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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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November 1658. 44S

Gallen und den Bischof von Konstanz senden möchte, in welchem Fallebc>/ Jemand beizugeben bereit sei, wird von Lucern in den Abschied genommen. I». Schwhz

be»,^^ Glarnö gegen Schwhz das Abzugsrccht üben wolle. Glarus wird daher ersucht, es bei

leist ^'"">on zu belassen; wird nicht entsprochen, so mag dann die Sache vor eine allgemeine Tag-gebracht werden.

Max sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten: x

^ i tlogteieu iiberh. »>. Art. 166. Religion«- und Glaubenssache».

^itb. Aogt. iiberh. « Art. 182. Stellung der Geistlichen zur weltlichen Obrigkeit.

r^h ^ ^ unterem 18. October von den bei Eiden versammelten Richtern und einem dreifachen Land-

»iz ousgefälltc Urtheil spricht Zweycr von jeglicher Schuld frei und bezeichnet die gegen ihn erhobenen Klagen

^"ge » indem durch die vernommenen Kundschaften seine volle Schuldlosigkeit erwiesen sei. Im Ein-

Nsxr.. ^ llrtheilsspruches beruft sich Uri bezüglich seiner Eompetenz zur Ausfällung des Urtheils auf die Erklärung des^is der uninteressirtcn Orte.

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Conferenz der V alten katholischen Orte mit dem Abt von St. Gallen.Wyl. 12. November.

Staatsarchiv Lucern. Acten: Religionshä'ndel.

Zjg^"^renzmitglicd cr: Herr Gallus, Abt des fürstlichen Gotteshauses St. Gallen; und im^ ^ Orte: Wolf Dietrich Rcding, Landammann, und Michael Schorns, alt-Landammann, von

^ die Abgeordneten der V Orte ihr von Luecrn ausgestelltes Beglaubigungsschreiben vorlegen,ish vorhergegangener Begrüßung, in Erwägung, daß zwar keine drohende Kriegsgefahr vorhandentllih j>/ nichts zu versäumen rathct, von den Abgeordneten der V Orte eröffnet, was der KricgS-

^üßnacht gut erachtet habe, und von Abt Gallus dahin beantwortet: Die Interessen der V Orte

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^ Gallen seien so unzertrennlich, daß er und sein Capitcl für die Erhaltung und Auf-^>stt ^^olischcn Standes alle Mittel, ja sich selbst darzustrckcn bereit seien; doch sei Umsicht und"schlag nöthig, damit nicht im Falle des Mißlingcnö nicht nur der Stift, sondern auch dendv,,, Orten unwiederbringlicher Nachthcil erwachse, die Toggeuburger Pässe und die Commcrcien

bis

ie See und vom Rhein her „unhandsam" gemacht werden und zugleich der Degen derjenigen,

>e> durch den Fürsten von St. Gallen zurükgchaltcn wurden, aus der Scheide fahre; besonders.5. vcden?«., x.- ...,. »... ... . . . ..

^^»de baß die St. gallische Landschaft mit Appenzell etwa dreizehn, mit Thurgau etwa acht

^'spä jusammcngränze, die Stadt St. Gallen mitten in der Landschaft liege und etliche Tausend^b gk'^ ^"tcrthancn >u Schranken gehalten werden müssen, daher das Gotteshaus nur dann of-'^d ^ ^>rcn könnte, wenn ein bewußter Ort in Besiz gebracht, die Schlange aus dem Busen genommenolchem Zwek von den katholischen Orten mit kräftiger Mannschaft Hilfe geleistet würde. Wolle

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