Januar 1659. 467
.^Üedeneö Urthcil Mittheilung zu machen. Von Zürich aufgefordert, hatte der Landschrcibcr der Frci-geantwortet, Landvogt Trinklcr sei zu der getroffenen Maßnahme von einigen regierenden Orten befehligtkm Glarus hatte Zürich erinnert, daß bis zn einer von den evangelischen Orten mit Zuzug Solothurns^^khmenden Beratschlagung von Seite Zürichs in Kraft seiner LchenSgcrechtigkcit über die Herrschaft' ko>, wcitern Gcwaltschritten Einhalt gcthan und die Berufung Uri's auf das eidgenössische Rechtwerden könnte; denn im Jahre 1644, 29. November, hatte der Bürgermeister Hirzcl von Zürich^ dem Rechte Zürichs, innerhalb drei Meilen Entfernung die erledigten Reichölehcn zu vergeben,^don Aurclius Zurgilgcn an Melchior Lussi und von dessen Erben an die Brüder Sebastian undliche^ Zwcycr verkaufte Herrschaft Hilfikon mit Manuschaft, Gerichten und Manntagcn vcr-
Betracht alles dessen fand man in dem Vorgehen der Orte Lucern, Schwhz, Untcrwaldcn
Zug eine spöttische Beschimpfung der andern drei mitrcgicrendcn Orte, zugleich aber die rechtliche
tusch' ^ Eintritt der ConfiScation die Herrschaft Hilfikon den Afterlehenherren, der Stadt Zürich,
k» würde. Indem also beschlossen wurde, die Angelegenheit bei der aus den 25. Januar a. Kal.
Herten ^ t. < .<
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kuizuladen, erließ Zürich an Landvogt Trinkler den Befehl, in Hilfikon den frühern Zustand un-
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ändert bestehen zu lassen. «I. Auf die von den Obcrvögtcn zn Horgcn eingesandte Zeugenaussage
^ui.jch Euters, wie schmählich der im Jahre l588 herausgegebene, unlängst wieder nachgedrukte Gegen-M Erwiderung der katholischen Orte gegen die wohlgemeinte cvan-
^ ^ Proposition von 1586 nebst andern evangelischen als kczcrisch bezeichneten Büchern zu Lucern amj^^kcembcr durch den Henker verbrannt worden seien, war man unschlüssig, ob man den Vorgangchl einer ähnlichen Exccution erwidern solle; wird daher in den Abschied genommen. «»
^ ku Gesandten der IV evangelischen Städte kamen auf die Herberge Oberst Pfhffcr von Luccrn,von Bern, Hauptmann Lavatcr von Zürich und Hauptmann Wagner von Solothurn. Sic
Pfle ^ d>>e Kleinodien beförderlich, so lange die Assignationcn bei Hofe noch zu geschehen
"uch Paris senden oder bis zu der vielleicht noch länger anstehenden Bundcsbeschwörung zurük-" sollen. Die Conferenz, in der nächsten Session hierüber befragt, wollte sich in keinerlei Weise damit
stth '»Da der Gesandte der vier Orte Lucern, Schwhz, Unterwalden und Zug in Wien neben Ob-">!>li^^ Zweyer'schen Geschäfts den Auftrag erhalten hatte, auf den wahrscheinlichen Fall einer aber-P^süur de,, Kaiser um Assistenz zu bitten, damit aber nicht willkommen gewesen sein soll, fandk^^lZkmäß, dem Kaiser die schriftliche Versicherung zu übersenden, daß man evangelischer ScitS auftz. ^^ltsübung gegen die vier Orte denke, vielmehr sich alle Mühe gebe, den Frieden zu erhalten.
Zollen um ein Privilegium gegen den Nachdruck eines vierstimmigen, mit der Composition des
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—ucuic, Oicniic^i- iiu) uuc ^cui/c jjvvr, ^ncvi.u zu
Gesuch des Lieutenant Schanfclbcrger, Buchhändlers in Zürich, und Haus Jakob Gonzeubach
k'Ne ^ Prcux versehenen PsalmcnbuchS wird all r-okoi-mulmn genommen. I». ES soll jedem OrtAbschrift der Bundes- und Beibricfe sowie der zugehörigen Patente zugcschikt werden.