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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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605
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December 1663. . 665

Conferenz der V katholischen Orte.

Lucern. 1«t»3, 12. December.

Staatsarchiv Lucer». Allg. Absch. Bd. I-TII, kol. t97.

Christoph Pfhffer, Schultheiß; Heinrich Fleckeusteiu, Pannerherr; Jakob Hart-Enil, ^"^^ter; Eustachius Sonnenberg, Vcnncr. U r i. Joh. Frauz Schmid, Statthalter; Joh. Karl^>n>ai^ Pannerherr. S ch w h z. Michael Schorns, Landammann; Martin Belmont, alt-Land-

^ uterwalden. Joh. Peter Jmfcld, Statthalter, von Obwalden; Hans Ludwig Lussi,^ ter, von Nidwalden. Zug. Karl Brandenberg, Statthalter; Jakob Andermatt. alt-Ammann.

der Zumnthung, welche von Bern und den übrigen fünf Orten, die sich für die Herausgabe

^ Kinder verwendet hatten, laut Schreiben vom 14. November gemacht wurde, ihnen zualz da'ß^ Aussicht gestellt worden sei, Strafen und Kosten fallen zu lassen, keinen andern Grund hat,a,a ^ den nun eingetretenen Fall eine mildere Behandlung der Schuldigen erwarten ließ, fand

^r schweren, Leib und Leben verwirkenden Vergehen und der Nothwcndigkcit, bei der^ ^legenheit die Judikatur zu behaupten, nicht einmal den Vorschlag LucernS, die Bestrafung^tchrist ^ Angehörigen den vermittelnden Orten anhcim zu stellen, zulässig, sondern gab auf die^ November und das später eingegangene Schreiben vom 23. November a. Kal. nebst»>^z Antwort: da das Hauswesen des Kappclcr wegen Starrsinn seines Eheweibs noch keines-

^ bestellt sei, hei der Bestattung des gestorbenen jüngsten Kindes der Rcspect des Landvogtsj» ^ hicmit noch fortwährend nöthig sei,die Libcrtät und Leichtsinnigkeit" im Thnrgan im Zaumlu»g , ""d zu schrcken, sei der Landvogt mit der Vollziehung beauftragt, doch zu angemessener Mildc-»lg ^ wachtigt worden. Gegen Frciburg und Solothurn wurde dieses Verfahren noch besonders^ Nc s sikrcchtfcrtigt, die von Zürich angestrebte Parität fern zu halten. Dem Landvogt wurdegleich gegeben, die Schuldigen »ach Gebühr zu strafen, doch ihnen die Appellation zu gestatten,den ^ Ehefrau des Kappclcr vorzubescheidcn und zu ermahnen, erforderlichen Falls zu bedrohen,

^ber anfzumnntcrn. Endlich entschloß man sich, die Wachsamkeit sortznsczcn, doch der Bc-Und Tagsazung nicht auszuweichen. I». (S. u. LaniS). «. Ucber das die Invasionen der Türken

^serc betreffende, an die XIII Orte gerichtete Schreiben des schwäbischen Kreises wird von derTnqszz ^ eingetreten, dagegen den Obrigkeiten empfohlen, darüber ans eine künstige allgemeine^kffcnd^" ''Emiren. «I. (S. u. Luggaruö). v. Das früher schon berathene Schreiben an Savohen,'S. ^ ^ besuch um einen rcsidirendcn Gesandten und die Studentcnstipendien, wird genehmigt, f.

Statthalter Brandenberg erinnert, daß noch vier Orte mit den 16 Dublonen, welcheden, Zurlauben als Rccognition zuerkannt wurden, im Rükstande seien, dagegen eben so viel

^'^behc,,/" ^cht'knsäzen von Freiburg und Solothurn gebührenden Entschädigungsbcitrage von Zug sei^ bjx v/" t"t>rden; dieses wünsche die Sache ins Reine zu bringen. Ii. Schwhz macht die Mittheilnng,^ >ge Obrigkeit veranlaßt worden sei, sieben Landlcute einzuziehen und zu verhören, wobei sich