Druckschrift 
6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
Entstehung
Seite
562
Einzelbild herunterladen
 

562 Juli 1662.

». Nach üblichem Gruße wird bei Bcrathuug des Münzwcscnö gefunden, es sei jedes OrtSzu überlassen, wie möglichste Ordnung zu schaffen sei und der Steigerung der graben Münzegetreten werden könne. Aus den Antrag von Basel, daö seine ausnahmsweise Stellung alshervorhebt, wird eben so wenig eingetreten als auf den Wunsch Appenzcllö, daß der Landvogt vongau sich mit Appenzell und St. Gallen conformire. I». Da auf geschehene Mahnung wegen auosia»österreichischen Erbcinungögeldcrn von dem Waldvogtc Dietrich von Schönau nur gute VcrtröstlU'ö^^laugten, wird zwar der Kosten wegen nicht eine Gesandtschaft, sondern nur der Läufer der Grassel)^ ^ ^mit einem „beweglichen" Schreiben nach Innsbruck geschikt. «. Der auf der Reise erkrankteder Frcigrafschaft Burgund, Ritter du Ebamp de Parthcy, sendet das Erbcinungögcld durchund erhält in Bezug auf die Neutralität die herkömmlichen Versicherungen. «I. (S. u. vierVogt, übcrh.). e. (S. u. Lauis). t. (S. u. Luggarus). Die streifenden Heiden undbleiben aus den Gebieten und Herrschaften sämmtlichcr Orte verbannt; die Juden werden nur im - ^laut frühern Abschieden geduldet, mögen indessen gegen Entrichtung des Geleits die MärkteDer französische Gesandte de la Barde hält einen Vortrag, worin er viel von Einigkeit und Licbc ^und dann die Bemerkung beifügt, daß die Bündner dem ewigen Frieden mit FrankreichFeinden des Königs von Frankreich Durchpaß gestattet haben, weßwcgcn die Eidgenossen ersuchtähnlichen BundeSverlczungcn für die Zukunft vorzubauen. In besonderer Schrift erklärt der ^ferner, der König wolle zwei Pensionen gewähren und werde bei besserm Stande der Finanzenthun, gewärtige aber Bcsiegelung des neu redigirtcu Bundcsinstruments; er werde auch mit ^ordneten der Stände und mit den Hauptlcutcn nach der Weise, in welcher cS schon mit einigt»geschehen sei, und gleichermaßen mit den Beurlaubten von >636 und 1637 tractircn, auch diebei den crtheiltcu Patenten schüzen; die in Solothuru abgeschlossene Kapitulation betreffend ^der Hundert Schweizer sei zwar, weil die meisten Angeworbenen wieder zurükgctretcu seien, noch »zogen, beweise jedoch, daß der König die Wünsche der Stände gerne befriedige; der burgundilächtralität halben möchten sie sich um so eher gedulden, da seit der Friede geschlossen sei keineVcrschub liege. Diese Erklärung genügte nicht; besonders wurde vermißt die Erwähnung 5cr ^ ^Kronen und des Vertrags von 1656, die Zusagen von 1652 und 1653 in Bezug auf daö Gardcrcg»Veröffentlichung der den Kauflcutcn gewährten Zollbefreiung, die bestimmte Zusicherung der biug'Neutralität. In einer mündlichen Confcrcnz, in welcher die katholischen Orte vor allem die Ncutr ^frage behandelt zu wissen wünschte», entschuldigte sich der französische Gesandte, nur auSTransport der Gold- und Silbersortcn" nicht erwähnt zu haben; obwohl man wegen solchen ^

den Erzbischof und die Gubcrnatorcu von Lvon um Bewilligung angehen müsse, werde man, '» ^dcßwegen doch nichts zu befahren haben; damit verbindet er den Antrag, cö sollen die Abgcvr n ^Stände daö ihnen vom königlichen Gesandten vorzulegende Bundcöinstrumcnt besiegeln undPension und einen Zins in Empfang nehmen und die zweite Pension mit den Zinsen dannwenn auch die betreffenden StandcSrcgicrungcn daö BundeSinstrument besiegelt haben werden; »»werde dem Könige beliebt, wegen Uebcrscndung der ckl)6,1)l)l) Kronen, Abrechnung mit den H»»unv Neutralität Burgunds sich zu entschließen. Auch dieser Vorschlag wurde von den Stand^sg^mit dem Bedeuten zurükgcwicsen, daß mau Ucbcrscnduug einer das Memorial vom Januar in "ile>