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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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596 September 1663.

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Fleiß angewendet, die beiden Theile zu versöhnen. Da ihnen jedoch nicht gelang, wurde «' ^Theile nachdenkliche Ermahnungen einzusenden beschlossen, besonders aber zur Ausgleichungdaß eine Gesandtschaft von Schaffhausen mit Zürich unterhandle unddes Kappelerö Frau und K»fürdersam an die Ort, von dar sie abkommen, verschaffet werde."

Conferenz der V katholischen Orte.

Lucern. 1VK3, Ä. und S. October.

Staatsarchiv Luccr». Allg, Absch. Bd. I-III, kol. lüg.

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Gesandte: Lucern. Christoph Pfhffer, Schultheiß; Eustachius Sonnenberg, Venner» ^ ^Sonnenberg, Bauherr; Joseph Amrhhn. U r i. Karl Anton Püntiner, Landammann; Joh. KarlBeßler, Pannerherr. Schwhz. Michael Schorns, Landammann; Wolf Dietrich Reding,

Martin Belmont, alt-Landammann; Kaspar Abhbcrg, Landeshauptmann. Unterwalde n. H ^Bucher, Landammann, und Johann Jmfeld, Landeshauptmann, von Obwaldcn; Joh. Melchior Leu,ammann, und Joh. Franz Stultz, alt-Landammann, von Nidwalden. Zug. Karl Brandenberg,Halter; Beat Jakob Zurlauben, des Raths; Jakob Andermatt, alt-Ammann. ^

Von dem zu Solothurn jüngsthin gehaltcncil allgemeinen Congresse ließen die uninteressirtc"^wegen der Kappeler'schcn Sache an die V alten katholischen Orte ein Schreiben ergchen, auf we w " ^diese zusammen traten und zuerst einen Bericht des thurgauischen Landvogts und das von Soloth"'" ^an Zürich gerichtete kraftlose Schreibeil und das seit dem Abgang des Schreibens vom 11. SePtc"' ^ ^Zürich beobachtete Stillschweigen, sowie die beharrliche Hintcrhaltung der Kappeler'schcn Kind"wägung zogen und hierauf an Zürich die Erklärung abgehen ließen: Obwohl Zürich die Vweitern Antwort gewürdigt habe, werde es sich doch noch erinnern, was von Solothurn aus ^der übrigen Orte unterm 26. September sowohl schriftlich als durch eine Gesandtschaft von Sch"für ein Begehren gestellt worden fei; da von Zürich nicht entsprochen worden und man seiner gew ^Aufzüge müde sei, haben die V Orte sich entschlossen, sofern die Kappeler'schcn Kinder nicht bis ^Dienstag Abend dem Landvogte eingeliefert seien, nicht nur die Strafexecution gegen die Angeleintreten zu lassen, sondern auch zur Bundesbcschwörung nach Paris keine Deputirten zn senden.gauischcn Landvogte wird hievon Kenntniß gegeben und der Auftrag, bei eintretender Gefahr einesim Einverständniß mit dem Bischöfe von Constanz das Schloß Arbon mit einer gut katholische"-^^auch von jenseits des Scc's her kommenden Besazung zn sichern und mit dem Prälaten von St ^ ^gute Korrespondenz zu halten. Das an Zürich gerichtete Schreiben wird auch Bern zu Händen ^intercssirten Orte mitgetheilt. Bei Uebcrsendung desselben Schreibens an Freiburg und Solothw"die Bitte um bundesgemäßes Aufsehen und Hilfsbereitschaft beigefügt. Dem Obersten undmann sowie dem Rathe der Stadt Constanz wird auf die geschehene Anfrage von der Sachlage Kc" ^gegeben mit der Bemerkung, sie möchten alt vertrauter Nachbarschaft wegen ein wachsames Auge a»