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Juli 1664.
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Konferenz der V katholischen OrteLucern. t, 3. Juli.
Staatsarchiv Luccr». Acten! ReligionShändtl.
Gesandte.' Lucern. Heinrich Flcckenstcin, Schultheiß; Christoph Pfhffer, Stadtvenncr;Sonncnbcrg, Venner und Kornherr; Joseph Amrhhn, des Raths. U r i. Karl Anton Püntiner, ^ ^ammann; Joh. Karl Emanuel Bcßler, Panncrhcrr. Schwhz. Kaspar Abhberg, Landammann;Vclmont, alt-Landammann. Unterwalden. Heinrich Bucher, Landammann, und Wolfgaugvon Obwalden; Joh. Franz Stultz, alt-Landammann, und HanS Ludwig Lussi, Statthalter, von NidwZug. Karl Brandenberg, Statthalter; Jakob Andermatt, alt-Ammann.
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!i. Nach gegenseitiger eidgenössischer Begrüßung werden als Vcranlaßung der Konferenz ^ ^Zürich auf LucernS ernstliche Erinnerung eingegangene Beschönigung des Wigoldinger Handels ^Berichte angegeben, welche von beiden thurgauischcn Landvögtcn und vom Landschreibcr wegc»Thurgau erschienenen zürcherischen Gesandtschaften und über die Insolenz der nach Franenfcld gsks»u" ^Zürcher Bauern eingelangt waren. Da die Blutrichter zu urtheilcn sich beschweren und dessen ^hoben zu sein wünschen, fand man, daß von den hohen Obrigkeiten und ihren Gesandten daS R>um so füglichcr übernommen werden könne, weil die Unterthancn und Zürichbictcr mit ihren aufr»> ^Drohungen den Richter zu pcrtubircn suchen und die Sache dadurch den Character derRebellion annehme. Indem der Ansicht, daß die Gesandtschaften der regierenden Ortezu fällen übernehmen sollen, beigestimmt wurde, schien angemessen, nicht direct von Luccrn auS oMitwirkung einzuladen, sondern auf der nahen Jahrrcchnungstagsazung vorerst mit Zürich , „»»zzu conseriren, ob sie ihre Gesandtschaften mit nach Fraucnfeld senden wollen. Sollten sie ihre Z»lverweigern, so würde man sich an die übrigen, besonders die katholischen Orte mit dem GesuchsZürich und GlaruS zu mahnen, daß sie die V katholischen regierenden Orte bei ihrer Judikatur ^gau schüzen und den obschwebendcn Casus erledigen helfen. Würde auch dicß nichts verfange»,man an den ferner» Verhandlungen zu Baden keinen Antheil nehmen, sondern müßte da>a> ^,„usein, die hochobrigkeitlichc Judikatur mittelst der Gewalt zu behaupten und müßte jedes Ortschaft in Bewegung sczcn und Spanien durch seinen Gesandten um bundesgcmäßcs ^»lh
auch andere Benachbarte um Hilfe ersuchen. Sofern dagegen Zürich einwilligte, neben der ba 'l ^eine thurgauischc Gesandtschast abzuordnen, bliebe Zürich überlassen, den Tag nach ^
stimmen. Den Landvögtcn im Thurgau ist von diesen Beschlüssen Kenntniß zu geben undAuftrag zu verbinden, daß sie alle Acten zusammen stellen und zur Mittheilung an diein Frauenfeld oder in Baden bereit halten. Im Schreiben nach Zürich ist nichts von der z»Blutrichtcr zu melden, sondern nur von der Nothwendigkeit, einer zu besorgenden R^^"^jliP>Lkommen. I». (S. u. Lauis). r. Luecrn wird nochmals freundlich ersucht, wegen der neue»thaler, die nur 2 Gulden l5 Schillinge werth sind, einen öffentlichen Ruf ergchen zu lasse»-
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