642 October 1664.
denkt», führt zu dem Beschlüsse, durch Beroldingen in Madrid nm einen Befehl an den Gubcrnator ^Niederlande einzukommen, kraft dessen die katholischen Orte ans der Grafschaft Hilfe erhalten ko»"Graf Casati wird durch ein Schreiben nach Brüssel dicß Begehren unterstüzcn. «I. Sofern die Z" ^wie verlautet, wirklich in Rüti und bei Kappcl Fortificationcn anlegen, ist Bern mit den andern >"rcsfirtcn Orten davon in Kenntnis zu sezcn, damit dem Abschied nachgelebt werde. «. AufSchreiben ist zu erwidern, daß Zürich selbst den Termin zu Bezahlung der Wigoldingcr Strafe nichtals auf Gallustag begehrt habe, so daß man auf diese Zeit der Erlegung wenigstens eines Thc>^ ^selben entgegensehe; für den Ueberrcst wolle man die Gemeinde nicht übereilen, sondern also fördert ^sie von der Buße der 5l)t> Kronen gclcdigt bleiben könne. Auch dem Landvogt wird dicß >"'tgech"^,Kroncnwirth Rogg von Fraucnfcld beschwert sich, daß ihm an seiner Rechnung Abzügewollen, und wird, in Betracht, daß er die ganze Zeit über als ein gut katholischer eifriger Mann st>"und wägstcs gethan und mit der Tractation sich mehr und überflüssiger als man begehrt
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hat, dem Landvogtc, Landschreibcr und Landammann zu billiger RcchnungSrcvision empfohlen,tercr Anregung, wie die Kosten, welche von etlichen unintcrcssirten Orten dem Wirth bezahltihnen wieder können crsezt werden. K. Die in Baden unterbliebene Antwort an Savohen wird L" ^besorgen überlassen. I». (S. n. LauiS). l. (S. u. Frciämtcr). 1^. Landammann Püntincrder „staws" des Laurenz Tanner, Sohn des gewesenen Landschrcibcrs im Rheinthal, Pa"^Tanncr, um so viel schlimmer geworden sei, da er in den vcrdammlichcn Jrrthum der Wiedcrtänst^^.
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fallen. Nachdem der Versuch, seiner in Appenzell habhaft zu werden, wegen Nachläßigkeit deS rl)c>"
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scheu LandvogtS mißlungen ist, wird diesem neuerdings befohlen, den Tanner in Rhcineck oder ^betreten lasse, festzunehmen und ihn den Beamten des AbtS von St. Gallen zu bchändigen. ^
Könige von Spanien ist der trefflichen Beihilfe des Gubcrnatorö von Moyland und desin den lcztcn Unruhen durch den Gesandten Bcroldingcn rühmliche Erwähnung zu thun.s»ck)tu des LandschrciberS Bcroldingcn wird 1) dem thurganischcn Landvogte drc Einlicfcrungbefohlen, welche ausgerissen sind und das dem Comthnr und Oberst von Bcroldingcn gegebene' ^ ^nicht gehalten haben; Z) der Bischof von Como ersucht, dem mit dem Oberst vonSpanien gereisten Kaplan keine Ungclegenhcit zu machen; 3) dem Landschreibcr K. K. von ^^sifür die Zeit seines Aufenthaltes in.Spanien als Statthalter in der LandcShanptmannschastJoh. Peter Ncuroni bestimmt; 4) demselben ein Schreiben nach Turin mitgegeben und dieder gemeinsame» Interessen daselbst empfohlen ; 5) der Landvogt in LauiS zur Fortsczung deSbei Trcsa gemahnt, i». (S. u. Thurgau). «». Ein Hauptgcgcnstand für diese Conferenz,stclligkcit und der Ungehorsam der cnnetbirgischcn Landschaft LaniS bei den lcztcn Spä»cukann nicht ohne Znthiin von Frcibnrg und Solothur» behandelt, es mag dann aber die Landst)^ ^eigentliche Buße, so „mortificirt" werden, daß es ihr empfindlich und doch dabei die Gefahr ci»r ^ ^Weitläufigkeit gegen andere mitrcgicrcnde Orte der widrigen Religion abgewichen sei, wobeiJahren also frei crthciltc Amnestie und das schlechte, wo nicht widrige Verhalten der Geistlich^!in Betracht zu ziehen, und auf leztereS der Nuntius aufmerksam zu machen ist. z». Dem F>a"iErivclli wird ein Empfehlungsschreiben an den König von Spanien bewilligt, iß. Die Bitte Uri s 'und Fenster in die Kirche zu Flüelcn fällt in den Abschied, i. Wie die Vcltliner um tine»