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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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Juli l658.

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Gemeineidgenüssische Jahrrechnunqs-Tagsazung.

Baden. 1«»«, 7. Juli.

Staat«<>r<i,io Luccr». ZMi,. Zlbsch. Bd. XQVIII, Ilt. II, fol. I.

^ ^ksaudtc: Zürich. Johann Heinrich Wascr, Bürgermeister; Konrad Wcrdmüller, Sckelmeister.stcj Grafcnried, Schultheiß; Hans Jakob Bücher, Vcnncr. L u ccr n. Heinrich Flccken-

lilil Ludwig Mchcr, des Raths. U ri. Joh. Franz Jmhof, Statthalter; Andreas Plantzer,

^/"^^uuiiann; Balthasar Beßler und Sebastian Mnhcim, des Raths. Schwyz. Wolf Dietrich^ ^'^ammann; Joh. Franz Reding, alt-Sckclmcistcr. Untcrwaldcn. Joh. Melchior Leu,?>»,i Jost Zclgcr, Obmann und des Raths, von Nidwalden. Zug. Jakob Andcrmatt,

^ltcr^""' Schön, des Raths. G l a r u ö. Anton Clcrie, Landammann; Ulrich Tschudi, Statt-

Benedict Socin und Andreas Burkhard, beide des Geheimen Raths; Joh. RudolphB»r ^^^ch^ibcr. Frei bürg. Franz Peter Gottrau, Schultheiß; Simon Petcrmann Meyer,S o l o t h u r n. Wilhelm von Stcinbrugg, Schultheiß; Franz Haffncr, Stadtschreibcr.^^^^u sc n. Leonhard Meyer, Bürgermeister; Joh. Konrad Ncukomm, Statthalter. Appenzell.

Sutcr, Landammann von J -Rh.; Johannes Rcchstciner, Landammann von A. Rh.

^chtct ' ^^htiiössischc Gruß wird nach altem Herkommen mit dcmüthigcm Danke gegen Gott ver-hält ' ^ sranzöstschc Gesandte empfiehlt in seiner üblichen Propofition Rükkehr znr Eintracht, undErwiderung die Zusage allseitiger Versöhnlichkeit, v. Du Champ, Abgeordneter der Frci-Burgund, legt sein Crcditiv ein, übergibt das ErbeinungSgcld, bittet um Aufnahme der bnr-Ichcn Rcntralitatöznsichcrnng im BundcSvcrtragc mit Frankreich, endlich nm einstweilige Beruhigung^ Abordnung oder durch ein Schreiben, nm nämlich zu erzwckcn, daß Burgund gegenKönige von Frankreich versprochenen jährlichen tl)l>,M) Pfund nicht weiter molestirtVertröstung gegeben, daß dein Begehren wo möglich willfahrt werden soll, auch^chen Flcinkrcich dcßhalb geschrieben, die Bezeichnung eines Schicdrichtcrö über die allfalligund der Grafschaft eintretenden Streitfragen zu unterlassen besser erachtet, endlich die""behängt, daß das ErbeinungSgcld künftig wieder in Sonncnkronen, die Dublone für zwei^>rdi> berechnet, bezahlt werden solle. «I. Gegen den österreichischen Agenten, Herrn von Schönau,lich^. ausgesprochen, statt des für die Reparation unbequemen Salzes das ErbeinungSgcldauszurichten und die dreizehn rükständigen ErbcinungSgeldcr nachzutragen. ES erfolgte^ uian einstweilen mit einem ErbeinnugSgeld in Gestalt des SalzcS sich begnügen möchte,heit bcsn/ ^ ^'^' Probchaltigcn Münzen ganz zu verrufen, wird nicht beliebt, sondern mit Mehr-^ ^ ^u 27 guten oder 3l) Schwcizcrbazcn berechnet, die Handmünzcn, als halbehitirs^ ^ruenburgcr Bazen und Krcnzcr, wie bisher genommen werden, die neu geschlagenen Schaff-^sstn (^'behalten Einlösung der leichtern Stükc durch die Stadt Schaffhauscn) in ihrem Werth

innerhalb seiner Gränzen den von ihm angcsczten Münztarif beibehaltenbegcn das Ausmünzen überall unterlassen bleibe und das Einwechseln und Ausführen der guten