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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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646 Januar 1K65.

Verehrung für die in den Angelegenheiten von Gcx an den französischen Hof auftragsgemäßSendung wird in den Abschied genommen, dabei auch von einigen Gesandtschaften kraft deS !»"»aarauischcn Abschieds spccificirte Rechnung gewünscht, i». Appenzell, St, Gallen und Bielmahnt, ihre noch ausstehenden Quoten an die Kosten der Gesandtschaft nach Piemont zu entrichte»,schuldigen sich aber mit Mangel an Instruction. ». Daß Kaspar Wäspi, ein Angehöriger der ' ^Uznach, für seine zu GlaruS gegen die evangelische Religion auSgestoßcncn Schmähungen nicht,katholischen Glarncr meinen, vor das Zwölfcrgericht gehöre, das nur für freie glarner'sche La» ^errichtet sei, sondern vom Rathc abzustrafen sei, sind die evangelischen Orte mit evangelisch Glan»'verstanden. «. St. Gallen legt ein Schreiben des LandvogtS Ehrlcr an Junker Zollikofer von Alte»vor, laut welchem Ehrlcr die Leute von Wigoldingcn um die 3tX)t) Gulden Buße und die lllt) Kr

Sizgcld für den Landweibcl und für andere Kosten drängt, die Wigoldingcr jedoch nur noch killt)

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aufgebracht haben. Gefunden: die Wigoldingcr sollen Geld entlehnen, um mit den V OrtenI». Von Zürich wird mitgctheilt, wie laut geschehener schriftlicher Anzeige Dr. Joh. Heinrichauftragsgemäß zu etlichen Fürsten nnd Herren gereist sei, um ihnen die Bcwandtniß der Religio^ ^legenhcitcn der evangelischen Orte vertraulich zu cntdekcn und bei ihnen um wachsames A»ll^werben, und nun bereit sei, über die gefundene günstige Aufnahme mündlich zu rcfcrircn. Narlch""..^Relation gemacht und als freundschaftliche Vertraulichkeit von den Gesandten verdankt worden w»r, ^ ^Zürich zu Händen der Stände auch noch einen substanzlichcn schriftlichen Bericht bei.die Mitthcilung, daß dortige Bürger, Th. Falkeiscn und Kaspar Mangolt, eineTossanischc"

Verlag zu nehmen Veranstaltung getroffen haben, dann aber Falkeiscn ausgetreten und bv» ^ ^Geld verschwendet, hierauf durch die Verwandten ein Vertrag vermittelt und der Verlag derMangolt überlassen, von Falkeiscn auch dazu Beistimmung crthcilt, dann aber in Heidelberg Klageworden sei, und nun der Kurfürst dcßhalb an Basel geschrieben, Basel demselben geantwortet >>>

findet, Basel sei weislich in dieser Sache verfahren, i. Wenn die Brandgcschädigten von Be» ^Hessen persönlich um Beisteuer werben, so soll man sie von einem Orte zum andern weisen-nach Behandlung des Wigoldingcr Geschäfts Basel die Frage stellte, ob nichts anderesWege zu räumen sei, crricth Zürich, daß ein Schmähhandel gemeint sei, in den zwei Zürcher Pol" ^durch ihr Schimpfen auf die unparteiischen Orte in Znrzach sich vcrwikelt hatten, erzählte M

die Mahnung Berns die Beklagten in Zürich zur Verantwortung gezogen und mit Geldbußen ^ ^fängniß bestraft worden seien, Bern davon auch durch ein besonderes Schreiben Bericht erhalte» ^ ^Sache als erledigt betrachtet haben werde. Allein Bern erwidert, daß jene Schmähungen vorne)den dortigen Stand zu beleidigend gewesen seien, als daß auf ernste Bestrafung der Schn^llss^^den Landvogt oder doch durch Zürich selbst hätte verzichtet wcrdeu könne», daher bei der Zögeu"^.^,i>zauch den Ständen Frciburg und Solothurn Mitthcilung gemacht worden sei, und auch »"^jenes zürchcr'schcn Schreibens man sich um so weniger befriedigt gefunden habe, da die beigesder Posamcntircr von ihnen nicht einmal unterzeichnet war und man überdies vernehmen >»' > ^^,i.Bürger seien auf dem Rathhausc sehr gut verpflegt und der Entrichtung der Geldbuße überhöbe»

Indem die Zürcher Gesandtschaft erklärte, davon nichts zu wissen, versprach sie, die Sache