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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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November 1658.

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Conferenz von Lueern, Schwyz, Unterwalden und Zug.

Lucern. 1KS8, K. November.

Staatsarchiv Lueern. Allg. Absch. Bd. XI^VIII, lit. V, kol. 181.

Gesandte: Lucern. Heinrich Ficckenstein, Schultheiß; Laurenz Meyer, Statthalter;

Pfyffer, Stadtvenner; Ludwig Meher; Oberst Jost Pfhffer. Schwyz. Wolf Dietrich Reding,

ammann; Michael Schorns, alt-Landammann. Unterwalden. Marquard Jmfeld, Landamina»u

Obwaldcn; Joh. Melchior Leu, Landammann von Nidwaldcn. Zug. Karl Brandenberg, Stattha

Ulrich Schön, des Raths.

«. Auf den Wunsch von Schwyz zusammengetreten, stellte die Conferenz zuerst die Frage,

die beiden Kapuziner Apollinaris und Ludovicus nicht nach Unterwalden gegangen, sondern in

blieben seien, und erhielt dann von Statthalter Brandenberg die Auskunft, der Pater Provinzial^

sei jüngst nach Zug gekommen und habe die Anzeige gemacht, daß die Obedienz für die beiden

von dem Ordcusgencral, sowie auch von Rom aus aufgehoben und ihnen gestattet sei, dort zu d

dagegen zwei andere Patres aus dortigem Convent anderswohin vcrsczt würden. Obwohl ma» ^

diese Wendung der Sache erfreut war fand doch weder der Antrag von Zug, dem Cardinal SP^ ^

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Protcctor des Ordens und dem Gcncralprocurator hicfür im Namen der vier Orte zu danken, ^Antrag von Lueern, dem Nuntius davon Bericht zu geben und die Bitte beizufügen, daß er ßü) » ^Bcwandtniß auch möchte belieben lassen," die Zustimmung der Mehrheit, daher die Angelegenheit > ^Abschied genommen wurde. I». Nach Pcrhörung des von Uri über Zweyer gefällten Urthcilö ^Schwyz, jene Verhandlung sei eine Jmproccdur, die an vierzehn Mängeln und Jnformalitätcn "zudem wider die wohlbcfugtcn Erkanntnissc und Rüfe der vier Orte gerichtet sei. Man findet n ^das jenes Urtheil begleitende, für Zweyer ausgestellte, Credcntialschreibcn au de» Kaiser sehr bcso daß man nähere Kundschaft bei den gewesenen Kricgsräthcn aufnehmen und sowohl beials auch iu Rom und namentlich auch durch eine öffentliche Widerlegung beiden verbündeten ^,igegen den angethanen Affront wahren müsse, was denn auch zu weiterer Ucberlegung denzu hinterbringen in den Abschied genommen wird, wie auch zugleich der Antrag Untcrwaldcns, den ^ ^Glarus, Freiburg und Appenzell zum Zweke allfälliger Rcmedirung Mittheilung hicvon zu

Lucern wird gemäß früherer Verabredung die katholischen Orte zu einer Confercnzvorbcrathung ^ ^künftigen Tagsazung einladen, «l. (S. u. deutsche Vogteien überh.). «?. (S. u. vier ennetbirgis^^,teicn überh.). t. Hinsichtlich der von Schwyz über die Conferenzverhandlungen zu Staus lff' ^Beschwerden und der von Lueern verlangten Satisfaction wiederholt Schwyz, man habe nichtverlezen oder schelten, sondern allein resentiren wollen, daß der damals ausgegangene AbschiedPunkten nicht so formirt worden sei, wie die Sache sich verlausen habe, hoffe daher auch,schaft von Lucern werde mit den bereits in frühcrn Konferenzen gegebenen Erklärungen I>ü)lassen; wenn jedoch Bauherr Sonnenbcrg mehr verlange, wolle man ihm dafür zu RcchtoDer von Schwyz gestellte Antrag, daß in der Angelegenheit von Arbon Lucern anstatt Schwpi