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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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641
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September 1664. - 641

der Karrenrad durchgehen möge, hierauf solle er den Körper auf das Rad flechten, auch sein Hal> und Gut

' ^keit zuerkannt sein. Hans Jakob Arnold und Ulrich Zuber von Wigoldingen trifft dasselbe Urtheil, mit demv>erd ^ ^ auf das Rad geflochten, dafür des Erstern Hand und des Leztern Kopf auf das Hochgericht genageltein» Buchenhorncr von Mühlberg wird zu 101 Jahren Galcercnstrafe, Leonhard Huber von Raperswyl zu

!vg h Pranger und AuSschwingung mit Ruthen verfällt, auf Einbringung des flüchtigen Hans Ernst von Wigoldingen>y>rd ' ^"eu gcsxzt und lebendige Rädcrung als seine Strafe voraus bestimmt. Auf Jnterression der uninteressirten OrteÄlvb ^ Zuber statt der Todesstrafe Pranger und zehnjährige Landesverweisung, dem Hans Jakob Ernst und Hanseinfache Enthauptung, de», Heinrich Auchenhorncr statt der Galeere 500 Gulden Buße, dem Leonhard Huber^ Ausstellung am Pranger zuerkannt.

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Der lezte Saz aus einer Vcuierlung im Zürcher Epcinplar.

Ccmferenz der V katholischen Orte.

Lucern. Ibi. und I!» -October

Staatsarchiv Lucer». Allg. Absch. Bd. I.IV, kol.S«o.

Luccrn. Christoph Pfhffcr, alt-Schulthciß und Stadtvenncr; Jakob Hartmann, Statt-ßan^. ' ^'^achius Souncnbcrg, Kornhcrr; AlphonS Sonncnberg, Bauherr. U r i. Karl Anton Püutincr,

^"u»a»n; Joh. Karl Emanuel Bcßlcr, Pannerherr; Johann Franz Schmid, Statthalter. S ch w h z.

^^^^->berg' Landammann; Martin Bclmont, alt-Landammann. Unterwalden. Joh. PeterHolter ^^^^ttcr, von Obwalden; Joh. Melchior Leu, alt-Landammann, und Joh. Ludwig Lussi, Statt-beih ' Nldwaldcn. ^ ^ ^ Brandenberg, Statthalter; Wilhelm Heinrich und Jakob Andermatt,

^ °lt-Ammann.

iaut schriftlicher Ailzeigc des LandschrciberS Karl Konrad von Beroldingen von dem^»sit Manien zu Gunsten der cnnetbirgischcn Pogteicn ans dem Hcrzogthum Mahland bewilligtebeeret Säken Salz effcctuirt, nämlich auch in Mahland zugestanden und durch ein königliches

^Nve werde, wird Beroldingen ersucht und bevollmächtigt, für das eine und andere sich zu

^chc dicß zu Stande gebracht ist, eine vertraute Person beauftragt werden möge, die

'»ahl" ^ der Oberherrschaft verwalten zu lassen, und damit die Untcrthancn nicht mehr an die

zu Salzpächtcr gebunden seien. I». So erwünscht wäre, NappcrSwhl zu einer Hauptfcstung

Bcx ^ lll'oße Bedenken machen die für ihren Unterhalt sich ergebenden Conscquenzcn. Daher wirddie seiner Abreise nach Spanien neben den andern Instructionen auch aufgegeben, dem Könige

^gion vorzustellen, mit welcher die Katholischen gegen die Mitcidgcnosscn derwidrigen" Re-

den ^ halten müssen, und von welcher gcnöthigct sie um Beihilfe besonders zu allfälligcr Befestigunghicrfch^ ansuchen. Graf Casati wird gebeten, hicfür mitzuwirken. Auch mit dem Nuntius soll

^sichert ^ Tags eonferirt werden. Einstweilen sollte wenigstens die Brükc von RappcrSwhl besserDer j.z ^ Stadt zur Abwehr eines jähen Ucbcrfallö in BerthcidigungSstand gesezt werden. «^ schriftlich eingegangene Borschlag Freiburgs, auf Beistand aus der Grafschaft Burgund zu

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