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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
Entstehung
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680
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Juni 1666.

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Konferenz von Zürich und Schmilz.

Pfäffikou. I«. Juni.

Staatsarchiv Zürich. Zlllg. Absch. Bd. I5S, kol. 28I>.

Gesandte: Zürich. Hans Konrad Grcbel, Statthalter; Joh. Kaspar Hirzcl, Statthalter;Ulrich Ulrich, alt-Landvogt von LauiS; Sigmund Spöndli, Zunftmeister, alt-Landvogt von Wädciu .Georg Heß, Secvogt und dcö Raths. Schwh z. (Joh.) Franz Rcding von Bibcrcgg, Landamman» > ^Bclmonr, Obcrstwachtmcister; Kaspar Abyberg, Landeshauptmann; Franz Bctschart, Statthalter,Ghgcr, Landcssekclmeister. ^

tt. Nach vorgängigcr Begrüßung fand mail sich in der Jnftrnetion beidseitig auf die Grund a,Fischcrordnung von 1512 angewiesen und fügte dann die nähere Bestimmung hinzu, daß dievon Schwhz, wenn sie derselben zuwider handeln, durch den von der Stadt Zürich ernannten ^ ^ ^wie von Alters her, vorbeschieden und gestraft, sofern sie aber nicht erscheinen, von dem jewciligrnVogt auf Begehren des Secvogts zum Gehorsam gebracht werden sollen. I». In Betreff der Olichkeit über den See blieb Zürich bei der Behauptung seines von kaiserlicher Schenkungviclhundertjährigen Rechts, Schwhz bei dem von Graf Gottfried von Habsburg erhaltenen Ka" ^um die Herrschaft über die March und die Höfe zu Wasser und Land. Es wurde also nichts ^«. Auf die Beschwerde Zürichs, daß über die zürcherischen Angehörigen lehenswcise oder cigcu .zuständigen Nieter zu Grhnau, Benkcn und andern Orten schwhzcrischcr Jurisdiction, von den ^zu Schwhz durch Vergleiche, Verkauf, Strafen u. f. w. verfügt worden sei, Zürich daher pa'

ihren Rechten zu schüzcn sich verpflichtet halte, wird gefunden, daß, da Landvogt Ehrler, der ^maligcr Sckelmeistcr die Bußen bezogen hat, nicht anwesend sei und der Wasserstand keinen Auge»!laude, zu anderer Zeit darüber eingetreten und alsdann ein Eztract der Lchengütcr beigebrachtsoll. «I» Entgegen den von Wädenswhl und Richtcrswhl erhobenen Klagen über Nichtbeachtung ^ ^Bezug auf die Wintcrfuhr aufgestellten Bestimmung, wurden, nachdem sie und die von Lachen ^den Höfen verhört worden, die Verträge von I6t4 und 16^16 bestätigt und im Fernern festgcsrZt'

Fuhre halben von Einsiedel« nach Richtcrswhl und Wädenswhl und von dort nach Einsiedel» undbeiderseits Untcrthancn gleich gehalten werden sollen, v. In Betreff des Churer Boten erklärtdaß von der dortigen Regierung demselben hinreichende Briefe und Siegel ertheilt worden wie», „sich die in der March darüber beschweren, und daß er hicmit dieselben nicht über den Inhalt hinaus ez^ ^möge. f. Das Schreiben an Gams wegen des von Hauptmann Rudolph Lavater, Landvogtprojcctirten Wuhrs bei Gams wird von Schwhz gebilligt, xx. In Bezug auf die von denhobenen Beschwerden, den Steinbruch betreffend, wird man sich aus bestehenden Briefen und ^näher erkundigen.