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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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650 Juli 1665.

der von dem Gesandten gemachte Vorbehalt, die Verthcilung des Rests der 466,666 Kronenzunehmen und die an Bern bezahlte Summe von 166,666 Kronen dabei in Abzug zu bringen, derBundcsvcrtrage enthaltenen Zusicherung widerspreche, vielmehr die Summe von MI,606 Kronenhätte erlegt und der mit Bern über Salzlicfcruug besonders abgeschlossene Vertrag gar nicht mit d>Sache in Verbindung gebracht, ferner nicht bloß eine neue, sondern auch eiue alte Pension mit Ahätte bezahlt und denen, die Ansprachen auf die Pfandschaft der Kleinodien haben, zuerst die darauf itenden Forderung?» hätte« entrichtet, nicht aber die Vorenthaltnng des Pfandes als Vorwand zuschiebung der Bezahlung hätte bcnuzl werden solle»; daß die Verträge von 1516 und 1658 auch ^wegö nur solche Schwcizcrwaaren, deren Urstoffe in der Schweiz erzeugt seien, privilcgirt haben, unddie gegen die Zollbcständer von den Kaufleuten ausgewirkten Urthcile von einer solchen Beschsnichts wissen, namentlich auch die in den ehemals österreichischen, nun französischen Ländern ^Behandlung der schweizerischen Maaren das denselben gcmachte Zugeständnis! der Zollfrcihcit außer ^seze, während dieselben in Frciburg zollfrei gehalten werden, wie von Alters her. Der französisch^^sandte glaubte, von seiner, den Vertrag von l516 betreffenden Ansicht nicht abgehen zu können, ließ ^von der wohlwollenden Entschließung des Königs das Beste hoffen, wünschte einen an denMollondin gerichteten Befehl, die Kleinodien auszuliefern, sicherte dem Hauptmann Holzhalb Bcza'^seiner durch die Kleinodien verbürgten Forderungen zu u. s. w. Die Srändc entschlossen sich daher, .Einwendungen gegen die mangelhafte Vollziehung des Bundeövertrags in einem an den König genMemorial zusammenzufassen, und überreichten dasselbe zur Weitcrförderung dem Gesandten, Dabeider Gesandte die Anzeige, daß er ungefähr auf den 3. oder 4. August Abgeordnete der Stände na^ ^lothurn einladen werde, um ihnen die Pension auszurichten; und Zürich erwiderte diese AnzeigeErklärung, verlangen zu müssen, daß nicht nur eine Pension bezahlt, sondern durch Erlegung der 'Kronen u. s, w. dem Bundcsvcrtrage Vollziehung verschafft werde, »». Die katholischen Orte betsich, daß ihnen daö vom Dcccmbcr 1664 datirtc Schreiben des Königs von Frankreich nicht »iitiff ^worden sei, und daß überhaupt zuweilen im Namen der Orte von Zürich Schreiben ausgehen,ihnen davon Kenntniß gegeben werde. Es wird ihnen erwidert, daß, wenn solches bezüglich beölichcn Schreibens geschah, die Kanzlei ein Versehen gemacht habe; hingegen werden nur solcheohne vorherige Mitteilung an die Orte expcdirt, wozu Zürich von der Tagsazung oder auf anderebeauftragt worden sei. >». Der Kurfürst Karl Ludwig von der Pfalz aeereditirt den vr. Job-Böckclmann als seinen Abgeordneten, und indem er durch seine Zuschrift die ihm undthancn vom Kurfüvstcn von Mainz und von den in Verbindung mit diesem stehenden französischemwiderfahrenden Ungerechtigkeiten darlegt, sucht er um Gestaltung freier Truppenwcrbung innössischen Orten an. Das Gesuch wird den Ständen mitgethcilt. «». Hans Heinrich Schweis,meister von Zürich, verehrt in die eidgenössische Rathsstubc eine mit den Wappen aller Landvögte,in den Herrschaften Baden, Thurgan, SarganS und Rhcinthal regiert haben, phramidenfvr"»g^Tafel. Dafür werden ihm von den IX Orten 56 Ducatcn geschenkt, GlaruS jedoch nimmtfür seinen betreffenden Antheil (6 Ducatcn und '/- Louis) in den Abschied; ebenso Appenzell tThcil (3'/« Louis). K». Glarns und Appenzell nehmen auch die Beiträge an die Fenster in dcnBciuwhl (16 Kronen) und in die Wirtschaft zu Wasen (4 Kronen) in den Abschied. «K» Wegen der