486 Juli 1659.
gemacht, die Neutralität der Frcigrafschaft Burgund versprochener Maßen wieder hergestellt, die den ^genösstschen Kaufleuten besonders auch im Elsaß aufgelegten Zollbeschwerden abgeschafft, dem vr. H"'"Bassant die im Streite gegen Landeshauptmann Ligcrtz zu Ncuenstadt ergriffene Appellationals mit der eidgenössischen Exemption im Widerstreite, verweigert, endlich diesen begründeten Wun .zum Beweise des zwischen dem Könige und den eidgenössischen Orten bestehenden guten Einvcrsta» ^bis zu nächstem Galluötage entsprochen werde. Indem der Gesandte die Erfüllung dieser Wüu ^Aussicht stellt, wenigstens seine treue Mithilfe verheißt, fügt er bei, daß die Bestimmungtralität der Freigrafschaft nach der Beschaffenheit des zwischen beiden Mächten geschlossenen Friedens sichwerde, mit Schaffhausen wegen des dort liegenden Theils der Kleinodien eine besondere ConcsV ^eröffnet sei, die Solemnisirung des Bundestractates auf Ende deS Jahres statthaben dürfte. Weg^ ^andern Punkte wird der Ambassador es seinerseits ebenfalls nicht ermangeln lassen. Es wirdvon den Ständen Verlegung der Solemnisirung auf eine zum Reisen günstigere Jahreszeit, etwa aHerbst, gewünscht, v. Es wird auch dem Hauptmann Ulrich von Dießbach, als Lieutenant de; ^ ^ ^Schweizer der königlichen Leibgarde, geschrieben, daß man auf seine Klage hin gegen Abgang dervilegien der Leibgarde und Eindringen der Fremden in dieselbe sich verwendet habe und bei demschwüre auf Remedur dringen werde; indessen solle er sich gegen diesen Abbruch so viel als möglichk. Der Abgeordnete der Freigrafschaft Burgund, du Champ, Herr de Parseh, übergibt daS yer-
geld und erneuert die Bitte um Verwendung für Herstellung der Neutralität. Es wird ihm ^heißen, zugleich aber bemerkt, daß man die Dublone zwar nach ihrem in Burgund laufenden ^dießmal zu eilf Franken annehme, künftig aber Sonncnkrouen verlange oder die Dublone im Wc ^zwei Sonnenkronen. Dieses werde, erwidert der Abgeordnete, wenig Schwierigkeit machen, w ^einmal die Neutralität hergestellt sei. zx. Bischof Konrad von Basel trägt durch ciu vom 5.
Pruntrut aus datirtcs Schreiben und durch Abordnung seines Kanzlers Andreas Schütz und des ^Hauptmanns Karl von Ligertz auf Erneuerung der im kommenden August auslaufenden Schirmv^cseines Gebietes mit der Eidgenossenschaft und auf Jnterccssion der Eidgenossenschaft wegen der Alldes vr. H. Bassant an das Gericht von Speyer an. Da aber einigen Abgeordneten jene diese
Verbindung und die gewünschte Erweiterung derselben zu einem Bündnisse Bedenken machten,
Sache in den Abschied genommen, indem nur Solothurn sich jezt schon für die Vereinigung ,wegen der gegenseitigen Territorialbcschaffcnheit; dagegen wird sowohl dem Kaiser und dem ^cht,Erzkanzler als dem Kammergericht selbst, sowie dem französischen Gesandten in ErinnerlMgdaß Ncuenstadt, aus dessen Gerichtsbarkeit die Appellation gemacht worden, innerhalb der Eidgcu^liege, hicmit der Exemption genieße. I». In Folge der in der Zwischenzeit von den Schiedst"stalteten Conferenzen bringen jene einen Abschied ein, des Inhalts, daß noch vor Schluß geg^ ^Tagleistung diejenigen rheinthalischen Unterthancn, welche wegen Freiertagsbrüchen angeklagteinen Ausschuß hier erscheinen und vernommen'werden sollen; wegen der übrigen Streitigkeiten a ^innert drei Monaten zwischen den Parteien selbst ein gütlicher Vergleich gesucht werden nach ^dcs Abschieds von 1651; würde dieß nicht gelingen, so solle auf diesen Fall eine andere allgemclleistung angesezt werden ^inzwischen soll man sich aller Neuerungen und Tätlichkeiten, überhaudessen, was Mißtrauen und Weitläufigkeiten verursachen könnte, enthalten. Da man sich . ^ gulAbschied nicht einigen konnte, indem die evangelischen Orte nicht zur Vernehmung der Rhmu