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glüklicher sein, als die Conferenz es war, soll ihnen treu über alle Vorgänge berichtet, an Uri d» ^ruhigcnde Versicherung, daß sein Anbringen ordentlich dem Abschied einverleibt sei, mitgcthcilt »» ^Uri und Schwyz die Bitte gerichtet werden, sich aller Tätlichkeiten gegen einander zu enthalten, »'"^Versöhnung nicht noch mehr zu erschweren. I». Glaruö, Frcibnrg, Solothurn und Appenzell bitte» ^zu verhindern, daß dem Andringen von Schwhz, die höchsten Gewalten zu versammeln und >ic z>"'nehmigung und Veröffentlichung des von ihnen gefällten Urtheilö zu vermögen (Schreiben au ' ^waldcu und Zug), nicht nachgegeben, wenigstens damit zugewartet werde, bis der Abschied "nla«!ff^Solothurn wiederholt, daß zwischen den Generalien und Specialicn des Proccfseö unterschieden »'muffe, und verwahrt sich, untcrstüzt von Glarus, gegen die Ansicht, welche die frühem Confcreuzbcs)der vier Orte für alle katholischen Orte verbindlich machen will.
Conferenz der evangelischen Orte und Stadt St. Gallen.
Aarau. 1t»S8, IS.—21. Februar. (5.—It. alt. Kal).
Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. lSK, toi. St.
Gesandte: Zürich. Joh. Heinrich Wascr, Bürgermeister; Salomon Hirzel, Statthalter;Hirzcl, Stadtschreiber. Bern. Joh. Anton Tillicr, Sckclmcistcr der welschen Lande; Samuel
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Vcnner und des Raths. Basel. Joh. Rudolph Weitstem, Bürgermeister; Bencdiet Socin, bcsRaths. Schafft) auscn. Leonhard Mcher, Bürgermeister; Joh. Konrad Ncukomm,Appenzell A. - R h. Johannes Rechstcincr, alt-Laildammann. St. Gallen. Georg Zwickt'Sekelmeister. ^
n. Auf das vom Könige von Frankreich unterm 29. Dcecmbcr 1657 an die evangelische»gerichtete Schreiben und die von Albrecht Fäsch ans Paris über das Bunveögcschäft eingegangene»war diese Conferenz veranstaltet. Es wurde daher bei dem erfolgten Znsammentritte zwar auch über
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Haltung des ewigen Friedens und über die Ezeeption der clsäßischcn Lande gesprochen, spccicllAugust lezten Jahres dem Gesandten de la Barde und dem Herzoge von Longueville zugestellte Finalerin Berathung gezogen und sodanir beschlossen: t) In einem Schreiben an den König wird dercinigc Zürcher aus Privatabsichtcn die Ernennung der Obersten und Hauptlcute durch die Sta»^rung böswillig auf die Bahn gebracht und dadurch den Abschluß des Vertrags verhindert haben,durch Hinweisung auf den Vorgang von 1611 und auf das Beispiel Venedigs jene Forderung ^ ^fertigt, doch nicht als unerläßlich erklärt, vielmehr die Erklärung des französischen Gesandten,15l6 geschlossene Bund keinen Rcchtsbestand mehr habe, als das Haupthinderniß bezeichnetangemerkt, daß dieser Bund von den Eidgenossen stets getreulich gehalten worden sei, was auchbisan zugestanden habe; weiter wird zu Bedenken gegeben, daß seit zehn Jahren Zürich nur zw"'nur eine, die übrigen Orte keine Pension empfangen haben. 2) Dem Cardinal MazarinHerrn Fäsch das Schreiben an den König abschriftlich mitgethcilt, die wesentliche Ueberciusti»""^