December 1657. 397
k°Holischcil Orte, zu welcher nach Inhalt ihres goldenen Bundes alle nach Nothdurft" ^klen und die, wenn nöthig, auch gegen den Willen Uri's ausgetragen werden müsse, wozu nachdiick"'""^ ^ Processcs Tag und Malstatt nach Gelegenheit festzustellen seien. I». Hinsichtlich der Ver-des' ^dcn, die von Zürich und Bern aus verlauten, soll jedes Ort anfmcrkcn, Späher ausschikcn,l>nst ^ucern das Nöthige anordnen, e. Der thurgauische Landvogt ist anzufragen, was die ver-" tcte Musterung und Waffcnschau zu bedeuten habe.
Ä n
tung. Schwyz weist durch eine mit Instruction vom 30. November nach Luccrn geordnete Deputation^»lacht ^ Franz Betschart und Landvogt Franz Rcding) die mit Schreiben vom vorhergehenden Tag von Lucern ihmtchwric^^^^igungen zurük, als sei es an der Verzögerung der Angelegenheit die Schuld! Luceru wisse ja, daß manzeivx^ . ^ ^^ts mit den Requisiten zu Beendigung der Sache nach Laut der Drciländcr- und Vierwaldstättebünde verfaßtBickens/ Nachher aber habe die Konferenz zu Mellingen einen andern W^g eingeschlagen und die Sache als eine^ gemeine bezeichnet. Schwyz habe sich dem unter Vorbehalt, daß es seiner Judicatur und dem Drei«
die Vierwaldstättebund nicht zum Präjudiz gereiche, gefügt und so sei die Sache auf den Jnquisitionswcg und an^ euch Nuntius gelangt. Die hiezu erforderlichen Schritte seien nun nicht von Schwyz allein abgehangen, so daß^ Tache"^ ^gen deren Verzögerung beschuldigt werden könne. Wenn nun von diesem moäus prooeckoncli, nach welchem^'Zen ^ über Oberst Zwcyer's Beisiz sich beschwerenden Orten zu ernennenden Actuarien und der
^egen ^ ^'^schen Orte Bcisizer (assossores) oder Nichter abgeurthcilt werden solle, man abgehen wollte, so müßte Schwyzd«u> ^ Mal Einrede erheben. Die Gesandten sollen nun, falls sie für diese Begehren und Anbringen beiloh ^ Nath keine Geneigtheit sähen, trachten, dieselben bei Räth und Hundert genehm zu machen. Bei diesem Anlaß""t dem Nuntius Unterredung gepflogen werden. — (Instruction im Landesarchiv Schwyz.)
Conferenz der IX katholischen Orte.
Lucern. 1<iS7, 31. December bis 2. Januar
TtnlitSarchi» 5!»ccr». Allg. Absch. Bl>. XI.VII, kol.
^hffcr^^' Heinrich Flcckcnstcin, Schultheiß; Ulrich Dullikcr, Panncrhcrr; Christoph
^hof'Stadtvenncr; Landvogt Ludwig Meyer; Oberst Jost Pfyffer. U r i. Joh. Franz^'chael Landvogt Joh. Balthasar Beßlcr; Burkhard Zumbrunncn, Landschrciber. Schwyz.
Layh ^ndammann; Martin Bclmoüt, alt-Landammann. Untcrwaldcn. Johann Jm-
»>ch "ud Wolfgang Wirz, dcö Raths, von Obwaldcn; Joh. Melchior Leu, Landammann^
lilriih^ ^^^äer, P^unerherr, voil Nidwaldcit. Zug. Georg Sidler und Jakob Zumbach. Glarns.
^^tthalter. Freibürg. (Ist nicht erschienen.) S olothu rn. Joh. Wilhelm von Stcin-^lthciß; Franz Haffner, Stadtschrciber. A p p c n z e l l J.-R h. Johannes Sutcr, Landammann.
^her'sts " ^^^"össischen Gruß mit dem Neujahrsgruß verbindend, schritt man zur Berathung desJudtin zunächst die von Uri laut Schreiben vom 10. December geltend gemachteUny ^ ^ üiellingen'schcn Antrages, laut welchem die Säze und Schiedrichter von den beiden Orten^üe kmannt werden sollten, bei Abstand ihrer Gesandtschaften besprochen wurde, Glarus im
^u s, Solothurn im Sinne Uri's stimmte und die übrigen Orte aus der Uebcrweisung des