Oktober 1658. 447
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andern Ort, z, B> Zurzach, durch Verbietung der Vadcnfahrtcn, durch Zölle u, s, w> auf eine wo^ f^iwilligc Dcmolirung hingewirkt werden solle. Al. Auf Donnerstag den 4 November (a. K.) wird die^ahr gemeinsamen BcttagcS angeordnet; doch mag Basel wegen des damit zusammentreffendende,, ^ sich einen andern Tag bestimmen. I». Der schaffhausische Rcichsvogt Alexander Zicglcr
trieb erzählt, was ihm wegen seiner Pfandschaft Staufen und Hilzingen nicht allein auf An-
^ bes Abtes von Petershausen und seines Amtmanns Kößlcr Widerwärtiges begegnet sei, sondern wie, . ^ ^as uncidgenössische Schreiben der VII katholischen Orte an den Erzherzog Ferdinand Karl hartigelten muffen. Es wird ihm daher ein anderes Rccoinmandationsschreibcn an den Erzherzog und
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^rcditiv
an die dortigen fürstlichen Commissaricn ausgefertigt, mit dem Vorbehalt, das ungntlichc
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Gelegenheit „gegen die papistischcn Orte zu ahnden." i. Sofern die von Junker Dietrichdv» Zu Waldshut angekündigten drei oder doch zwei österreichischen Erbeinungsgcldcr in Salz
»>il nach Lindau geliefert werden, sind die Salzfactorcn von Schaffhanscn und Zürich
nwcrthung derselben zu beauftragen. It.. Der Gemeinde zu Lixhcim, zwischen Scdan und Straß-Unterhaltung eines evangelischen Geistlichen von Zürich und Bern je 100 Gl.^t, während die übrigen Orte das Gesuch nä rokoronlluin nehmen. I. DaS Gesuch bezüglich der cvan-^'^che zu „Chaliz" (Skalitz?) in Obcrungarn wird bis zur Ankunft des angekündigten AbgeordnetenZjj Einem bekehrten evangelischen Kirchendiener ans der Markgrafschaft, welchen die Liebe zur
j^^^ ^unnt seinen Kindern aus dem Vaterland vertrieb und der sich einige Zeit in Basel aufhielt,^ r^k ^ ^ Pfalz begeben wird, schenken Zürich mnd Bern je 10 Ducatcn, die andern nehmen es^'"llnin. Um dj<. j,i Italien befindlichen Compagniccn der evangelischen und zugewandten"ut einem Feldpredigcr zu versehen, sollen die Hauptlentc zu Besoldungsbeiträgcn für denselben
^ ^sten werden und wird Zürich einen Feldprcdigcr bestellen und mit 100 Gl. Reisegeld versehen. «».
' Lauis).
Man sehe auch im Abschnitte HerrschaflsattgelegcnhcitcinArt. 252. Evangelischer Begräbnißplaz.
^ Ordnung oder moäu8 prvoerleinli war 1) diejenigen Sachen, welche man bei der Jahr-
^ Rhei"' genommen, zu erklären ; 2) Behandlung der bischöflich eonstanzischcn und abt-st. gallische» Eingriffe im Thnrgau
^^gen ^ ^ evangelischen Säzc erläuterten streitigen Sachen verbleibe ; daß diejenigen
Herrsch^ ^ " aber, welche durch die beidseitigen Säze vor die regierenden Orte geschlagen worden, als die gemeinenkastei,/'! ^^effcnd, von denselben auch vorgenommen werden; 5) mit der bekannten Reformation der gemeinen Herr-^gensett"^^" ^ ^ beiderseits Säzen auf die gesammten XIII Orte gestellten Sachen traetirt werden; 7)
^^>rte„ ^^ligionsfreihcit in den gemeinen Herrschaften und andere in der Ehrensäze ungleich ausgefällte» Sprüchenbccialitäten, auch Kosten und Schaden betreffend, vorgenommen werden. (Beilage zum Schaffh. Exemplar.)