Januar 1664. IM
werden, woraufhin jene ihre Consultationen ohne Schreiber verpflegten und nur zur FertigungV' schiede den Landschreibcr von Baden beizogcn, dagegen aber die evangelischen Jntcrponcntcn sichhielten, daß anch der Beisiz der Gesandtschaft des Abtö von St. Gallen bei den allgemeinen Ver-Consequcnzen haben solle. Bei Vorlegung der dicßfälligcn Berichte und Rechnungen^ ^"^r>gts Arnold wurde von Luecrn angetragen, den katholischen interponircndcn Orten zu erklären,derVoraus Zusicherung gebe, daß die Verhandlung für die Judikatur und die RechteAls ^ ^ Präjudiz sein soll, diese zur Vermeidung weiterer Kosten nach Hause reisen werden.
aber die katholischen Jnterponenten erwiderten, ihre Mitintcrponcntcn der andern Religion seien nicht>»fo/" ' ^ irgend etwas auszusprechen, bevor sie von den V Orten specificirt über ihr AnliegenAv kS nöthig ist, die gefällten Nrthcilc gegen die von Bürgermeister Wascr gemachten
. rechtfertigen, übernahmen es die Gesandten Püntincr, Schorno, Bucher,
best ' ^^"^nbcrg und Marti zu Händen der katholischen Jntcrponcntcn den ganzen Verlauf zu>»cistc^" Nawcn der V katholischen Orte den Entschluß auszusprechen, daß sie die von Burger-
^ Wascr gemachten Zulagen und andere Beschwerden an seinem gehörigen Orte suchen, sich aber in
keinerlei Contcstation, Compromiß oder Rcchtssaz verstehen werden. Dagegen machtenAers^ ^^tüch alle ihre Sachen verblümt», verhehlen und zu gutem auslegen wollen, auch sich auf ein
Jnterponenten die vertrauliche Mitteilung, daß die Jntcrponcntcn der andern Religion
^ die
wchen berufen, wonach nach Restitution der Kappclcr'schcn Kinder alle übrigen uccessoiin aufgehobeno cn. Ferner gaben sie den V Orten Einsicht in ein, sichtlich von Bürgermeister Wascr sthlisirtcS,
"'^rponircndcn Orte gerichtetes, vom 7./17. Januar datirtcS Schreiben des Ortes Zürich, welches
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Hessen sei» s^g^ sich siher die ungewöhnlichen Bedrängnisse beschwert, die seinen RcligionSverwandten»nz» ^dcn nnd den Stand Zürich als mitregierendcS Ort verpflichten, sich derselben um so mehr^ nehmen, da die V Orte in ihren besonder» Versammlungen einseitige Beschlüsse fassen oder gcmcinsam
Ait y. ^"'ling alles guten Willens, die alte Regierung im Thurgau wieder einführen zu helfen, undu»d Versprechen, daß nach Ucbergabc der Kappclcr'schcn Kinder alles Ucbrigc abgcthan
^>wd abändern und dadurch Zürich auö der Mitregierung verdrängen, dabei auch keine be-
^hvre^ ^^^wcndungen, wie z. B. die Erinnerung, daß die Kappeler'schc Streitigkeit vor daö Ehegericht
^ ^'^er annehmbaren Bedingungen, besonders Aufhebung der Kosten und Vcrzichtleistung auf die
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^hast ^^^afung, gelinge, widrigenfalls um Eröffnung des eidgenössischen Rechts gebeten werde, nach
^ Friedensschlusses von 1656, „welcher einiche Ezeeption und Bcdingnuß, sich dcß RcchtSstandtS^'sstu uit gestattet." Dieser Eröffnung stellten die V Orte und katholisch Glaruö ihre
entgegen und die daraus hervorgehende Folge einer unvermeidlichen Ruptur, so daß nun dienochmals in'S Mittel gefallen, zur Geduld ermahnt und cS endlich dahin gebrachtiigg ' ^ i- B. auch der Antrag WettstcinS, den „Kappeler mit dem einten Auge" auf eine Buße vonHof,,,. sezen und alle Andern straflos ausgehen zu lassen, beseitigt und dagegen der von LandcS-
^ht- ^ Thurn gestellte Antrag angenommen wurde, wie dieser im Abschied der allgemeinen Session^itte'i,^)whz und Zürich willigten nicht ein. I. (Die V katholischen Orte.) Uri erneuert nun zumWale seinen Vorschlag, die im Scmpacher Briefe jedem Orte anhcim gegebene Judikatur über die
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