508 Juli 1660.
männer Tschudi und Müller von Glarus und auf eingereichte schriftliche Klage, in welcher weitläufigBcschwerdcpunklc aufgezählt werden, werden die Mitlandleute der andern Religion nochmals zuachtung der alten Vertrage gemahnt, . Bischof Johann Konrad von Basel erklärt in Gewissder von seinem Vorgänger 1655 vorgenommenen Erneuerung des Bündnisses mit den katholische» ^ 'nach welcher dieses Bündniß alle zwanzig Jahre abwechselnd in den Orten und im bischöfliche»beschworen und darüber hin von jedem neuen Bischof innert der nächsten zwei Jahre nach seiner ^mation die Erklärung abgegeben werden solle, wie er es mit dem Bündniß zu halten gedenke, daß erim Namen Gottes getreulich nachkommen werde, was er von den Orten ihrerseits auch erwarte,bittet er noch, das Bisthum bei der Erneuerung des Bundes mit Frankreich als bundcövcrwandtcnmit einzuschließen. Die Antwort der Orte ist gleich freundschaftlich und auch bezüglich der Bündigschließnng ist man zu willfahren geneigt, iil. Die Gesandten von Solothurn und nach ihne»ammann Jmhof von Uri als bestellter Saz von Solothurn erzählen, was über den zwischen Bcr»Solothurn obwaltenden Streit auf der Confcrcnz in Aarau verhandelt worden sei und daß keineAetor sein wolle, da in Kraft ihres Bürgerrechtes der Beklagte einen Obmann aus dem andern ^zu wählen habe, die Documente und Hebungen aber für das Recht Solothurns sprechen. Da "w"hoffen durfte, daß die beiden Stände sich gütlich vergleichen würden, fand man am angcmessensic"' ^sie sich von der Eidgenossenschaft einen Obmann geben lassen, und daß Solothurn dem von Bcr» ^Stände gesandten Berichte ebenfalls einen Bericht nachfolgen lasse, daß endlich auch durch vierder katholischen Orte der Gesandtschaft von Bern jener Antrag zu Händen ihrer Regierungwerde, mit dem Beifügen, Bern möge sich jeder Novität enthalten, widrigen Falls man nichtwürde, der Stadt Solothurn zur Behauptung ihrer Rechte Hand zu bieten. Die Gesandtschaftversprach dem Ausschüsse, ihr Bestes zu thun, stieß sich aber an dem Ausdruk Novität. Noch w>"nachdrükliches Schreiben an Bern gerichtet. Solothurns Gesandtschaft dankte für diese thcilnehmc»^^Wendung. KKK» Wenn Zürich künftig, wie bisher oft, es abschlägt, verlangte Citationen anz»^soll der Schultheiß oder Gesandte von Lucern im Namen der katholischen Orte solche verfüge» ^Auch soll darauf hingewirkt werden, daß die Gesandten beider Vororte Zürich und Lncern bei de» ^sazungen jcweilen am vorhergehenden Abend die am folgenden Tage zur Behandlung komme»^' ^schäste bestimmen und auch den andern Gesandten selbe mittheilcn. I»i»I». Der französische Cicb ^zeigt mit Schreiben vom 20. Juni an, daß die V Orte sogleich nach dem Schluß der TagsaZ"'^ ^Pension „des Bundes nnd des Rodels" in Empfang nehmen können, und eröffnet die Aussicht "Particularpcnsionen auf Neujahr erfolgen, empfiehlt für die von 1636 und 1637 herrührende» ^ungcn der liccnzirten Hauptleute mit denjenigen Männern sich in Verbindung zu sczen, welcheParis bisher der entlassenen Hauptlcnte angenommen haben und welche wohl Kauflcutc finde» W ^mit denen sich eine lcidcntliche Abfindung treffen lasse. In Erwiderung hierauf beschwert mansolche Zerstükclung der Pensionen. Iii. Der neue Gubernator zu Mahland, Gabriel D»cancta, anerbietet im Auftrage des Königs von Spanien den mit Spanien verbündeten Orten »"lbcn vom ö. Juli seine Vermittlung. Es wird ihm geantwortet, man habe soeben darauf gedacht ^eine Gesandtschaft sich bei ihm zu informircn und ihn um Verschaffung der verfallenen Zahl»'»suchen zu lassen; es möge ihm belieben, einstweilen durch solche wirkliche Satisfaction die vcr»