404 Februar 1653.
^ Arth
genommen. Ii. Indem Zürich erinnert, wie Schwhz fortfahre, den evangelischen Flüchtlingen vondie AusHingabe ihres Vermögens zu verweigern, stellt es in Frage, ob ein in der Grafschaft KYgefallenes Erbe der zur katholischen Kirche übergetretenen, in den freien Acmtcrn wohnenden Erbin Zlassen werden solle. Uebcr diesen Spceialfall einzutreten findet man sich zwar nicht instruirt,wird in den Abschied genommen, ob man nicht künftig die in den evangelischen Orten fallenden, ^Schwhz gehörigen Erbschaften zur Entschädigung der Flüchtlinge von Arth verwenden und beivorkommenden Erbfällcn zwischen evangelischen und katholischen Orten vor Auslieferung dcrErbsch^^Gcgcnrecht sich zusichern lassen und dieß in den gemeinen Herrschaften ebenfalls in Anwendung br>^wolle, l. Auf Anregung Zürich'ö wird die Frage, ob die Leute von Arth zur Unterstüzung inHolland und Frankreich von den Ständen oder lieber durch das allgemeine Predigtamt, und in .durch den Gesandten Pell zu empfehlen seien, in den Abschied genommen, k» Zürich refcrirt, wie daSUri's, Schwhz zum Eintreten in eine unparteiische Rechtshandlung anzuhalten, allen Ständenbesonders aber bei Luccrn der Antrag gestellt worden sei, zu solchem Zwcke zu Berufung einer Xlor > ^Tagsazung einzuwilligen, von Luccrn aber noch keine Antwort erfolgt sei. Beschluß: noch „nder Antwort Lucern'S zu harren; sofern aber.von Uri Versammlung einer Xlörtischen Tagsazung ^ .^lwürde, sogleich dazu Anstalt zu treffen. I. Von Zürich wird erzählt, wie Oberst Joh. Rudolphden Austritt genommen und der französische Gesandte für ihn intercedirt habe. Die Stände ^vorläufig nicht darauf einlassen, Rath zu crtheilcn, meinen jedoch, es könne vorsichtiges Zuwart ^geeignete Auskunftsmittel führen. «1. Dem Gesuche der Stadt Rottweil um ein Fürwortschre^' ^das Kurfürstencollegium in Frankfurt, daß Nottweil bei dem Hofgerichte und bei den beim Friedenserlangten Privilegien und Rechten erhalten bleibe, wird entsprochen. 1». Jedes Ort soll an seine ^ ^lcute in französischen Diensten Befehl ertheilen, daß Feldprcdigcr angestellt werden, und Zürich bei'
Bern bei Neuenburg darauf hinwirken, daß von dort aus gleiches geschehe. Zürcher Hauptle»^Oberst Lochmann zu Pcrpignan in Catalonicn und die Hauptleutc Escher und Rahn in Italien; ^die Hauptleutc Wattenwhl und Villard in Italien, Erlach in Flandern, Dub in Paris; vonJmthurn in Italien, Ziegler in Flandern; aus Bünden drei Compagnieen der Herren vonTscharner in Italien, Stuppa in Paris; von Neuenbürg Ohri und Marbach in Italien. ^Burgermeister Wettstein in Basel und Landammann Rcchstciner aus Appenzell A.-Rh. als evangelisch^entworfenen, einer Replik des Prälaten (von St. Gallen) entgegengesezten Duplik, den Rechtsspruch ^ ^ ^sowie dem Antrage, dieselbe in den Druk zu geben, wird beigestimmt. >». Auf Erinnerung SolotlM" ^in eigenem Interesse wünscht Basel, daß die Ansprachen dieser beiden Städte an den Prälaten E ^Blasien) und den Rittcrstand und die Kammer im Elsaß, durch die Necommandation der übrige ^unterstüzt werden möchten. Der Antrag, ihnen zu entsprechen, wird in den Abschied genommen- ^ UGesandten von Appenzell und Stadt St. Gallen wird widcrrathcn, dem von Hause erhalte»fehle gemäß nach Solothurn zu reisen; denn ihr Gesuch um Abstellung der den eidgenössischenin Lhon auferlegten Zölle könnte nur Erhörung finden, wenn sie die auf den Bund bezüglich^rnngen des französischen Gesandten unterzeichnen, was für sämmtliche Stände sehr nachtheilig '^c»Ansichten werden nach Appenzell und St. Gallen überschrieben. 1. Die von Abt und Stadt S1- ^und Appenzell über die ausgemünzten neuen Zürcher Schillinge, Schaffhauser Bazen und ' '