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Oktober 1665. 663
^»Stag sollen die Orte ihre Entschließung nach Lucern einberichtcn. Die Gotteshäuser Muri und'"M dürften auch um einen Beitrag angcgangeu werden.
Man sehe auch im Abschnitte HcrrschaftSangelegenhciten:
I. Art. Wi). Rechts- und GerichtSsachc».
Art. 188. Alarchcn.
Conferenz der III alten Orte.
Brunnen. 31. Oktober.
Landesarchiv Zkidwalde».
Gesandt
Zeh Landeshauptmann, beide alt-Landammann. S chwhz. Kaspar Löhberg, Landamniann;
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iaubte: Uri. Joh. Franz Schund, Landamniann; Karl Emanucl Beßlcr, Pannerherr, und Karl' Püntincr, Landeshauptmann, beide alt-Landammann. Schwhz. Kaspar Abhberg, Landamniann;^ Reding, Statthalter; Franz Bctschart, Landcöfähnrich. U >t tc rw a ld en. Wolfgang Wirz,""»Hann von Obwaldcu; Joh. „Lcodcgar" (Ludwig) Lussi, Landammann, Joh. Franz Stullz, alt-Land-von Nidwalden.
Püntiner rcferirt über seine Verrichtungen betreffend die Reparation deö dem Ka-"iiht ^ ^"ltellj widerfahrenen Affronts. Ein Brief von Zug erklärt, in dieser Sache mit den III Orten^ können. ES wird aber beschlossen. der Stadt Lncer» anzuzeigen, daß die III Orte^>btc des Nuntins so lange nicht einwilligen werden, bis auf das längst nach Rom abge-
bt dj^ gebührende SatiSfaetion erfolge. Zugleich verpflichten sich alle drei Orte gegenseitig,
Forderung Z" beharren und sich nicht von einander zu söndcrn. Die von Zug angetragene Jnter-^"hc> ^ angenommen, dagegen Solothnrn ersucht, mit der Acceptation des Nuntius ebenfallsd^"' auch GlaruS und Appenzell katholischer Religion von der Sache in Kcnntniß gcsezt. I». Uri"'"che " daß Luecrn im WaarcntranSporte den Schiffleuten von Uri fortwährend Schwierigkeiten
^eic» Gelegenheit erhobenen Einwendungen mit einem Prostete geantwortet habe, das dem
">cht Abschieden entgegenlaufe und die Ansicht aufstelle, beide großen Schiffe können
"'"ander bestehen. Schwhz und Unterwalden crtheilcn den Rath, daß Uri nochmals allesbh^"cern an die alten Verträge erinnern, widrigenfalls mit Gegcnrccht drohen solle. «. DemJahrrechnnng gestclltcil Antrage, daß jedes Ort zu den BefestigungSwerken an den^ Mellingen 56 Gulden einsenden solle, wird die vorbehaltcnc Zustimmung crtheilt. «I. In^'Ücn des frühern Beschlusses, den Markt von Rapperswhl betreffend, sollen zwar die
bi».^ ' ^)'U"Sangehörigen z» jhr<>r Pflicht angehalten, aber zuvor particulariter durch Statthalter Re-^""den, sich zu dieser Gebühr zu bequemen und sich über die ihnen dazu fügliche Zeit ver-^ffcn. «. Auf Erinnerung, daß einmal die rapperöwhlischc KriegSrcchnung vorgenommen^"dic """udct Obwaldcn ei», der Wirth von Mellingen habe sich mehrmals um Bezahlung der-ovllenzer Soldaten aufgelaufenen Kosten gemeldet, erhält aber zur Antwort, die Bezahlung sei