526 März 1661.
Zuschriften von GlaruS beider Religionen, woraus sich ergab, daß bei den Unkatholischen alle Freundlich ^fruchtlos geblieben, daher Ursache genug vorhanden sei, mehr Ernst zu zeigen, daß diese jedoch
nicht zu übereilen, wurde die Sache auf ihr Ansuchen auf die folgende Jahrrechnungstagsazung veru ^aber zugleich beiden Theilcn empfohlen, bis dahin sich mit einander auf Grundlage des
156-1 zu vergleichen. «I. Nach Beseitigung der Prätenfion LuccrnS, ebenfalls JemandRathe nach Moyland abzuordnen, wird die Gesandtschaft dahin angewiesen, für das Interesseeinzelner sondern aller Orte und des gemeinen Wesens gleich besorgt zu sein, namentlich dasvon Hilfe im Falle eintretender Ruptur hervorzustcllen, dann aber besonders die Prätensionen >" ^auf die Pensionsrükstäudc, auf eine den zu Bellenz regierenden Orten gehörige besondere ^
dritte Summe, welche von dem Zwcycr'schcn Rcgimente her datirt, ferner 10,60(1 Kronen, -,lo ^ ^frescavalischcn Dienst" unbezahlt geblieben, endlich die Ansprachen des Crivellischcn Regiments undCompagnieen zu erneuern, zusammen im Betrage von einer Million Kronen, welche die königliche - ^jezt um so eher bezahlen dürfte, da sie endlich Frieden habe und die katholischen Orte ihrdientcn. Bei dem Erzbischof in Moyland soll die Gesandtschaft um die dritte Alumnatstelle >>" ^schen Collegio für jedes Ort und um eine bessere, fundationsgemäßcrc Haltung der Alumnen werden vornehmsten königlichen Ministern um Wicderabordnung cmeS ordinären Ambassadors in d>cnossenschaft ansuchen, einige Bürger Luccrns in ihren Ansprachen an die Casatischen Erben zursichtigung empfehlen, e. (S. u. Freiämtcr). k. Da aus dem lcztcn vom König von Frankreich ^gangcnen Schreiben Grund genug zu schöpfen wäre, auch dahin, wie nach Moyland 6^^ 'Gesandtschaft abzuordnen, so will man dieses doch erst auf einer allgemeinen Tagsazung vor ^inzwischen wird Luccrn im Namen der verbündeten katholischen Orte an den König, an de la ^andere Standcshcrren, durch deren Hände dergleichen Geschäfte Yassiren, Schreiben abgehen " .^x(S. u. Rheinthal). Ii. u. I. (S. u. Sargans). Ii. Dem Ritter Tanncr aus Uri wird die go>v ^Empfehlung an den Cardinal von Hessen zur Aufnahme in den Malteser Orden bewilligt. (- ^ >.Hauptmann Bengg von Zug für seine zwei Söhne eine Empfehlung an den Herzog von ^ pcl
(S. u. vier ennetb. Vogt, übcrh.). i». Uri theilt abschriftlich das von dem Fünfzehner dc>^
Roll'schen Sache gefällt» Urthcil mit. i». Beim Schlüsse der Confcrenz erinnert Schultheiß Pbei diesem Anlaß die völlige Reconciliation von Uri und Schwyz zu Stande gebracht und ^ c>>^Project vorgelegt werden möchte. Uri erwidert dankend, dazu nicht befehligt zu sein, doch >" c>?
freundliche Vereinbarung gewärtigen zu dürfen. Auf ähnliche Weise äußert sich Schwyz, lofür jezt dabei bewenden läßt. ^
i». aus dem Nidwaldncr Epemplar. Dem Lucerner Exemplar ist dieser Artikel aus einem besonder» Blatte beiges 1Bemerkung, „inn die Abscheid gen Vndcrwaldcu, Zug vnd Solothurn."
Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftsangelegenheiteinRheinthal. <c Art. 174. Verhält», z. d. Grafen v. Hohenems.
Sargans. I» Art. 16. Beamte. I. Art. 83. Rechts- und Gericht»!^"
Freiämter. e. Art. 163. Kriegswesen.
Bier ennetb. Vogt, iiberh. I. Art. 99. Salzbezng.