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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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509
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Juli 1660. 509

^ bundesgemäßen Gesinnung der königlichen Majestät zu überzeugen. Man will nun^ lntnwrt abwarten, um dann nach Umständen einen Beschluß zu fasse», kkk. Ein auS LaufenbnrgEol^ beö Provinzialö und der Definition der Kapuziner wird von Luccrn, Uri, Frcibnrg,

Appenzell mit der Versicherung beantwortet, daß man sie bei ihrem Ordenöregimentcklärt bleiben lasse, jedoch erwarte, daß sie sich in weltliche Dinge nicht einmischen. Schwhz cr-

obam/^ Kapuziner seien in Schwhz nur unter Bedingungen zugelassen worden; wenn sie diese nicht be-^ werde man allerdings dazu zu reden haben. So stimmen auch Untcrwalden, Zug und Glaruö.l>cr l und Zug eingelangtes Schreiben, worin sie den bestehenden Dcsinitorcn der Kapuziner

kurd^^'^" Provinz Arroganz, politische Umtriebe, Mißbrauch der GottcSgabcn n, s. w. *) vorwerfen,u»d Gesandten der andern Orte vorenthalten, mußte dann aber auf die Forderung von Schwhz^r Abschiede beigelegt werden. »II. Hauptmann Karl Anton Pnntincr fordert die Bezahlung

derVater als Commandant von Brcmgartcn t655 aufgewendeten Kosten und Entschädigung

lS. ^

^ihc^^ ncugcwählten Papst ganz unterlassen; ein Schreiben könnte genügen. Die

aber Mitglieder der Gesandtschaft zu bestimmen, trifft zwar auf Luccrn, Uri, Schwhz und Frcibnrg;

! Kidwaldcn macht darauf Anspruch, wie Obwaldcn berichtet. Wird in den Abschied genommen.Zilient?on der lezten Konferenz in Bezug auf die RecompcnS der katbolischcn Säze ge-ia»bc» angenommen werden, erhält auch der Antrag Zugö Zustimmung, daß der Ammann Zur-

i>var ,.ieine Bemühungen bei den lezten Religionsstrcitigkciten ebenfalls rccompcnsirt werde, und^ Ob» Dublonen von jedem Orte; auch der Kanzlei von Baden, sowie dem Landammann Wirz^kssen^^"' gewesenem Commandant in den Freiämtern, und dem Landeshauptmann soll eine an-^utjchädigung bestimmt werden. In den Abschied. Die erst nach der Abreise FrciburgS

Kleiitctcu Dienste und gibt zugleich darüber die verlangte Spccification. Heimbringen, es»«»»»,^ndtscl Einige meinten, man könnte nach so langer Verzögerung die GratnlationSgc

Zuschrift^«) des BaronS von Greißh soll von Luccrn im Namen der mit Savohcn ver-beantwortet werden. (S. u. deutsche gemeine Vogtcicn übcrh.). »»» (S. u.

^ci>w,^ Thurgau). fS. n. Rheinthal). ,»»,. Auf das Gesuch der Stift

<5nk.. ^'^az der im Kriege durch Zürich erlittene» Schädigungen wird Luecrn beauftragt, eineä bcr katholischen Orte zu veranstalten, zu welcher alle geschädigten Parteien eingeladen werden

) i .

sälti ' ihre»» OrdenSregimcnte gestört,als etwelche nstllindischc Köpf, im Geist hochmüthig und i» der Kutten ein-

dr ^ höchster Grgernust elwelcher Religionsstände, hoher Perio»cn Seelsorger, ihrer eigenen Klöster, Väter und Brüder;^ SamsoniS Füchse das Kencr aller Verwirrung der Stünde in die Grndt der Gidgcnössische» viel' »nd t<inigkeitdein 5' 1>assivne3, Tumore», ^apncien, Fülldt, schädliche Anschlag und gleichsam machiavellistische Platiren nnt

lchc» ^ tMzeir Definition bemcntlct... nach Verderdnng der Reichslcndcr ans den fcisttcrn und rndwigen (eidtgcnössi-^ Gütern sich zu erfrischen gar vil vegat und Gottsgaben an» den vaird verschickt..., wider ilnc eigene» Pa-.

Gutthätcr zu recalcilrircn unterfangen"...!die Greisth's ä. >1. Turin 9. Juni an einen Ungenanntcn ist sehr vertraulich gehalten und erlheilt den Rath an

Ran 'g^t zu gcit an die königliche Durchlaucht zn schreiben und einen Ambassadoren zu wünschen,sonst dcnckht

Aaihx Guch undt solang Ihr nichts sagcnt scindt Gnwere intcresse nit mehr eonsiderirt." Wenn man von diesem

Gebranch mache, soll man seinen Namen auster Spiel lassen, (pandtSarchiv S ch >v y z, Beilage zum Abschied.)