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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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654
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Juli 1665.

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sandten den Begrüßungen unter der Bedingung beiwohnen zu lassen, daß sie vor dem Beginne mHandlungen der Xlllörtischen Geschäfte den Saal wieder verlassen, auch solche Neuerung für ^ .zeit keine Konsequenz haben solle, waö ausdrüklich dem Abschied bcigerükt wird. I». Der Stadls,,P. NisteruS zu Hanau, empfohlen von dem Markgrafen Friedrich Wilhelm zu Brandenburg,verwittwetcn Vormünderin und Regentin Hedwig Sophia, Landgräfin zu Hessen, von Sibilla lib" ^Gräfin zu Anhalt, und von Friedrich Casimir, Graf zu Hanau, endlich von dem rcformirtcn Co»>>!^^zu Hanau, legt ein Memorial ein und die Bitte, von Seite der eidgenössischen evangelischenvon Graf Philipp Ludwig angcfangene, von Graf Pbilipp Moriz fortgesetzte EinrichtungSchule zu Hanau zur Förderung der rcformirtcn Kirche unterstüzen zu wollen. Indem derwescnde Pfarrer NisteruS zur Fortsezung seiner Reise nach Zürich und in andere Orte mit 24astobald ab den Kosten gelöset und mit einem Viaticum weiter gefördert wurde, gab man ihm ^ ^tröstung, daß das Gesuch an die Obrigkeiten gelangen werde. An die 24 Thalcr zahlte ö"" .^»sBern 8, Glarus Basel 3'/«, Schaffhauscn 3',., Appenzell 1'/., St. Gallen 2. e. Bern erh>c ^die Frage, wie es sich gegen Solothurn in Betreff des buchcggbergischcn Streites zu verhalten ha > ^Rath, auf den bereits aufgerichteten Compromiß sich berufend mit so kurzer Antwort zu bcgegurM ^die Abwichung dcß hießigen Badischcn Richters erfordern werde." Hinsichtlich einer seit l33 Ja.^mehr gebrauchten, neulichst aber wieder zur Messe eingerichteten Capelle in der Pfarrei Krieg!" Kl-eines projectirten neuen KirchcnbaueS wurde die Meinung ausgesprochen, es wäre besser dem ^fange schon gewehrt worden; doch liege in den vorgebrachten Documenten Grund genug, dm"zu wehren. «I. Auf ein Schreiben des Herrn Reh vom 3./13. Juni wurde gefunden undnicht eine Gesandtschaft, wohl aber ein JntcrcessionSschreibcn an den König von Frankreich ^ >vildder Evangelischen in Gex abgehen zu lasse», in welchem deren Angelegenheit nachdrüklich cmpsl-'«. In Berathung, wie den Beschwerden der Toggenburgcr, namentlich hinsichtlich der Umtriebe ^Vogts Schorns von Schwhz, zu begegnen sei, wurde gut erachtet, nicht mit den XIII Orten, ^den IV Schirmorten und dem Gesandten des Abtes, Fidel von Thum, hierüber einzutreten;pSchwhz und Glarus ablehnten, weil sie nicht instruirt seien, hielt man für zwckgemäß, daß o'

Lucern mit dem Gesandten des Abtes darüber verhandeln, was denn auch geschah und den ^daß der Gesandte des Abtes zur Beseitigung der Beschwerden mitzuhelfen versprach und ein ^an den Abt verfaßt und abgesandt wurde, f. Die Bitte der thurgauischcn Gemeinde Schill ^

weitere Beisteuer an die auf ll,326 Gl. 12 Schill. 9 Pfcun. angestiegenen, durch 6633 Gl. pe»Pfenn. bereits erhaltener Steuern bis auf 5205 Gl. ermäßigten Proccß- und Strafschuld ^Abschied genommen. Zugleich bemerkt aber Bern, daß die von dortigem Stande herrührende ?c>bewilligte Nachlassung von Bußen und Kosten in der von Wigoldingcn eingegebenen Rcchu»"özeichnet sei und auf 927 Gl. sich belaufe, wozu noch Steuern von der Landschaft und per

die Steucrsammlcr kommen, die ebenfalls aufgerechnet werden sollten, xx. In den Abschied,reformirten Konfession übergetretene Lorenz Tanncr von Uri in Bern sich aufhalte, b>6von der Regierung gegen 12 Kronen für Kostgeld erhalten habe, und es sich nun frage, ^ ^ ^jeß^Biaticum weiter gefördert werden solle. In Monatsfrist werden die Stände ihre dicßfällige G»einberichtcn. I». Zu Bestreitung der Ausgaben der evangelischen Stände wird der Berthen