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April 1658.
S4R
Conferenz der evangelischen Orte nnd Stadt St. Gallen,
Aarau. 3V. April. (20. April alt. Kal.)
Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. ISS, toi. »».
Gesandte: Zürich. Joh. Heinrich Wascr, Bürgermeister; Salomon Hirzel, Statthalter;Kaspar Hirzel, Stadtschrciber. Bern. Joh. Anton Tillicr, Sckclmeister; Joh. Jakob Bucher,Basel. Joh. Rudolph Wettstein, Bürgermeister; Benedict Socin, des Raths. Schafft)"" .Leonhard Mcher, Bürgermeister; Joh. Konrad Neukomm, Statthalter. Appenzell A.-Rh> ^Ulrich Dietzi, Statthalter. Stadt St. Gallen. Georg Zwicker, alt-Sckelmeistcr. >j,
«. Veranlaßung zu dieser Conferenz gab die Antwort des Königs von Frankreich und desnals Mazarin, daß das Bundesgeschäft wieder dem Gesandten de la Barde überwiesen sei. D" ^aber die auf der Conferenz vom August 1657 gefaßten Beschlüsse nicht durchgesezt werden könnc»,nach vielfachen Verhandlungen der Vertrag von 1602 zu Grunde gelegt, doch mit dem Vorbehalts ^das deutsche Original treu in die französische Sprache übertragen werde. Auf dieses hin erklärtsandte sich bereit, einige Erläuterungen über den Bund in zwei dem Hauptbricfe gleichstehende Bc>aufzunehmen, besonders aber begehrt er dem Art. 3 des Bundes die Glosse beizufügen, daß die Wcrb»'^und Aufbrüche nur dann abgeschlagen werden mögen, wenn in der Eidgenossenschaft wirklichoder doch augenscheinliche Kriegsgefahr, und daß die Nestriction des Hauses Oesterreich auf die Liu>c ^Erzherzogs Sigmund beschränkt werden soll. Beides findet man bedenklich, nimmt es aber auf ^ ^sandten inständiges Begehren in den Abschied. Auf der Exccption der elsäßischcn Lande wirdsischer Seits bcharrt und der Gesandte will dem König Zustimmung empfehlen, wenn manandere sich einige. Zur Fortsezung der Verhandlung wird auf den 14 Mai eine andere Confcl^ ^Aarau angesezt. Den Standesregierungen ist zu berichten, daß man kaum eine andere Wahl ha ^entweder die vorgelegten Projecte anzunehmen oder ganz auf den Bund zu verzichten, daß ^
Zürich's Antrag jedenfalls vor Bewilligung eines Volksanfbrnchö die inländischen Streitigkeiten lw ^sein sollten. I». (S. n. Lauis). e. Die von Schaffhauscn angezogenen Differenzen zwischen Schall^nnd Zürich sollen nächstens zur Erörterung gebracht werden.
Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten:
Lauis- Art. 25V. Evangelischer Begräbnißplaz.
Anmerkung. Dem Abschied wurden folgende auf den Bundesvertrag bezügliche Beilagen zugefügt: ^des ersten und des zweiten Bcibricfs der eidgenössischen Gesandten, betreffend die besondere Behandlung der ^ ^Truppen hinsichtlich der Religionsübung und anderes mehr. 2) ?rozet cke la premiere lettre annexo. 3) Kess-ln seeoncke lettre annexe (gleich Nro. 1). 4) 4,o traits ck'^IIianeo tel gue le pro;et en a ete ckoo»e a ^les ckchnitös avoe 1'ancien proambule —, xrozet cke la preiniöre et seeoncke lettre unnexo — et I 4
etro ziasss separement touebant l'^tlsaeo. 5) I^'artiole touekant I'^Isaoo (gleich dem lczten Theile vo» ^mit Ausnahme der dort enthaltenen Bestimmung zusgues si oe gue sa 5lch. ait paiö la röeompense ckementionnee au traits cke lAunster, ein Vorbehalt, von dem die Eidgenossen nicht abgehen wollten), ti) ^