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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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Juni lk«4. «28

^ zum Schreken der unkatholischen Nnterthanen, die V Orte durch eine besondere Gesandtschaft die^ ^Handlung selbst führen sollten, um den Proccß abzukürzen, das Bedenken entgegenstand, daß das MalcfizLandvogt zukomme,sondern durch der großen und kleinen Räthe zu FrauenfeldPro '""ßle man sich darauf beschränken, dem Landvogte Sorge für möglichste Beschleunigung des

ihn, ^ empfehlen, damit er denselben noch während seiner Amtsführung zu Ende bringe, wozu manliib'es nöthig sei, durch besondere Abordnungen der V Orte behilflich sein werde, daher er nament-bej Jntcrpositioncn oder Botschaften höflich abweisen solle. Auch Zürich wird von dem Entschlüsse,Schwierigkeiten den Landvogt in seinem Rcchtöverfahrcn durch Gesandtschaften der regieren-des m ^ ^ untcrstüzen, in Kenntnis! gesczt. I». Dem Wunsche Spaniens um namentliche EinverleibungBalthasar Karl in das BundeSinstrument wird allseitig beigepflichtet und ein bezüglichesdereit^^ ausgefertigt. (S. Bcilagc l 3.) r. Landschreiber Bcroldingcn, zur Abreise nach Spaniendaiidl gcucigt, Aufträge zu übernehmen, besonders die noch nicht ganz abgeschlossenen Unter-

er»!.^/" fortzusezen. Er meint, es könnte in Bezug auf die Erstattung seiner Auslagen (mehr verlange^ ahnlich verfahren werden wie seiner Zeit gegenüber dem Oberst Crivelli, dem jährlich 8OW Kronen ausannntn in Madrid auf obrigkeitliche Rechnung angewiesen, freilich aber nicht ausbezahlt wurden,iu versuchen und für den Nuzen der verbündeten Orte nach Kräften sich zu verwenden,^lchrif^" empfohlen. «I. (S. u. vier ennctb. Bogt, überh.). v. (S. u. Luggarus). t. Eine

^chstk' Prälaten von St. Gallen, welcher meldet, daß seine toggcnburgischcn Unterthanen in^»sst Tagsazung wider ihn einkommen werden, und um Vorsorge ersucht, wird zu entsprechender

^lsade ^"^lheilnug dem Abschied beigelegt. K. Bon der Anzeige des SccrctärS der königlichen Am-^ ^^lothurn, Baron, daß Herr Moulicr eintreffen und die verfallenen Zahlungen leisten werde,Petcr genommen. I». (S. u. Luggarus). l. (S. u. Rhcinthal). It.. Klage des Lieutenant

»,,s., ^^eler wegen des Übeln Standes mit seinem Weibe und derselben unguten Vögten und wegen' Vollziehung des Urthcils. Da in diesem Momente nicht zu helfen ist, wird er dem neuensoll lZhrlcr von Schwhz empfohlen. I. u. «». (S. u. Lauis). »». (S. u. Freiämtcr). «. Luccrnlz allgemeinen Ruf erlassen, daß die spanischen Thalcr, deren viele in das Land kommen, 2 Gulden^ ' ^krth seien, p. Die drei Schirmortc thcilcn mit, daß ein zwischen Schultheiß und Räthena>, . >» Rapperöwhl entstandenes Mißvcrständniß glüklich beseitigt worden sei. Sie zeigen fernerh ^ Zürich im Werk begriffenen Schiffe von besonderer Zurichtung sie veranlaßt habe, cnt-^ Anordnungen zu treffen, worüber Luccrn und Zug ihren Beifall aussprechen. Auch wird diegeregt, ob man nicht auf der Tagsazung zu Baden Zürich darüber zur Rede stellen solle.

Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenheilen:

>. Art. 215. Kriegswesen.

^ Art. 173. Kriegswesen.

^»At. ^ Stellung der Geistlichen.

I. Art. 13l). Juftizsachcn. Art. 131. Justizsachen.

«. Art. 78. NcchlS- u. GerichlSsachen. I». Art. 79. Rechts- u. Gerichlösachen.