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die über das Elsaß entstandene Differenz dadurch beseitigt werden können, daß des Elsaßes gardacht werde; es möchten daher die Stände nun auch ihre eigenen Zerwürfnisse fahren lassen, um so ^Fricdensglükes vollständig thcilhaft zu werden. Darauf wurde geantwortet, man sehe der Erfüllung ^gegebenen Vertröstung namentlich auch rüksichtlich deö Elsaßes in bester Hoffnung entgegen, könnezugleich versichern, daß die gegenwärtige Spannung unter den Ständen eine noch andere Veranlcw^habe als das Zerfallen der Schicdrichtcr, l». Zur Erinnerung wurde ferner das von Zürich undan die V Schiedorte untcr'm 7. September abgegangene und das am 23, September der Stadt ^zugesandte Schreiben vorgelegt, die seit der Eröffnung der ungleichen Schiedssprüche neu vorgefallene"^,schwcrdcn enthaltend. Dabei zeigte Rathsschreibcr Burkhard von Basel an, daß er mit StadtD ^Haffncr von Solothurn Frciburg zur Thcilnahme an einer schicdörtischen Zusammenkunft zu ,
gesucht habe, und daß, wenn innerhalb zehn Tagen keine Zusage von dort her eintreffe, Basel und ^von sich aus eine solche Zusammenkunft veranstalten werden. Indem man den Erfolg abzuwar^'schloß, wurde der Wunsch ausgesprochen, daß diese Zusammenkunft auch die Einberufung einer ^scheu Tagsazung einleiten möchte. Hinsichtlich der bei einer allfälligcn Xlllörtsschcn Tagsaznnö ^ ^obachteuden Ordnung legt Zürich ein Gutachten vor. «I. Die Frage,, ob im Falle des Mißlullff'"schicdörtischen Zusammenkunft und der Xlllörtischen Tagsazung wie lll32 eine Resolution abgefaßt werde" ^um dadurch die Orte um so eher „zum Stande" zu bringen, wurde dahin entschieden: es soll alsdannwieder eine evangelische Confcrcnz veranstaltet werden, „um eine desto sattere Resolution nach vi^gegniß und mit besserer Manier zu fassen," und daraufhin sollten die Regierungen ihre Gvsanv^ ^struircn, ob man unterdessen in Bezug auf das evangelische Wesen in den gemeinen Herrschaft"suspenso lassen, oder vielmehr dem Spruche der evangelischen Säze Vollzug geben wolle,lcztern Falle, wenn Tätlichkeiten eintreten sollten, hülfreiche Hand erwartet werden könne. ^man von den vier Orten keines feindlichen NcbcrfallS gewärtig ist, sollen doch, wenn eingriffen werden sollte, die andern zur Erhaltung desselben alle durch die Bundes- und Religio"^,gebotenen Mittel anwenden; auch soll gegenüber den Verunglimpfungen, welche die vier Ständewärtigcn Fürsten den evangelischen Ständen anthun, von Zürich ein zur Abwehr derselbenSchreiben, sowie ein Condolenz- und ein Congratulationsschrcibcn an den neuen Protcctor von ^ ^entworfen und den Ständen communicirt werden, l. Gcstüzt auf die Bestimmungen des Friedensvom 26. Fcbruar/7. März 1353, die an demselben Tage aufgerichteten beiden Reccssc, den Rcceß vom ^ ^den Schiedsspruch vom 3. 13. Mai gleichen Jahres, welche alle die Schleifung der Festungs"^ ^Baden zugeben; und nach der in Bezug auf die neuen Bauunternehmungcn Badens vonBern gemachten Relation und der damit verbundenen Anzeige, daß Baden seither die Mauc>"Wcrkichuh über den Boden aufgeführt und mit Brustwehren versehen habe; nachdem Zürich ^ihm laut dem Pfandbriefe des Kaisers Sigmund zu Baden zustehende Regal erinnert hatteConsequenzen, die aus der Vcrlezung dieses Regals für Mellingen und Bremgartcn erfolgenwird ml i'öksronclum genommen, die Abstellung jenes Bauwerks durchzusczcn, so daß, wenn d>corte, an welche am 7. September ein Beschwcrdcschrcibcn gesandt worden sei, damit sich "iä'l ^wollen, die Schleifung mit Gewalt durchgesezt, vorher jedoch die Stadt durch Scquestrirung ^
Gebieten von Zürich und Bern gelegenen Einkünfte, durch Verlegung der Malstatt der Tagh