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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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42« Juli 1658.

den im Streite liegenden Ständen zu Pflegen unternommen hatten, die Anzeige davon gegeben, mit dc>»Bemerken, daß dadurch der weiter» Erörterung über den Sinn des Sempacher- nnd Stanscr Briefsihrer dicßfälligcn Vcrmittelung kein Eintrag geschehen solle. Die sich dem Vorschlage fugende Antw^hwelche der Gesandte Muhcim von Uri mitbrachte, hatte indessen kein anderes Ergebnis;, als daß vonGesandten der evangelischen Stände und SolothurnS ein Project zu einer Erklärung entworfen tv»^

laut welcher sie bezeugten, daß nach ihrer Ansicht der 1481 in StanS rcvidirte Sempacher Brief den

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Uri bei seiner Judikatur über den Landammann Zwchcr schüze, Niemand als Uri, um Sachen, d>c

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vergangenen Kriege erlaufen seien, über dcö Obersten Zwchcr Leib, Ehre und Gut zu urthcilcn daS Ügehabt habe und noch habe (unterzeichnet von Basel den 2t. Juli, von Solothnrn den 17., von Z""und Bern den 18., von Appenzell A-Rh. den 19., von Schaffhauscn den 2U. August), v. Der vo" ^cvaugclischcu Stäudcu und dcu zugewandten Städten St. Gallen, Biel und Muhlhauscn bestellte GeschOträger Albrccht Fäsch von Basel berichtet, wie er am 16./26. November ans Basel verreist und a»>Dcccmbcr 1657 iu Paris angekommen sei, in Paris seine Aufträge verrichtet, darüber mit den j

der Stände correspondirt, endlich am 7. Mai die Rukrcisc angetreten und am Freitag den 1?-1658 vollendet habe.") Die Gcsandtschaftskostcn betrugen 6788 Franken. Nachträglich anerbietetunterm 9. Juli, gegen alle über ihn ausgestreuten Verleumdungen sich zu rechtfertigen, und legt c>nRoucn aus am 1. Mai au ihn gerichtetes Schreiben des Herzogs von Longucvillc bei, der seinedigung über den Gang ausdrükt, welchen die Geschäfte genommen haben, f. Dem österreichisch^ ^schäftSträgcr von Rost wird nachträglich empfohlen, 1) die Beschwerde dcö Reichsvogts Alexander 3^von Schaffhauscn, betreffend die ihm von Oesterreich verpfändeten Herrschaften Staufen undin welchen die österreichischen Beamten ihm zumuthcn, statt der eigentlichen Huldigung mit dem ^

von

gclubdc der Unterthaueu sich zu begnügen; 2) die Beschwerde der Stadt Stein, betreffend die Untc^ ^1669 Thalcr von einer österreichischen Commission bei der Stadt Stein rcquirirt, auch mit ungcwöh»^^

zu Ramsen, deren etliche nach Hilziugcn zur Aussage von Kundschaften unter Androhung einer Büß'-

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Eiden belegt, namentlich befragt wurden, wie viele Männer mit der Stadt Stein Fahnen beistände von 1653 ausgezogen seien, womit dann auch iu Verbindung stehe die Musterung der M"»"welche der österreichische Capitäu Süpold von Hausen auf den 15. Juli anordnete, doch auf ^der Stadt Stein unterließ. Beigefügt wurde: wenn Oesterreich von den Eidgenossen BcobaclM^Erbcinung wünsche, möge es seinerseits auch solche Eingriffe in die Rechte der Eidgenossen unters

seine

*) Da sich Fäsch in seiner Relation meistens auf die srühern Specialberichte bezieht, so ergibt sich aus ^

Verrichtung nicht klar. Jndeß scheint er wenig ausgerichtet und die Zeit mit Audienzen bei untergeordneten H""verloren zu haben, da es ihm nicht gelang, beim König oder dem Cardinal Mazarin vorgelassen zu werden.