528 Mai 1661.
Punkte von Wallis und ihre mögliche Beseitigung nähere Erkundigung einzuziehen und Anträge zu ste^"Uri, Freiburg und Solothurn ersucht werden; auch wird der Nuntius um seine Mitwirkung beide»'Bischöfe von Wallis angegangen; jedes Ort soll einen Dcputirten senden; Wallis mag es in dcr Z^seiner- Delcgirtcn nach Belieben halten. Im Sinne dieser Verhandlungen wird an Wallis. FreiburgSolothurn geschrieben, I». Zur Vorberathung auf die badischc Jahrrcchnung wird die Conferenzeinmal zusammentreten, e. (S. u. Rhcinthal). «I. und «. (S. u. Thurgau). 5. (S. u. Baden).
Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangclegenheiten:
Tburgau. «I. Art. 567. Stifte und Klöster. «. Art. 208. Justizsachen.
Rheinthal. r Art. 175. Verhältn. z. d. Graf. v. Hohenems.
Baden. - t Art. 73. Judicatur-u. Competenzanstände.
Conferenz von sechs katholischen Orten.
Lucern. 21». u 21. Juni.
Staatsarchiv Luc-rn. Allg. Absch. Bd UI, kol. SS. — Land-Sarchiv Schwur.
Gesandte: Luccrn. Christoph Pfhffcr, Schultheiß; Heinrich Fleckcnsteitt, Panncrhcrr; 3akebmann, Statthalter; Joh. Christoph Kloos, des Raths. N r i. Karl Emanuel Bcßlcr,
Joh. Jakob von Beroldingcn, des Raths. Schwhz Hans Kaspar Abhbcrg, Landammann ZLeonhard Spörli. Siebncr und des Raths*). Untcrwalden. Johann Jmfcld, Landaminann^^Obwaldcn; Joh. Franz Stulz, Landammann, und Bartholomä Odcrmatt, alt-Landam»iaiin, ^
walden. Zug. Karl Brandenberg, Statthalter; Jakob Andermatt, Ammann. Solothurn.Friedrich Stocker, Schultheiß.
Vornehmster Zwck dieser Conferenz war „Vorbereitung des nächstvorstchcnden badischc" ^ ^rcchnungstags." »d. Da auf das nach Wallis erlassene Schreiben noch keine Antwort eingelangtläßt man es dicßfallö vorläufig bei dem bewenden, was lczthin allhicr in dieser Angclcge'che^^^schiedet worden ist, weßwcgcn man sich auch zur Reise auf die damals nach Ursern fcstgcseztc Co> ^verfaßt halten wird. Sollte aber noch vor nächstem Tag zu Baden von Wallis her etwaS cinlaug ^kann es dann dort berathen werden. I». (S. u. Baden), e. Von Glaruö katholischer Rcl'g'^geschrieben, man könnte die Mitlandleutc der andern Religion zur Nachgiebigkeit dadurch MN
man die dieses Jahr an sie gekommene Reihenfolge der Landvogtei von Baden und der cnnel ' ^Jahrrechnung zu sperren drohen würde. Von anderer Seite wird angetragen, eine Dcputaljchatt^.^,beiden Räthe von GlaruS zu senden, oder aber auch in Baden die beiden Parteien gleichsam z"und von der Tagsazung durch Mehrheit einen Eiltscheid geben zu lassen. Der lcztcrc Antragliebt und dabei beschlossen, unkatholisch Glarus einzuladen, in Baden zu näherer Erörterung der
*) Die Taufnamen der Schwyzer Gesandten an« dein Schwyzcr Gj-emplar.