Druckschrift 
6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
Entstehung
Seite
457
Einzelbild herunterladen
 

Deccmbcr 1658. 457

und andern Stadien in ihren Bnrgrcchtcn, Abschieden und Verträgen kein Abbruch geschehe,man, hieß es, sich halten, nur sofern etwas sei, das noch nicht 1632, 1651, 1653 oder in

Jahren erörtert wurde, in gütliche Unterhandlung eintreten. Auf Einwendung der Schiedortc, esUch jezt nicht um den Schiedspruch, sondern um Vcrmittlungövorschläge, wurde erwidert, die Mühe

bandle sm

^ schiedortc sei zwar vcrdankcnswcrth, aber besser bleibe es beim Alten und bei dem Spruche derAschen Ehrcnsäzc; denn der gcgcnthciligc Spruch verlezc die Regierung, nehme das Mehr weg, bc-^an Drittmann seines Rechtes, mache aus Fünf Eines, sei wider Bünde und Verträge, entscheide^ dachen, die nicht in'ö Recht gesczt worden, mache eine lautere Parität, die man nicht gestatten könne,abermaliger Erklärung Basels, Namens der Schiedortc, man möge doch nicht über die Sprüche in^ "ic sich verlieren, sondern gütliche Mittel finden helfen, sonst habe man zu gewärtigen, daß die^ "»verrichteter Dinge heimkehren; es wäre wohl auch besser gewesen, gewisse Deduktionen und'Schriften ^ unterschlagen und die Citation der rheinthalsschcn Unterthanen zu unterlassen, wirdbou der Citation der rhcinthal'schcn Unterthanen haben die katholischen Orte kein Wissen gc-Nech, Schriften aber seien durch frühere Zürich's, Bern s und Schaffhanscn'S hervorgerufen worden.^Vlsi^^ Schiedortc, solche Dinge beiscits zu lassen und auf Einignngsmittcl zu denken,

^ Zürich und Bern sich ebenfalls dazu verstanden haben, und wie die Regierung deregtc PfMr, Arnold und Schorno im Thurgau solches an den Tag gebe, man wisse wohl, daßsich ^ ^^)cn Orte aller Enden das »proo« haben; aber die Religion sei eine zarte Sache, auch habe manAici ^ ^vmonien halber nicht unter allen Regierungen gleich gehalten; Zürich und Bern seien derkell ^ Schiedortc seien da, um einen Vergleich zu vermitteln, und dazu Hand zu bieten willig;h'c ^ lieber unter einander selbst verständigen, so mögen sie es thu». Hierauf wiederholen

^tti, I ^ können nicht von ihrer Antwort und Instruction abgehen, bitten aber, sie bei ihremder», '""um ^ schüzcn und ihnen zu Vergütung ihrer Kriegskostcn zu verhelfen, wollen auch gerneju ^ "'vrin Zürich und Bern sich mit Billigkeit beschweren, um ihnen mit erforderlichem Bescheidz» dieser Erklärung begehrten die Schiedorte Zeit, sich unter einander darüber besonders

Verfluß einiger Tage verlangen die vier Orte bei den Schicdortcn Audienz undbabe- ^uuncrung, daß man bereits zehn Tage lang unverrichtcter Dinge sich in Baden aufgehaltendiel '"^e boch die Sache einfach dadurch zu Ende bringen, daß man sie beim Alten lasse, um soZürich die Gotteshäuser, die Stadt Baden und andere Partikularen mit Arresten neuer-en? . Üvcrc, mit dem Worte Hohhcit das Thurgau unter sein doinmimn zu bringen suche. Die Schied-^'ge» die Verzögerung mit Hinwcisnng auf die Untersuchung der sachbczüglichcn Schriften und^ld darauf gegründeten Projcctö, ermuntern hinsichtlich der Gotteshäuser u. s. w. zur Gc-

vrtc ^ wollen aber von keinem Projekte hören und auch von keiner Parität. Die Schirm-

«liex Wörtchen Hoheit, das Zürich gebraucht haben soll, sei allerdings odios; sie werden

licß^ ^ Bahn bringen, die Niemand an seinem Rechte etwas benehmen. Am 19. Dcccmbcr

'ch" wj^^'edorte den vier Orten das Projekt zustellen, mit der Bitte, demselben zu condescendiren.

^"ge erwiderten diese, das Projcct enthalte lauter längst erörterte Dinge; sie können dcß-gestellten Forderungen nicht abgehen. Bei diesem Anlaß erklärte aber katholisch Glarus,^ Erstattung der Kriegskostcn zur Neutralität instruirt zu sein. Ucbcr einedcnr Bürgermeister Wctt-

53