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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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400 Januar 1658.

selbst nicht beabsichtigten und an vielen Jnformalitäten leidenden Proccß nicht eingetreten werde, w>d»^falls Uri sich die Appellation vorbehalten müsse. Es wird ihm geantwortet, in Abwesenheit vonkönne man über die zwei ersten Punkte jezt noch nichts bestimmen, werde aber Schwhz zur Unters 'auf den 28. Januar nach Stanö einladen, in Gewärtigung, daß auch Uri, auf jeden Vorbehaltden Entscheid ganz den katholischen Orten anHeim stelle, e. Am 26. Januar kam von Schwhz ^ ^fache Gesandtschaft, Landeshauptmann Joh. Kaspar Abhbcrg, Hauptmann Joh, Franz Frischt ^Hauptmann Joh. Leonhard Bctschart, gewesener Landschreiber zu Bellcnz. Sie eröffneten, der ^ ^über den von Landschrciber Zumbrunnen gemachten Vortrag habe den dreifachen Landrath, inan den Ursprung des Streites und in Erwägung, daß der vom Nuntius verheißene geistliche Jngmslt ^proceßvcrstümpelt" nach Stans hätte gebracht werden sollen, weder geheim gehalten worden, ^mollum inguisitiomL vorbereitet, sondern dem Oberst Zwehcr zur Einsicht zugestellt worden sei,Entschlüsse geführt, von dem eingeschlagenen Wege absehend wieder aus das alte Recht zurük z»nämlich die Sentenz über Zweher auszufällen und zu publiciren. Diese auffallende Wendung ,nun eine Einladung an Uri, statt auf den 28. Januar nach Stans, sogleich eine Abordnung nach -zu senden. Dem Gesuche, ebenfalls in Lucern zu bleiben, wurde von der Gesandtschaft von Sch^^i,entsprochen. «I. In einer folgenden Sizung, nachdem Solothurn nochmals sich hatte vernehmtdie obschwcbende Streitsache nicht als eine gemeinsame betrachten zu können, wurden die vorgcst^" -langten Gesandten von Uri, Statthalter Franz Jmhof und Landschrciber Zumbrunnen, angeht ^stellten das Gesuch, daß durchgehends von jedem Orte zwei ihnen unverdächtige Richter ernannt, ^Oberst Zweher die Klagen von Schwhz rechtzeitig eröffnet, die Kläger genannt, gestellt und,

Aussage falsch erfunden würde, gestraft, auch einzig über die Vorfallenhcitcn des leztcn Kriegswerde. Nachdem hierauf Statthalter Tschudi aus seiner Instruction erwiesen, daß seine von Urifrühem Konferenz bezweifelten Anbringen zutreffen, Freiburg und Solothurn dagegen abermals ^hatten, daß sie nicht mit genügender Vollmacht versehen seien, fand man angemessen, den Gesa»

Uri in einer Privatbesprechung die guten Intentionen zu verstehen zu geben u. s. w. Und daein Schreiben von Freiburg zwar immer noch zu gütlicher Begleichung mahnte, aber doch dc>»mcister Meher erlaubte, sich nöthigcnfalls als RcchtSsaz brauchen zu lassen, wurden Uri und ^^^siichl,geladen, ihre Säzc auf den 3. Februar eintreffen zu lassen, ebenso Glaruö, Freiburg und APPs'U^ihren bereits anwesenden einzelnen Gesandten und Säzen noch einen beizuordnen, v. Als am 4 ^die Sizung wieder vollständig war, wurde ein Schreiben von Schwhz an die Konferenz, sowie ^ MSchreiben von Schwhz an den Stand Unterwaldcn und des leztern Autwort mitgctheilt. Hierasdie Gesandtschaft von Zug, daß ein Abgeordneter von Schwhz in solcher Sache in Zug vor Rathgestellt aber keine Resolution erhalten habe. Das Schwerste aber war der Bericht, daß SchwhzAll-tag in allen Kirchen das über Zweher gefällte Urtheil habe verlesen lassen. Indem dadurch ^sezung der Action gehindert war, wurde die Gesandtschaft von Uri ersucht, sich über den Stand d^^gelegenheit auszusprechen. Sie wiederholte, wie ihr Stand in allen Dingen sich fügsam bewiese»,dagegen nun den Oberst Zwehcr als Vcrräthcr der vier Orte vcrbannisirt und mit einer sichauf seine Behändigung große Geschenke gesezt habe, Protestirte gegen alle unbillige Procedur, bs)'vor, jener Jmprocedur mit Gewalt zu begegnen u. s. w. t. Ein Schreiben des Nuntius, der >'