anders ^bringen habe, so sei man bereit, ihn anzuhören. Nun rügte er, daß man die kaiserlichen Gesaut ^ihm angehört und daß man bei Eröffnung der Session von dem Inhalte der Hauptgeschäftehandelt habe, verlangte daher mit einem Ausschusse sich zu besprechen. Und als man darüber ei>»^ ^verzögerte, sandte er zur Beleuchtung der von den Obersten und Hauptlcuten dcö Gardcregiwe» ^gegebenen Beschwcrdeschrift ein Memorial vom 9. Juli ein, in welchem versichert wurde, daß b"nur vertragsmäßig handle, wenn er Vollzähligkeit der Compagnicen verlange, den Sold nicht ^Mannschaft zurükhalte und minderjährige und fremde Soldaten aus den Compagnieen wegwcise»Bezahlung der Pensionen wünsche er übrigens mit einem Ausschüsse zu verhandeln. Hierauf wurdeJuli dem Residenten erwidert, mau hoffe, die Garde werde sich so verhalten, daß kein ^'U»d ' 'werde, die capitulationsgcmäßcn Verpflichtungen nicht zu erfüllen; mau sei auch erbictig, für Pen ^öffnungcn des Königs eine besondere Sizung zu veranstalten. Unter m llt. Juli legte dann e ^ ^Resident ein Memorial ein, in welchem er Beschwerde führt, daß die verbündeten Orte nicht ' ^ ^Werbung von Freicompagnicen in ihren Gebieten untersagt, sondern auch die Verweigerung des ^aus die III Bünde und Wallis crstrekt haben, zugleich aber auch verheißt, daß bis Martini sdcr 'des Jahres die zur Satisfaction erforderlichen Gelder anlangen und unterdessen die Pensionensammt den im Rodel und freien Stand enthaltenen Summen Eines Jahres werden entrichtet ^Diesem folgte eine eidgenössische Replik vom l6. Juli - Man sei sich keiner Vcrlczung derwüßt und müsse auch jeden daherigen Vorwurf zurükweiscn; man habe sich auch nicht versehen-der Kronen als der Zollfreiheiten halben so lange hingehalten und abermals auf ci»c ^ ^

jährige Zahlung verwiesen zu werden; doch wolle man sich einstweilen mit lezterer zufrieden ge e ^Zuversicht, daß die verheißenen Gelder bis Martini erfolgen. Der Resident erwiderte, daß wen' ^die Stande die Verifikation der Ansprachen befördern, vor Ausgang des Jahres die Bcrcinignnö ^werde zu Stande gebracht werden können. Indem endlich Zürich beauftragt wurde, sofern biskeine Hoffnung zu vollkommener Liquidation sich ergebe, wieder die Gesandtschaften nach Bade» "rufen, wurde beschlossen, bei dem Verbot der Freicompaguiecn zu beharren, allenfalls verdientenlcutcn die Werbung einzelner Soldaten zur Ergänzung ihrer Mannschaft zu gestatten, und in Bc ,zugewandten Orte den Beschluß vom März dahin abzuändern, daß wenn Regimenter oder Comp"