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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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438 September 1658.

Freundschaft zu erhalten, wird durch die Bemerkung beseitigt, daß Luceru bereits in diesem Sinne <»»^Auftrag habe. v. Der weitere Antrag von Schwyz, au dm Kaiser eine Gesandtschaft abzuordnen, ^den Ständen zu näherer Erdaucrung hintcrbracht. f. Auf Antrag von Zug wird dem Laudschrcibcrtauben als Landeshauptmann aufgetragen, zu überlegen, wie die Mannschaft der FreiämtcrMunition zu versehen sein mochte. K. Die auf die Gotteshäuser und Herrschaften gelegte, nichtzogene Steuerabtheilung soll durch den Landschreiber von Baden wieder ausgefrischt werden.

Conferenz von sieben katholischen Orten.

Lucern. 1t»»8, 12.—14. September.

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Staatsarchiv Luccrn. Allg. Absch. Sd. Xl.VIII> L, toi. I2Z.

Gesandte: Luccrn. Heinrich Fleckenstcin, Schultheiß; Ludwig Meyer; Jost Pfyffer; " ^

wig Segcsser, Pannerhcrr; Eustachius Sonuenberg, Korn- und Spcndhcrr. Schwy z. Martin tl cund Michael Schorns, beide alt-Landammann. Unterwalden. Marquard Jmfcld, Landau»»«»», ^Obwaldcn; Joh. Melchior Leu, Landammann, von Nidwaldcn. Zug. Georg Sidlcr, alt-A»i»>a^^Zumbach, des Raths Glaruö. Ulrich Tschudi, Statthalter. Freiburg. (Entschuldigt). Solotb"Joh. Friedrich Storker, Vcnncr. Appenzell I.-Rh. Johannes Sutcr, Landammann.

«. Obgleich auf die an alle katholischen Orte ergangene Einladung der vier Orte außer diese» »' ^eintrafen, wurde dennoch der eidgenössische Gruß verrichtet und das von der jüngsten badischcn Ben«' ^eingelangte Schreiben vom 4. dicß zwar verhört, aber nicht in weitere Bcrathung gezogen, l^»^'Vorlesung der freundschaftlichen Entschuldigung Frciburgs zur Verhandlung über den Friedenss > ^die ungleichen Aussprüche der Säze geschritten. Voraus erklären Lucern, Schwyz, Unterwalden »daß sie den Rechtsspruch der Gegenpartei, weil er in den meisten Punkten dem Fricdcnssch^»Landfrieden, authentischen Verträgen und Abschieden widerstrebe und auch des Drittmauns Rcch^die nie ins Recht gesezt worden seien, nicht für einen Rechtsspruch achten, dagegen den Recht^^eigenen Säze mit Leib und Gut vcrthcidigcu werden. Glaruö hält eine Widerlegung jenes zc>"

der Gegner für das erste Geschäft. Solothurn betrachtet den Schicdspruch, nachdem die Schiebfallen, für ein halbes Werk, ist nur anwesend, um anzuhören und hat wenig Lust, au den unfruclü ^sazungöverhandlungen über diese Gegenstände weitem Anthcil zu nehmen. I». Luccrn zeigt a»,die an Stattbaltcr und Rath adressirtc Einladung dem Boten uncröfsnet zurükgcstellt habe; l!» ^daß sich kein Mittel gefunden babc, Uri und Schwyz zu vereinbaren, besonders seit dasGewalten veröffentlicht worden sei. Nach wiederholter Bcrathung gelangten die vier Orte, >»stimmung mit den übrigcü Orten, einerseits zu der Entschließung, an dem Entscheid der katho»! ,festzuhalten, den Wcttstcinischcn Spruch abzuweisen und den von Zürich auf den lcztern h>» ^Jmproccduren mit allen Kräften entgegen zu treten; andererseits wurde der Gedanke, durch ? ^c»>der vier Orte vor einer versammelten Landsgcmcindc von Uri den Sachverhalt vorzutragen,