September 1663. 535
Körung zu datircn (Beilage 12), gemäß der 1692 befolgten Ordnung für jeden Stand zwei und"en den
Wst.
Solo" gewandten Orten einen Abgeordneten nach Paris wählen zu lassen und den Stadtschreiber zui
s^^lssnossciischaft durch Bewahrung solcher Eintracht zu erfreuen. Indem den Wünschen des Ge-^erliche Abrede getroffen und als Aufbewahrungsort des Buudcöinstrumcnts Solothurn bezeichnet
e>ls Secrctär dieser Abordnung mitzunehmen, und schließt endlich mit der Ermahnung, analog^ "ügung j,u Bundcsvertrage mit Frankreich auch unter einander selbst Einigkeit zu halten und ihn^ dritten Thcil seines Lebens in der Eidgenossenschaft zugebracht, bei seinem Abschiede aus
^ >n diesen Beziehungen willig entsprochen, über die beidseitige Bcsiegelung und Ratification diewe-'''
^Urde e
»uf folgenden Tages die mitgebrachten Instructionen nach Inhalt der frühern Memoriale
2) dj/ folgende Punkte zusammen: 1) Die zugesagten Conccssioncn sollen verwirklicht;
und die ausstehenden vicljährigcn Pensionen bezahlt, der Tractat von 1659 erfüllt,^"sprachen der Beurlaubten von 1636, 1637, 1638, 1643, 1652, 1653 befriedigt, die Rcch-Z) die geliehenen Gelder, die Restanzcn an der bewußten Kleinodienvcrpfändung u. s. w. bereinigt;
sslsaß^^^ ^^^eutcn zugestellten Patente rcgistrirt und in Frankreich überall in Befolgung gcsczt, imder », ^üher unter Oesterreichs Herrschaft genossenen Handclöprivilegicn beibehalten; 4) der Zoll inhaltu Begründung des Oberst Stockalper, Gesandten von Wallis, aufgehoben ; 5) für Aufrecht-
^nüh Privilegien und Befreiung von dem äroit (l'uubnins besonders auch in Bezug auf die
Neu? ^ Obersten und Hauptleutcn und der Garde der Hundert Schweizer gemachten nachtheiligen^ für ^^'3^ Vorstcllnngen gemacht; 6) auf Hctstellung der burguudischcn Neutralität gedrungen;dow s Gewährung der Schülcrpcnsioncn, nach Inhalt der Fundation des Cardinalö Mazarin,
8) der Stadt Basel die auf dem Dorf Groß-Hüningcn stehenden 29,999 Gulden sammt etwas>o ^^^dzinscn und auch der Stadt Solothurn gewisse Kapitalien und Zinse, die den beiden Städtendkrq»,.^ ^rreichjschcn Ländern versichert, zu zwei Drittthcilen der Krone Frankreich übcrbundcn sind,
' Untcrstüzung für die Ansprüche des Standes Uri an den Großherzog von Florenz in
i», Jakob Tanner, sowie für diejenigen der Stadt St. Gallen an den Herzog von Savoycn und^ Abtes von St. Gallen die Anerkennung des Herrn Kolumban als erwählten AbtcS vonder Luders bei dem Könige nachgesucht; 19) auf den 31 Oktober n. Kal. das Zusammentreffen
nch Hergesandten in Charcnton fcstgcsezt; 1t) die Ständegesandtcn für nicht vorgesehene Fälle^der,i versehen; 12) den Gesandten von Bern für ihre bcsondern Angelegenheiten von den
ls ^^"d>cn die Mitwirkung geleistet; 13) den Ständegesandtcn die der Herzogin von Longueville^"d)ne wegen der Verdienste des verstorbenen Herzogs um die Eidgenossenschaft und seinerfr^..-.^^^ung mit einigen Ständen schuldigen Ehrenbezeugungen abzustatten vergönnt werden. — Dem^aft ^csandteil de la Barde wurde der Dank für die während seiner Residenz in der Eidgcnossen-Avrort^'I^" Dienste durch Verfügung der ganzen Versammlung in seine Wohnung bezeugt. Demwurde aufgetragen, der eidgenössischen Gesandtschaft in bester Form das Credcntialschrcibcn»nd ^ (Verhandlungen der „neun" unintcressirtcn Orte.) Nachdem zwischen der Stadt Zürich
Tirgon regierenden katholischen Orten wegen der Kappclcr'schcn Streitsache solche Miß-^ürdf ^ erhoben haben, daß, wofern nicht bei Zeiten das unter der Asche glimmende Feuer gelöscht' große Brunst und Zerrüttung zu befürchten wäre, haben die „neun" unintercssirtcn Orte allen