Mai 1658. 415
geistlichen Proccß geworfenen schweren Schcltnng an die Orte wachsen möchte, Nachdem ZngZürich ergangenen Münzruf einen Gegcnrus hat ergehen lassen, wird dem Landschreibcr in^^^Mern auf seine Anfrage geschrieben, man soll sich dort an den Schrot von Zug halten. Dabeidtrs^ beschlossen, falls ein Gcldabruf nöthig würde, dieses zu Erleichterung des Schadens auf^bcne Termine zu bewerkstelligen.
ÄN!
Agende? Statthalter, Nath und ganze Landsgemeinde zu Uri ergieng aus Lucern unterm 2. Mai
I.,^w'l>en (die Auslassungen im Texte, durch Puncte angedeutet, sind unwesentlich).- „Unsere Herren und Obern
dgß ^ ^ "eben übrigen vier Orten mit so gutem Willen und Vorhaben in die jüngst zu Stans ergangene Aetion gerichtet,
ab^ der danachcr eine gar grosse und sichere Hoffnung zu einem glüklichen Ausgang geschöpft haben. Es hat
^°ndü' ^ -.. weit ein anderes gebracht, indem die Herren Säz und Richter... von Euch mit solchen Vorschlägen,
^°lisch/"/n^ Bedingungen sollten eingeschränkt werde», gegen deren Schluß ... zu Mellingen ..., daß nämlich Ihr den
dh insgesammt nicht allein die Judicatur absolute völlig und ohne einiges Beding übergeben, sondern auch
ich>»ere/^°" lammt der Materie überlassen wollet, einen gar zu großen Unterschied hat - was aber ihnen hiebe! noch viel
dix Ccheit"^ bedauerlicher vorgefallen ist, besteht in dem, daß Euere Herren Abgesandte... in ihrem lcztcn Anbringen in
^so daß Schmähungen.. . ausgebrochen, daß der geistliche und weltliche Procesi faul, falsch und unwahrhasft sei,
^ ^ Herren Säze wie billig in den Sachen nicht haben ferners fortsezen können Wir gedenken
saftig y.' ^ss die Obrigkeiten nicht gestatten können, hierum den ganzen katholischen Stand, die Religion und unser gemein-
»nz nii> ° ln augenscheinliche Gefahr... gcrathen zu lassen, und können im Vertrauen nicht verhalten, daß wir
d-ellkt > hatten und ausdrüklichcn Befehl versehen finden, mit der Mahnung und Bitte an euch zu gelangen, Ihr
de,/ ^weichen, daß unsere Herren und Obern sich nicht endlich... auf eine extreme Dclibcration begeben müssen
»icht,,' baß sie bei der Erklärung beharren, neben Herrn Oberst Zweyer (um daß er im höchsten Grade gescholten)o" sizen"
^^reiben an Schwyz vom 2. Mai enthielt die freundliche Einladung, mit den drei Ständen zu einer Consercnzder hü ^ Velen. Am 2V. Mai verlangt Lueern, auf Klage der lueern'schen Säze und des Stadtschrcibcrs Hartman»,'^edirt Stans die Feder geführt, nähere Angaben von Schwyz, „in welchen Punkten der Concipist des Adscheids
daben ^ Herren Säze die torminos der Gebühr und was ihnen von Ehre und Eid wegen obgelegen überschrittendanach Ihr verursachet worden, besagten Abscheid zu verwerfen und beiseits zu sczen."
S4Z
Conferenz der I V evangelischen Städte.
Aarau. 2^1. Mai bis 2. Juni. (l4.—23. Mai a. Kal.)
jla,ito»«ar<l,i>> Schaffhauscn.
Johann Heinrich Wascr, Bürgermeister; Salomon Hirzel, Statthalter; HansBister^^dtschrciber, erwählter Landvogt im Thurgau. Bern. Johann Anton Tillier, Sekcl-^i„ d Jakob Bücher, Bcnncr. Basel. Johann Rudolph Wcttstcin, Bürgermeister; Bcnediet
^'binären und Geheimen Raths; Johann Rudolph Burkhard, RathSschrcibcr, bei dieser Eon-^bcrst^^^^^ BurgetmcistcrS Wcttstein. Schafft) auscn. Leonhard Meyer, Bürgermeister;^ Konrad Ncnkomm, Statthalter.
' Zwek der Conferenz war, dem französischen Gesandten de la Barde zu eröffnen, welche Entschlüsse