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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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576 November 1662.

des Rechtes bedienen werde. Entschlossen, dieses Wort Novität nicht zu dulden, im Bcharrungsfai^

wie 1564 und im verflossenen Jahre die Ausschließung aus der Mitrcgicrung in den gemeinsamen

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schastcn zu verfügen, forderte man durch drei Herren den Landammann Elmcr auf, die Entfernung

Wortes zu bewirken; und als er dasselbe als eine ungeschiktc Redaktion entschuldigte und sich unvcr>neg^

erklärte, die verlangte Acndcrung zu bewerkstelligen, wurde die Forderung unmittelbar schriftlich an de»katholischen Theil von Glaruö gerichtet, i». In Betracht, daß in Salz, Eisen, Nördlingcr (-tuch) und a»d^Gewerben Monopol und Wucher getrieben wird, besonders durch Steiner von Wintcrthur und La»^'^Keller von Luccrn, ferner daß die crzhcrzoglichc Regierung zu Innsbruck des Salzes halben lieberden katholischen Orten als mit Zürich und andern verkehren würde, der innöbruckischc Kanzler sichboten habe, die Straße zur Abfuhr über den Adlcrberg so einzurichten, daß die zürchcr'sche Jurist»^ausgewichen, auf solche Weise auch der möglichen Vermischung des hallischen Salzes mit baherM»' ^gebogen werden könnte, wird den Regierungen der Antrag hintcrbracht, die wünschenöwerthcn ^staltungcn in dieser Sache der Bcrathung zu unterstellen. «. Zu Beförderung der Seligsp^'''des Bruders Klaus ist der Pater Paul Castello, laut frühcrm Vorschlage, nach Rom zu senden. I''den Wunsch Uri's wird die päpstliche Heiligkeit gebeten, die vom Malteser Orden gemachte Beschs" ^der eidgenössischen Nation auf drei Kavaliere aufzuheben. «. u. >. (S. u. Baden). Auf d^

Beeinträchtigung in seinem Privilegium wird Luccrn beauftragt, unter Mitwirkung des Grafen Ca!»" ^Kläger Hilfe zuzusichern, t. (S. u. Thurgau). Graf Casati läßt durch den Dolmetsch Crive ' ^Schreiben überreichen, mit der Anzeige, daß der nunmehrige Gubernator von Mahlaud, Do» „Guzman Ponee de Leone, zufolge des mit dem Duea di Sermoneta und unserer GesandtschaftTractatcS allerlei gute Dienste anerboten habe; worauf beschlossen wurde, den Grafen Casati z»Ankunft zu bcglükwünschcn und ihn zu versichern, daß auf der Herstellung der burgundischenwerde beharrt werden, dagegen aber vom Gubernator zu Mahland die im Traetate bezeichneten Lc>!und auch die wettern billigen Prätcnsioncn „wcrkstcllig" gemacht werden mögen.

Zu I. Der lezte Saz aus dem Nidwaldner Exemplar.

Mau sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangclcgenheiten!

Thurgau. N. Art. 253. Abzug. t Art. 658. Locales.

Baden- «.

Art. 338. Kirchliches und Glaubcnssacheu. Art. 339. Kirchliches und Gla »bc»ss"

«> ,, 99. Judikatur- ». Competenzanständc.

Lauis- « Art. 126. Justizsachen. t Art. 195. Märkte.

Luggarus ^ Art. 76. Rechts- und Gerichtssachen.