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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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563
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Juli 1662. 563

bcrükstchtigendcn Antwort erwartet, solche aber nicht nur nicht erhalten, sondern aus den gemachtenentnommen habe, daß alle Forderungen des Königs genau festgestellt, die der Stände da-c»m Ungewißheit gelassen werden, daö vorgelegte Project überhaupt weder in Form noch MaterieA»es^ Abermals erwidert der französische Gesandte, die Rcdaetion der beiden BundeSinstrnmentc inerst ^ Einschließung dcö Dauphins sei etwas unwesentliches, die Zeit der Bezahlung der Gelderlkzcln^ bestimmen u. s. w,; die Ständcabgcordnctcn sollen nur vorläufig daö Bundeöinstrumcntsech,/!'. ^ Bewährung ihrer gestellten Bedingungen werde der Gesandte das Möglichste thun; übrigensbilden ^ ^-^6 Kronen nur in dem Sinne in die Eidgenossenschaft zu schikcn, daß sie einen Gcneralfondbann f ^^chcm der französische Gesandte seinen Dolmetscher, seine HauSdiencrschaft und andere Posten,^ ^ Pensionen, Zinse, KricgSdicnstgeldcr zu bezahlen habe. Da eine nachfolgende

Zell», ^ittheitimg des französischen Gesandten einzig nachtrug, die erste Zahlung sogleich nach Sie-bes R ^ BnndeöinstrumcntS, die zweite auf Ende September leisten zu wollen, und eine nähere Prüfunglebl^ üiustrumcntcs eine Revision als unerläßlich zeigte, wurde endlich beschlossen, zu erklären, die

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^ u Orte müssen auf pünktlicher Haltung der im Memorial vom Januar gestellten Bedingungen

Tist k "^^lich verlangen sie eine Pension sammt einem Zinse von angcliehencn Geldern und einesowie "Contractc baar und ohne Condition, eine zweite Zahlung auf den 1. September,^Währung der übrigen Punkte. Schließlich ließ man sich auf nochmalige Erwiderung der fran-

dj ^"btschaft den lezten September als zweiten Zahlungstermin gefallen, behielt sich aber vor,o>»e k Bedingungen, wenn die Gesandtschaft nicht bessere Zusagen zu verschaffen wisse, durch

Mrct ^ Gesandtschaft nach Paris in unmittelbare Unterhandlungen mit dem königlichen Hofe ein-l». ^ " Baden). It. (S. u. Freiämtcr). I—»». (S. u. Thurgau). «». (S. u. SarganS).lS „ ^burgau). «ß. (S. u. Rhcinthal). i. (S. n. Thurgau). Hv. (S. n. Baden), x.

)» (S. u. Baden). «. (S. u. Rhcinthal). »». Solothurn bittet um Schild und^ffc^ ^ Kloster Bcinwhl, waö jedem Orte vermöge der verabschiedeten Ordnung tt) Kronen^rn ^ Thurgau). rr. (S. u. Rhcinthal). «1,1. (S. u. Thurgau). «;«?. Nachdem

^was Saszhändlcr Rocca von Genf um 2WV Dubloneil, hicmit malcfizisch, bestraft hat, und auch»>!»i ^ ^'opolie, Wucher und Fürkauf wider obrigkeitliche Mandate dieser Enden verübt worden ist, hat"nwi-./ Klingnan liegende Salz, welches Bern als Eigcnthum ansteht, Rocca aber als daö scinigc^hnr ^ Arrest belegt, tk. u. pxx. (S. u. Frciämter). I»1». (S. u. Rhcinthal). Ii. (S. u.^It. (S. u. SarganS). II, (S. u. Baden). »«»». Samstags den 29. Juli, acht Tageondctcr Tagsazung, kam der nach Innsbruck an den Hof gefertigte Läufer mit einem auf das

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bezüglichen Schreiben zurük, das, in Zürich geöffnet, dem Abschiede copialitcr beigelegt"»d die Anzeige enthielt, daß vier Pensionen auf den Salzcrlös des Jahres 1663 angewiesen seien.

Besondere Verhandlungen der katholischen Orte.

^sern^p. ^ ^ ^ Wallis verbündeten Orte). Frcibnrg erinnert, wie in Folge der Konferenz vonglei^ Wallis hätte Mitthcilung erhalten sollen, ob die Stände dem dort entworfenen Vcr-

"s luimen, und macht aufmerksam, wie um so weniger gesäumt werden dürfe, da Bern um eine