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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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Januar 1665. 645

beraubt, indem man ihnen die Restitution der Früchte von 1636 an zumuthe; wenn nunund d die evangelischen Stände zur Erhaltung der armen KiNhe ihres Landes schon viel gethan

^»e ^ bcdrüktc Volk zur Dankbarkeit verpflichtet haben, und die geschehene Jntcrccssion bei dem KönigeNoch, ^wünschten Erfolg geblieben sei, so möchten doch die evangelischen Orte sich erbitten lassen,Cch >6" thun,ah eigenem Belieben durch Unterhandlung mit den königlichen Agenten, durchTch. . ^ "u ben König oder die Minister, durch eine Dcputatschaft an den König eine erträglichere^ltu, auszuwirken suchen, zugleich auch durch fernere mitleidige Handreichung ihnen die Unter-scheid Twputirten und der Pfarrer, wie bis dahin, und die Erbauung zweier neuer Kirchen möglich^ docl Erdancrung dieser Klagen wurde, in Erwägung, daß eine Deputation viel kosten würde^Ncci, ^ Erfolg erwarten lasse, auf Ratification hin beschlossen, ein von Herrn Reh abzufassendesz» beiden Vororten zu zwckdicnlichcr Bcnuzung zu Händen zu stellen, Herrn Reh aus der Herbergezu ii ' bie Heimreise 24 Louiöthalcr zu verehren und die Gemeinden selbst mit 566 Louisthalcr

Tt ^^^^ung der Prädicantcn zn unterstüzcn. ri. Auf Antrag der Gesandten von Appenzell undI" ^ndcn dem Lorenz Tanner von Rhcincck, einem der lateinischen und italienischen Sprache^iioii ^ kundigen ehrbaren Manne von 33 Jahren, der wegen Uebertritt zur evangelischen Eon«

i» ^ katholischen Orten mit Gefangennehmung und Wegführung nach Uri bedroht war und

der tzj A.-Rh. Schuz fand, MO LouiSthaler zum Unterhalte beigesteuert, f. Nachdem laut BerichtTt, bon St. Gallen von den französischen Zollbcstäudcrn zu Collongcs und Gex mehrere Ballen

Waarcn arrcstirt worden sind, ist der Erzbischof von Lyon im Namen aller XIII und zuge-ju um Rcmcdur anzugehen und, wenn diese nicht erfolgt, bei dem königlichen Hofe Beschwerde

»ichj 5"jflcich rion Zürich aus Luccrn davon in Kenntniß zu sezen. K. In den Abschied, obXi» '^uen niederländischen und Bisanzcr Thaler, da sie den erforderlichen Reichswcrth nicht haben,Gleichheit willen auf 26 gute Bazen gcsc^ werden sollen. I». Mit Bezug auf die Ver-^h»i Konferenz vom März l664 wird gemeldet, daß dem Jakob Bräckcr im Januar zwei

^>ch ^ ""b drei Jahren zu Lichtenstcig gcwaltthätig entrissen und in ein papistischcs Ort zur

»och^'^ bcr papistischen Religion gebracht worden seien, und entgegen der Ansicht Zürichs, welches»ich ^ bes pctcrlingischen Abschieds von 1655 verfahren wollte, verabschiedet, daß der zwischen Zürich^ Nichteröwyl getroffenen Verabredung vom 1. Juni 1664 gemäß eine zwei- bis dreifacheächtete ^ abgeordnet werde, I. ?lus Besorgniß, es möchte die an England und Holland

i» ^'^lichc Erinnerung, mit Hinsicht auf die Religionsgcmcinsamkcit den drohenden Friedcnsbruch' "ichr Widriges als Gutes zur Folge haben, wurde dem darauf bezüglichen Antrage nicht bei-Herr» dagegen zwekmäßig erachtet, daß privatim bei dem englischen Ambassadoren Doninus und dem(>rtc ^ "'»cren Erkundigung eingezogen werde. It.. Dem Wunsch SchaffhauscnS, von den evangelischen^^hren, was etwaiger Forderung des LandvogtS im Thurgau oder der V Orte gegenüber, diesoll, Kinder des übergetretenen Kappcler wieder nach Frauenfcld bringen zu lassen, geschehen

^vrw,/ ^burch entsprochen, daß Schaffhausen angewiesen wurde, den V Orten in ähnlicher Weise zu^ie früher dem Landvogte, oder auch die V Orte um Herausgabe des Vermögens jener Un-^Ng h . ^Msprechen; unterdessen möge Schaffhauscn für die Mutter und ihre Kinder noch eine Zeit^ sorge. I. Die von Oberst von Wattenwhl gestellte Forderung von 256 Dublonen und einer