Februar 1658. 463
^"^^"Iwurfö mit früher» Vertragen nachgewiesen, die Gründe der Weigerung, den das Elsaß betreffcn-^ Vorbehalt zurük zu nehmen, unter Hinwcisung auf die mit Oesterreich bestehende, durch Ludwig XI.Me Erbcinung auseinandcrgesezt, endlich das Gesuch empfohlen, darauf hinzuwirken, daß der Erz-eidgenössischen Kaufleutc mit den Zöllen nicht beschwere. 3) Dem Herzog von Longuc-wird für scine treffliche Hilfeleistung gedankt und er zugleich gebeten, den Herrn Fäsch ferner^ w den Herrn Boulangcr, des Herzogs Sccretär, berathcn zu lassen und beim König und Mazarin das
hieben
^ ^ Herrn Fäsch wird empfohlen, bei Ucbergabe der vorgcmcldcten Schreiben umlthc ^ bitten, nicht ohne den Rath des Herzogs von Longucville nach Hause zu verreisen und, sofern^ ^ mißbillige, dem Herrn Boulangcr ein Geschenk im Werthc von 46 bis 56 Pistolen zu»icht Cardinal zu bemerken, daß die eidgenössischen Stände in ihren gemeinsamen Sachen
^ ^"bnt seien, einem einzelnen Manne eine Procura zu geben, man also Herrn Fäsch keine Voll-es ^ ^ Vertragsabschlüsse zugestehen könne; auch soll sich Fäsch um Aufhebung der Ordre wegen^ verwenden. -I». Nachdem durch königlichen Befehl der Erzbischof von Lyon angewiesen
>i»d ^ auf die Zölle die Kaufleutc derjenigen Orte, Bund noch nicht einbegriffen
^inpa^ Königs eigene Untcrthancn zu halten, wird.der König gebeten, jene Verfügung gemäß demkhs gebrochenen oder aufgehobenen ewigen Frieden von 1516 zurük zu nehmen; auch wird demvon Lyon davon Anzeige gegeben, mit dem Ersuchen, die Vollziehung jenes Befehls zu vcr-Ciä ^"ch erinnert wieder an das Bedürfniß einer engcrn Verbindung zwischen den evangelischen
»nd ^ ^ Abwehr der von den katholischen Orten her drohenden Gefahr. Bern will darüber zuerst Baselsbch ^^bausens Ansichten vernehmen, und da diesen die Sache wegen ihres Bundes mit den Ortenscheint, der ihnen ohne Vorwisscn der Orte sich zu verbinden verbietet, während Appenzellgen, ^ wallen erklären, sich zur Zeit darauf nicht einlassen zu können, weil ihren Regierungen von den^ ^^Kcn nicht Mitthcilung gemacht worden sei, sichert man sich vorläufig gegenseitige Hilfetichs» iu und nimmt die Sache in den Abschied. «I. Auch der Vorschlag, eine Anzahl von etwa
anzuwerben und gegen allfälligc, Angriffe bereit zu halten, wird in Bedenken genommen.^ uu Mai 1657 ausgesprochene Erwartung, daß bei dem Zusammentritte der Xlllörtischcn Tag-Tchw, Ezecution des Rechtsspruches der Säzc eine Vcrcinung erzielt werde, wegen des zwischen
blri auSgcbrochcucn Zwistes unerfüllt geblieben ist, trägt Zürich auf czecutorische Maßregeln^Nlas> ^"bern Stände dagegen finden zwekmäßiger, durch die V Schicdorte abermals zu einer Tagsazung^ ^isen und unterdessen in Bezug auf Einführung des Rcligionsfricdcnö in den gemeinenDsts, ^ Zürich's Weisheit das Erforderliche anheimzustcllen; doch wurde Schaffhausen ersucht, in" barauf hin zu wirken, daß, wenn ein papistischcr Beamter sterbe und durch neue Wahl ersczt^bej Wahl bis nach erfolgter Einigung über die Rechtssprüche der Säze eingestellt bleibe;
ks über die Gesinnung der Dicßenhofer an Zürich berichten, k. Der Handel über AuS-^flsirt^ ^^ezten französischen Kleinodien soll nicht als Standcsgeschäft behandelt, sondern den In-rath ""bcimgestcllt werden; doch sagt Schaffhauscn die Auslieferung des Thcils zu, welchen WaldkirchAech^^bauscn gebracht habe. K. Auf Anhalten des Rathshcrrn Philipp Richcll von Hanau um eine>»it 5^^"^ Herstellung der dortigen Schule und des Klosters Schlichtern wird, nachdem MühlhausenKronen vorangegangen, der Antrag auf 166 oder 56 Gulden für jedes Ort in den Abschied