338 December 1657.
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Streits an sämmtlichc Orte die Folgerung zogen, daß jedes Ort Schiedrichter wählen soll, wurde», ^Verlesung der Zuschriften Frciburgs vom 29. November, lt., 2V, und 26, December an Luccrn, d» ^sandtschaften von Uri nnd Schwhz wieder einberufen und das Ergebnis! der Abstimmung eröffnet-Gesandtschaft von Uri jedoch, ihre Freimüthigkcit entschuldigend, begründet das Benehmen Uri'S nütWeisung auf die parteiische Stellung, in welche Lucern und Untcrwalden zu Schwhz getreten, uno » ^Vorbehalt, mit dem die Entscheidung laut der Abrede von Mellingen den katholischen Ortenworden sei, gibt hierauf auch die Erklärung ab, davon nicht zu weichen, und wenn dieß verweigertnach andern Mitteln sich umsehen zu wollen. Schwhz wiederholt den ganzen Verlauf desversichert, stets dem vom Dreiländer- und Bicrwaldstättebund vorgeschriebenen Verfahren geneigt lss ^zu sein, nur aus Respcct für den Nuntius für den goldenen Bund sich entschieden zu haben.daß bei Schwhz die Werke den WeKtcn nicht entsprechen, bleibt bei der Forderung, daß die Gassdie spänigen One ernannt werden, verlangt Mitthcilung der gegen Zwcher erhobenen Klagen, ^auch der, wie verlaute, aufgenommenen, meistens auf Verdacht ruhenden geistlichen Inquisition^Am folgenden Tage fand sich der Nuntius ein, mahnte zur Einträchtigkeit und zur Vorsicht ^Protestirenden, ricth an, daß jedes der im Streite befindlichen Orte aus den übrigen Orten gewissein Vorschlag bringen und die Obrigkeiten dann auö diesem Vorschlage ihre Säzc wählen, oder a>" > ^jene Orte ihre Säze ernennen und diese unter Zuziehung eines Mediators entscheiden sollen,lich, daß in Lauiö den Unkatholischen ein Begräbnißplaz bei der Kirche angewiesen worden sei. ^rieth, dem Nuntius die Wahl der zwei Säze ans einem von jedem Orte zu machenden vierfachereschlage zu überlassen. Allein Schwhz wollte in keinen dieser Anträge eintreten und Uri erwiderte ^vorgebrachte Versicherung, daß Zwehcr selbst sich mit der Ernennung der zwei Säze durchObrigkeit einverstanden erklärt habe und dicß dem Stande Uri schriftlich werde angezeigt gc
nicht nur nichts davon zu wissen, sondern auch die Hcrbeizichung von Rcligionssachen abweise» ^rade darum auf Mitthcilung der Klagpunkte dringen zu müssen, weil der Inhalt dieser Klage»
Bezug auf das Forum festgehaltene Forderung rechtfertigen dürfte. Nachdem Schwhz seinennochmals vertheidigt hatte, wurde gefunden, es sei nicht thunlich, in solcher Weise die beide»schaftcn mit „eifrigen und ziemlich hitzigen Worten" gegen einander reden zu lassen. Endlich z»erachtet: t) Dem Nuntius sei der Dank zu bezeugen und über seine Verwendung den Obr>ll ^referircn. 2) An die Gemeinde Lauiö soll geschrieben werden, fie hätte sich durch die augedrv) ^nicht sollen abschreken lassen. 3) Zürich wird ersucht, die auf den 20. Januar angcseztcverschieben. 4) Luccrn, Schwhz, Untcrwalden, Zug, GlaruS, Appenzell, nach Inhalt des goldene» ^ ^jedem Orte die Ernennung zweier Säze zumessend, sprechen gegen Frciburg und Solothurn die t-r'aus, sie werden sich ihnen conformircn. > 5) Die weitere Verhandlung ist auf den 20. Januarangesezt. 6) Es wird erwartet, daß Oberst Zwcher sich dabei einfinde, und Schwhz ersucht,den Proceß oder die Inquisition mitzutheilen. 7) Es wird gewünscht, daß wenn es zum UUhe> ^komme, Uri und Schwhz austreten. 8) Uri mag bei dem Nuntius ebenfalls geistliche ßig^
nachsuchen, dagegen auch Schwhz seine Sache vollenden. Nachdem Schultheiß Dulliker den '»'Standen von diesen Ergebnissen Anzeige gemacht, erwiderten die Gesandten von Uri, sie m»!!^ ^ ^lassen, was die Mitständc in eigener Gewalt thun; man möge es ihnen nicht verübeln,