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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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564 Juli 1662.

Bundeöcrncuerung mit Wallis sich Mühe gebe. Man findet hierauf, daß man einzig die prätendirteeminenz in fürstlichen Kriegsdiensten nicht zugeben, indessen diesen Punkt bis auf die Zeit des Bu»schwurs verschieben und dann mit guter Manier durch Berufung auf alten Gebrauch beseitigensofern die Herren von Wallis jenen Pergleich nicht acceptircn würden, wäre man nicht gewillt, 'hferner den Titel einer Republik zu geben. Lnccrn wird ersucht, die Entschließungen von Wallis sclss^einzuholen. ««. (Die mit Spanien verbündeten Orte.) Nachdem Graf Casati und Großkanzler ö''Pate abermals gute Versprechungen gegeben haben, der Erfolg aber ausgeblieben ist, werden sie inochmals um ihre Verwendung ersucht, zugleich aber wird verabredet, daß eine Gesandtschaft, undder Landschreiber von Lauis, Karl Konrad von Bcroldingen, »ach Spanien abgeordnet, und daß, ^Geschäfte guten Eingang zu bereiten, bei dem Bundcsvertrag mit Frankreich auf der alteu Neutralität^Freigrafschaft Burgund beharrt werden solle. Jndeß will man mit der Abreise des Gesandten nochbis eine Antwort aus Mahland eingelangt sein wird. pp. (S. u. LauiS). «l«K. Lucern erhältAustrag, bei Savoyen um die seit einer Anzahl Jahre zurükgcbliebencn Pensionen und zwei unStudcntcilstipcndicn einzukommen, ri. Alt-Landvogt Joseph Amrhyn erinnert, wie beschwerlichschädlich für die Frauenklöster Bernhardiner Ordens im Thurgau, in den Freiämtcrn und anderndie Clausur sei, und legt ein Klaglibell der Klöster Dänikon, Fcldbach, Magdenau, Kalchrain,Gnadenthal und Wurmspach vor, worin gesagt wird: Vierhundcrtfünfzig bis fünfhundert JahreKlöster ohne Clausur einen erbaulichen Wandel geübt; seit der Reformation haben sie ohne Clausus ^nur vou den erlittenen Verlusten sich erholt, sondern wesentlich zur Ausbreitung der katholischenbeigetragen, namentlich Dänikon; die Clausur behindere in der Verwaltung der Güter, in derder Armen, in der Beerbung der Verwandten, sei der Gesundheit nachtheilig, durch das Klosters ^nicht geboten, eine schimpfliche Verdächtigung und unwahre Anschuldigung begangener Ezeesse n.

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Diese Gravamina werden dem Ordensprovinzial zu Eisterz und dem Gencralvicar zu St. Urban ^Bitte übermittelt, die Clausur aufzuheben. Was über das französische Bündniß, den Kirche"

Kirche«^

Tägerfeldcn, den RcligionSstreit von GlaruS, den Schloßbau zu Baden und anderes in

fercnzcn verhandelt wurde, bleibt mündlicher Relation überlassen; doch ist zu bemerken, daß die ^ ^abgegeben werde, daß wenn Zürich die Stadt Baden wegen des Schloßbaueö mit Arresten belegt ^dicß als Friedensbruch ansehen werde, tt. (S. u. deutsche gem. Vogt, übcrh.). xfl-

Prädicat des Titels dcu Geistlichen gegenüber, die die eidgenössischen Orte gar gering betiteln,besser' ,u suchen, wie dicß ja selbst von der kaiserlichen Majestät geschehen ist. vv. (S u. Bade»)-Die Matrimonialdispcnögelder sind nicht, wie der Gesandtschaft in Rom verheißen wurde, crleiäM ^dcrn vielmehr gesteigert worden; daher soll der Nuntius durch Luccrn ersucht werden, eine Re'»czuwirken. xx (S. u. Baden).

Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelegcnhciten:

Deutsche Vogteien iiberh. tt Art. 38. Verwaltung im Allgemeinen.

Thurga», I. Art. 102. Lehensachen. I>. Art. 296. Leibeigenschaft und Fall.

»I». „ 511. Kirchliches und Glaubenssachcn. KI,. „ öl5. Stifte und Klöster,i». „ 366. Schisffahrt. .1,1 ., 103. Gefälle.

I». „ 250—252. Abzug. II. „ 28. Beamte.