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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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März 1664. 615

Gutachten, eine darauf bezügliche, von den Prädieanten an den Prälaten gerichtete Suppli- ^ ^ darauf am Februar erfolgte mündliche Antwort mitgethcilt und die Erzählung bcigc-niit Meister Jakob Bräcker von Lichtcnstcig, mit Herrn Brun und Andern verfahren worden sei,sein'" ^ Ducaten von der Strafe des Zungenschlizens sich habe loskaufen können, Andere, in

tkcht" verwikclt, mit Banden, mit scharfen Eiden n. s. w. bcdrükt, die Berufung auf die LandcS-

a» ^ Gnthanptung bedroht, ciuc zur evangelischen Kirche übergetretene Weibsperson mit Ausstellungden/'" ^^nger bestraft, dem abziehenden Bräcker Weib und Kinder znrükgthaltcn, sein väterliches Erbeall/ ^"^ogt eingezogen worden sei, in einigen evangelischen Gemeinden die Haltung der Kinderlehre nur^ d'cr bis acht Wochen gestattet, gegen Unterredung der Evangelischen und die an sie eingehendensch Landvogte inquirirt werden, s, w.; worauf Stadtschrciber Hirzel, Landammann Elmcr, Stadt-

^cht^' ^"^nrd, Landammann Rcchsteincr und Rathöherr Schobinger beauftragt werden, den einge-^ Klagen und den der Landschaft Toggcnburg zustehenden Frcibcitcn näher nachzuforschen, auf^ ^ age der eingehenden Berichte durch Stadtschrciber Hirzel ein Factum abfassen und dasselbe bei den

bricht.

circuliren zu lassen, unterdessen aber durchallerhand unvermerkte Mittel" die Bedrängten auf-k", die Prediger zu crmuthigcn, endlich im Namen der evangelischen Orte dem Prälaten den Jakobbes »v ^ ^ommandircn, daß er ihm Weib und Kinder und Erbe verabfolgen lasse, «I. Hinsichtlich"Wer ^ Stadt Straßburg, in den französischen Bund eingeschlossen zu werden, soll Bürger-in 1"^^' von sich selbst und ohne Veranlassung der Stadt, bei de Lionnc die Frage stellen, ob^bersiEinschließung genehm sein möchte, v. Alt-Landvogt und Stadtschrciber Hirzel nudsj^ berichten über ihre wegen der Thalleute nach Turin gemachte Gesandtschaftsreise, den in Hin-

kte m ^üllcnte erfreulichen Erfolg und die wegen der Trauerzcit um die beiden Herzoginnen veran-^^'^^^nng der Reise. Indem der Gesandtschaft Dank und Zufriedenheit für ihre Verrichtungeniud man nöthig, auch dem Herzog von Savohcn die gute Aufnahme derselben zu vcr-z» ^ Thalleute seiner Huld zu empfehlen, den Verlauf ebenfalls an den König von Frankreichdem Ersuchen, sich bei dem Herzog auch noch für Begnadigung der übrigen Verbanntensollten davon in Kenntnis gcsezt werden England, Holland, Brandenburg, Hcidcl-^re ^ englischen und holländischen Gesandten in Paris; endlich an die Thalleute selbst und

zest^ kanten eine Erinnerung ergehen. An die für jeden der beiden Gesandten auf 666 Dublonen»»l ^^fkn ^ic Gesandten waren gegen 156 Tage abwesend) wollen Basel und Schaffhauscnbezahlen als eines der Vororte; GlaruS und Appenzell hoffen des Beitrags an dieschzft " überhoben zu werden wie 1655; St. Gallen, Biel und Mühlhanscn erinnern, daß die Gesandt-tzhg,, ^>re Mitwirkung angeordnet wordcil; Zürich bemerkt, es habe fortwährend so viel für die^ ük Vogteicn und im Toggcnburg aufzuwenden, daß Bern billiger Weise hier die größere

i>>c gege,"dürfte, k. Dein Entwürfe eines Schreibens an den Kurfürsten von Sachsen, betreffend^Wii" ^bcrstlientenant Magnh erhobenen Klagen, wird von Basel und Schaffhauscn darum nicht'ühle ^ Capitulation mit Magnh erneuert haben und nur ein Thcil der Soldaten Klage

^tirt ^^^ben wird also im Namen Zürichs und Berns abgesandt und demselben die BemerkungHüe ^ Magnh die beiden kilrfürstlichen Schreiben nicht überliefert, aber auf bcruischcm Territorium^ nachgesuchte Bewilligung Volk geworben habe; jedoch ist das Schreiben vor dem Abgange