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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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December 1658. 459

wegen Arbo» Rath Pflegen werde. >» (S. u. Thürgan). «I» (S. u. Baden). i - Daüiglich erfährt, wie der vcnctianische Gesandte Sarotti in Zürich wegen der Zwchcr'schcn Sache gegendjx machinirc, soll ans der nächsten Konferenz bcrathcn werden, wie solches durch Schreiben an

^ Hcuichaft Venedig abgeschafft werden möge. «. (S. u. Baden). <, Nach Vorlegung des von Ober-lid Wien eingegangenen Berichts wird Luecrn bevollmächtigt, demselben 161) Ducatcn zu^unaclM, Atrag wird dem Oberst Crivclli das bei leztcr Tagsaznng deerctirtc Schrei-ber ^^nien, nachdem er an seiner Abreise gehindert worden war, erneuert, mit dem Gedingt, daß^iffc Juteresse und die vom leztcn Frcscuroler-Kricgözug her ausstehenden Nestanzcn einbe-v. Gegen den Grafen Casati in Chnr wird durch Schreiben die Erwartung ausgesprochen,zum Nachtheil der vier Orte thnn, sondern Zweher nur als Privatperson betrachten werde,daß " T^iämtcr). n. z. (S. u. Baden). «. Dem Abt von St. Gallen wird geantwortet,5citc Gotteshauses Angelegenheit halber nichts vorgenommen, auch das Wörtlein Souveränität von^ uicht geahndet worden, sondern in »alvo geblieben sei. i»z». Da man findet, daß wegen der" ^^wularcn nichts werde verhandelt werden, wird Rapperöwhl ermahnt, zu Hause zu bleibenLustigere Gelegenheit abzuwarten. I«I». (Alle katholischen Orte). Wegen der versprochenenHobe Erbcinungögeldcr wird der Waldvogt von Schönau gemahnt. Es erfolgt die Antwort, erllri i Gewißheit, sei derselben gewärtig, werde berichten, ev» (Die VII katholischen Orte, ohneu»s> Nuntius eingegangenes päpstliches Brevc, ein Schreiben des Cardinals Chigi^^'^äufige Zuschrift des Nuntius wird vorläufig gebührend geantwortet. Der Nuntius hatteb>ei,i Ruptur um so mehr zu vermeiden, weil der Gegner gerüstet sei, von Außen her^»dku - ^ smarten lasse, die Uneinigkeit unter den katholischen Ständen sie schwäche, die obschwc-st^i^ ^ffcrcnzen nicht der Art seien, nin eine abermalige Waffcnentscheidung als dringend zu rccht-

fälno ' erst die Herstellung der Einigkeit unter den katholischen Orten sie den Gegnern gc-

"M Mache.

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Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelegcuhciten:»cm. Bogt, iibcrh. »>. Art. 468. Rcligious- und GlaubeuSsache».

^"rgau.

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K». Art. 64t. Stifte und Klöster,t Art. 462. Grafen von Hohencms.«. Art. 3. Beamte.

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«Uiler.

>> Art. 383. Gotteshäuser. Art. 342. Kirchliches und Glaubenssachen.

«. 248. FestungSbau zu Bade». Art. 249. Kriegswesen.

»v Art. 62. Rechts- »ud (9erichtssachcn.