Druckschrift 
6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
Entstehung
Seite
428
Einzelbild herunterladen
 

elic

428 Juli 1658.

Münze mit ConfiScation und nach Gestalt der Sache mit Leib- und Lcbcnöstrafe zn belegen sei. Basel, Freib^und Appenzell nehmen jedoch diese Beschlüsse all rekoroinluin. t. Der neu erwählte Bischof Johann K"» ^von Basel erneuert die von seinem Vorfahren Johann Franz gestellte Bitte um Einschluß seines GcbUin den BnndeSvertrag mir Frankreich. Demselben zn seiner Erwählung Glük wünschend, wird crwidcDa Frankreich von neuen Vorbehalten nichts wissen wolle, werde es immerhin genügen, daß daö B>m ^als Theil deS römischen Reichs und als vcrburgrechtct bei der Eidgenossenschaft in den oluusulisdus und imrtioulnribns rcscrvirt sei, wobei es ja bei den Eidgenossen stehe, diese Reservationen in ^Sinne auszulegen; eine abschlägige Antwort von Seite Frankreichs wäre dem BiSthum mehr sü)^als nüzlich. ff. Oesterreich wird an die Exeqnirung des vor vier Jahren gemachten Zollvcrgleichöin der Eidgenossenschaft sei er vollzogen. I». Da einige Orte dem 1655 gefaßten Beschlüsse »och 'Folge geleistet haben, sollen auf nächster Tagsazung diejenigen, welche sich über neu aufgescztc oder g<^Zölle zn beschweren haben, ihre spccificirlichcn Beschwerden vorlegen und die Beklagten sich veranlaßI. (S. u. vier cnnctb. Vogt, übcrh.). I<. (S. u. Freiämtcr). I. (S. u. deutsche gem. Vogt,«». (S. u. Freiämter). »». (S. u. Nheinthal). «». Mit Zustimmung aller Stände wird znder noch übrigen Sachen eine Tagsazung ans den 1. September n. Kal. angesczt. >». (S. u. SarS'' ^«K. (S. u. Freiämter), i. (S. u. Tburgau). !>>. (S. u. Baden), I. (S. n. Thurgau). ,

(S. u. Baden), '»v. (S. u. Thurgau). (S. n. Nheinthal). »». n. I»I». (S. u. ^

««.—II. (S. u. Sargans). kk. «,«». (S. u. Thurgau). i»„. (S. u. Rheinthal). «»"'Freiämter). z»p. (S. u. Thurgau). «„«i. (S. u. SarganS). ««. (S. u. Thurgau).

Besondere Verhandlungen der katholischen Orte.

?>!«. (Alle katholischen Orte.) Auf Bericht des Landschrcibcrs im Tburgau, was der neue i,c> ^in Bezug auf die Religion tcntirc, daß er nämlich an Feiertagen zu Ernten gestatte, Substituten derKonfession einzubringen meine, eine katholisch gewordene Weibsperson von der Wallfahrt nach ^ ^Hilf abzuhalten versuchte, besonders aber den Ausspruch der Säzc der andern Religion ozcguu ^wollen sich vernehmen lasse, wurde dieses dem Landfrieden, dem Vertrag von 1631 und denvon 1651 und 1653 zuwider laufende Verfahren in der allgemeinen Sizung anzuziehen gut crachtU- ^ ^dann auch Landvogt Hirzel alles Gute versprochen. IT. (Ohne Uri und Solothurn). Dieder Tagsazung von Statthalter Tschudi im Namen von katholisch GlaruS, Frciburg und Appenzell ^vier Orten Lucern, Schwhz, Unterwalden und Zug gemachte Erinnerung, den Streit mit Uri wodoch unter sich auszumachen, war mit der Zusage verbunden, daß die unintcressirtcn Orte auf ^daß jencS mißlinge, auf Mittel denken, um das Geschäft nicht in andere Hände übergehen zudaher jenen Orten schriftlich verdankt werden. ,i». u, vv. (S. u. Baden). (Die mit

verbündeten Orte.) Dem unter Hinweisung auf die feindlichen Bedrängnisse Mahlandö vorgcb'^^Gesuche, dem Herzogthum die Porten der Eidgenossenschaft offen zu erhalten, wurde iu Hoff"""-^damit verbundenen Zusagen freundlich entsprochen, doch zugleich in Erwägung gezogen, ob ^

wegen den in Mahland angekommenen, aber von den Minister« anderswie verwendetenschriftlich an die königliche Majestät von Spanien wenden solle, vx. (S.n.Baden). (S-