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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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396 December 1657.

S54

Konferenz der Orte Lucern, Schwyz, Unterwalden und Zug.

Lucern. S. December.

Staatsarchiv Lnccrn. Allg. Absch. Bd. XI.VII, toi. 2St.

Gesandte: Lucern. Ulrich Dullikcr, Schultheiß; Heinrich Flcckcnstein, Pannerherr;

Pfyffer, Stadtvenner; Ludwig Meyer, des Raths. U r i. (Nicht erschienen). Schwyz. Michael Sch^Landammann; Martin Belmont, alt-Landammann; Kaspar Abybcrg, Landeshauptmann.walden. Johann Jmfeld, Landeshauptmann, und Wolfgang Wirz, alt-Sekelmeister, von Obwc> ^Joh. Melchior Leu, Landammann, und Peter Zelger, Pannerherr, von Nidwalden. Zug. Georgund Niklaus Jtten, beide alt-Ammann. ' .

». Nachdem die auf den 6. December nach StanS ausgeschriebene Confcrcnz (aller katholische«wieder abgesagt worden*) und von Uri, statt auf die freundliche Einladung sich einzustellen, ein Brief cinsff ^ist, welcher den Inhalt desjenigen vom 37. November an Lucern in gar unfreundlichem Styl wiederholt,^Wesentlichen aber behauptet, die Ernennung der Säze sei in Mellingen anders gemeint gewesen,einigte man sich, die lezten Lucerner Conferenzvcrhandlungen zu vollziehen, den Nuntius umdes geistlichen Processes zu ersuchen und an Uri freundlich zu schreiben, daß man keinen minder vcr ^tigen und unparteiischernSchrot" erfinden könne, als daß jeden Ortes Obrigkeit zwei Säze nachlieben erkiese und der goldene Bund von 1586 in Gottes Namen walten möge, die von ihren ^netcu relatirte Form dagegen, nach welcher die Erkiesung der Säze den Parteien überlassen ,Mellingen nicht tractirt worden sei, Uri hiemit darauf verzichten möge. In Bezug auf die ausvernommene mündliche und von Freiburg und Solothuru erhaltene schriftliche Antwort hat sichdaß Solothurn den Abschied von Mellingen in gleichem Sinne auffaßt wie Uri und meint,eben so wie Schwyz zu den hiesigen Konferenzen eingeladen werden sollen. Es soll daher den vier ^Bericht gegeben werden, wie man sich hierorts an den mit ihnen eingegangenen Bund halten n«geraden Weg brauchen, nämlich die Säze durch die Obrigkeiten ernennen lassen und die Sache nach ^zum Ende führen wolle und auf Unterstüzung der verbündeten katholischen Orte zähle. Demwird durch einen Ausschuß der Dank für seine Verwendung bezeugt und dabei das Gesuch um ^Jnstruirung des Processes erneuert. Indem Lucern sich bereitwillig dazu versteht, über die SM'?wache zu Hilfikon die nöthige Auskunft zu verschaffen und hinsichtlich der Form die Schelt- und KU ^fachen voran zu stellen und den geistlichen Proceß folgen zu lassen, hofft es auf die nöthige BeilMandern Orte bei diesem Geschäfte, da man ihm nicht werde zumuthen wollen, daß es wie die D"" ^

so auch die Action führe, indem zur Action ein Mann nöthig sei, welcher den ganzen Verlauf des K^

kenne. Schwyz erklärt sich damit einverstanden und betrachtet die Sache als eine gemeinsame Rel>ö'

») Dicß war auf Vorstellung von Schwyz hin geschehen, das dieser Couferenz zuerst die Vollendung der geistliche» 3"^ ^und die Prüfung der Sache durch die bestellten Actuare vorangehen lassen wollte. (Schreiben von Schwyz a"Landesarchiv Nidwalden, Beilage zum Abschied vom 5. December.)

Christi