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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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Januar 1658. 461

^ Benehmen von Schwhz verlezt fühlt, übermittelt ein Memorial, in welchem er sein Benehmen gegenschwhz vorgebrachten Einwendungen rechtfertigt; er sei, sagt er in der Zuschrift, einzig ersucht^ tu, die Aussagen einiger ihm genannten Geistlichen über den Handel des Oberst Zwchcr einvernehmenTz. ' vor Weihnachten sei dazu Anstalt getroffen, nur wenige Tage wegen des Festes und wegenl>b^ dws in Betreff des Kriegswesens bestellten AetuarS daö ExaminationSgcschäft unterbrochen, dann^..^gcsezt, beendigt und von den Commissärcn versiegelt der Nuntiatur abgegeben worden und, wiesej . '^rcnz selbst im vorliegenden Originale sehen möge, versiegelt geblieben, worans hicmit abzunehmenix k.-. Herren von Schwhz die anderswoher fließende Schuld durch jenen Vorwand auf einen Dritten

bilh ^chcn. In dem Memorial sagt er ferner, in Schwhz sei der Modus der Einvernahme gc-^ worden, der Actuar Abhbcrg habe derselben in Einsiedcln und Steinen selbst beigewohnt; mehruzordcn sei habe nicht geschehen können, schon darum, weil Schwhz die Punkte nicht angegebendie gefragt werden solle, dann aber auch, weil kein Geistlicher in Sachen, die nicht geistlicher^ ^ angehören, oder über Criminalsachcn auf's Gewissen befragt werden dürfe; wenn aus den»>as ^ bekannt worden sei, so sei es auf die gleiche Weise bekannt geworden, wie alles andere,^hri' in den Rathen verhandelt werde und von dem er, der Nuntius, jcwcilcn genaue

verschiedenen Seiten erhalte; auch hätten ja die Commissäre nicht so geheim ihre Einvcr-Xi,h^ " dcwerkstelligen können, daß die Namen der Geistlichen, zu denen sie sich verfügen mußten, hättendon Reiben können. Oberst Zwchcr habe keine andere Mitthcilung erhalten, als eine Copic desbcr., ' H^rcn von Schwhz durch den Actnariuö übersandten Auftrags betreffend die Motive jener Ein-lX h. ^^un der vcnctianischc Resident auch etwas von dem Geheimnisse vernommen hätte, wäre erdaß er es den Zürcher» mitgctheilt hätte. Er, der Nuntius selbst, kenne die Acten nicht,x»d dom Hörensagen, doch sei ihm bekannt, daß das meiste nicht den KricgSvcrtauf betreffe,

'"ihah ^ diesen beziehe eben nur dasselbe sei, was der Herren von Schwhz Proccß schon in sich

!x>,a^ ' ^ t)abe dieß auch den Herren von Schwhz vcrdcutet, damit sie nicht in ihren großen Erchar-

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noch mehr in den Handel vertiefen und bei dem ungünstigen Ausgange die Schuld auf die^ werfen; denn in Bezug auf das Militärische in den ihm bekannten Aussagen werden diesihm^ Schwhz ebenso in ihrer Prätension sinken, wie in den eigenen gegen Zwcher erhobenen An-

nachdem sie Zwchcrö erhebliche Widcrlagcn erfahren, sie dieselben,^ ?ö>d ^ ^ ^vrnchmstcö und erstes Fundament gehalten, durchgestrichen haben z und wer

^icirt ^gch der verstehe sich nicht auf das Jndicircn oder sei Werth, daß er mehr als ein anderer

so ^dc. Angenommen, der Inhalt jener Aussagen sei geeignet, den Gegner zu Boden zu legen,^>x>il ^ A'wöffcntlichnng den Herren von Schwhz, die auf jede Weise die Ehre desselben zu schmälernd>e / "'cht nachthcilig sein können; sind sie aber ungenügend, wollen dann die Herren von Schwhzv^.-./^lichkeit ihrer Fundamente zum Nachthcil der Reputation eines Andern und Beschwernis der

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^i)ltt dwr Deke verborgen halten? oder meinen sie, die von den katholischen Orten gc-

^dcn sollten den Angeklagten unverhörtcr Weise condcmnircn? Diese Eröffnungen dcö Nuntinö

^chdem verdankt, die Acten des geistlichen ProecsscS nncröffnet ihm wieder zurükgcstcllt. A?.

^''3' dc,^/ ^ch'"^ getroffene Exemtion der Status ganz geändert hatte, blieb nur »och

" Bbschich zu beschließen. In der Hoffnung, die Obrigkeiten werden in Erforschung neuer Mittel

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